Hallo,
auch wenn es in letzter Zeit ruhiger geworden ist, gibt es ein Schreiben der gegnerischen RAin an meinen RA worin es um Unterhaltszahlungen geht.
Seit 2020 gibt es einen höheren Satz, das habe ich nicht gewusst und noch den alten Betrag gezahlt.
Und aufgrund von WE am Monatsersten war das Geld erst am Montag auf dem Konto der KM. In den letzten Monaten.
Also 1 bis 2 Tage später.
Die Differenz zahle ich nach, keine Frage.
Kann man mir aus den 1 bis 2 Tagen einen Strick mit Pfändung beim AG drehen?
Mal davon abgesehen, dass es zwar eine Meditation gibt, aber die KM es nicht schafft solche Banalitäten einfach per Mail zu klären.
hi,
wegen 1-2 Tagen Zahlungsverzug setzt sich kein Gerichtsvollzieher in Bewegung.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
eindeutig ja. Wenn es auch nur 1-2 Tage sind, sind es Unterhaltsschulden und es kann eine Gehaltspfändung erreicht werden. Richte einen Dauerauftrag ein, der dafür sorgt, dass das Geld mindestens 2 Tage eher auf dem Konto ist. Das erspart Dir viel Ärger.
Zur Gehaltspfändung bedarf es eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der beim zuständige Vollstreckungsgericht (Amtsgericht, wo der Unterhaltsschuldner wohnt) beantragt werden muss, Vordruck gibt es im Internet, beizufügen ist der Titel und der Zustellungsnachweis (Nachweis, dass der Vollstreckungstitel dem unterhaltspflichtigen Elternteil zugestellt wurde).
Mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kann sich dann direkt an den Arbeitgeber gewandt werden, wobei dieser verpflichtet ist mitzuwirken, also den titulierten Unterhalt vorab abzuziehen und zu überweisen.
VG Susi
@Susi
das ist die Theorie. Praktisch kann der Schuldner während der 2 Wochen-Frist (die gilt immer nach Zustellung des PfÜB) die Zahlung nachweisen.
Der AG ist zwar verpflichtet mitzuwirken, passiert aber aktuell lt. meiner Beistandschaft immer öfter, dass dieses es nicht tut.
Dann kann man Drittschulderklage erheben gegen den AG. Da geben dann die meisten Gläubiger auf.
Wasserfee, deren Beistandschaft übermorgen Drittschulderklage erhebt
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Es wäre aber auch erstmal die Frage bis wann der KU auf dem Konto sein muss. Steht da wirklich am 1. des Monats oder (eher üblich) bis zum 1., 2, oder 3. Werktag des Monats?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Laut Beschluss des Amtsgericht:
Der Antragsgegner (ich) wird verpflichtet, für das Kind X, zu Händen der gesetzlichen Vertreterin mit Wirkung ab März 2019 laufenden Kindesunterhalt i.H.v 110% des jeweiligen Mindesunterhalts der jeweiligen Altersstufe jeweils monatlich zum Ersten im Voraus abzüglich des hälftigen Kindergeldes, derzeit 293€ zu zahlen, nebst Zinsen i.H.v 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf den jeweiligen Unterhaltsbetrag ab jeweiliger Fälligkeit.
Ich finde die Formulierung extrem krass...
das ist die Theorie. Praktisch kann der Schuldner während der 2 Wochen-Frist (die gilt immer nach Zustellung des PfÜB) die Zahlung nachweisen.
Das ändert aber nichts daran, dass hier laufende Forderungen vollstreckt werden, der PfÜb bestehen bleibt und die künftigen Zahlungen dann vom Arbeitgeber kommen. Auch ein einmaliger Zahlungsverzug rechtfertigt das.
Und spätestens wenn der Arbeitgeber einmal die Kosten der Drittschuldnerklage tragen musste, wird er sein Verhalten für die Zukunft überdenken.
Gruss von der Insel
Das ändert aber nichts daran, dass hier laufende Forderungen vollstreckt werden, der PfÜb bestehen bleibt und die künftigen Zahlungen dann vom Arbeitgeber kommen. Auch ein einmaliger Zahlungsverzug rechtfertigt das.
Und spätestens wenn der Arbeitgeber einmal die Kosten der Drittschuldnerklage tragen musste, wird er sein Verhalten für die Zukunft überdenken.
Gruss von der Insel
Ich werde berichten 😉
nicht mein Zoo
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Moin
Das ändert aber nichts daran, dass hier laufende Forderungen vollstreckt werden, der PfÜb bestehen bleibt und die künftigen Zahlungen dann vom Arbeitgeber kommen. Auch ein einmaliger Zahlungsverzug rechtfertigt das.
Wenn dem so ist und dies auch allgemein (beim Volk u.a.) so akzeptiert wird, dann habe ich ein massives Problem mit diesem Staat und seiner Gesellschaft.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Das Vollstreckungsgericht befragt für seine Entscheidung das Volk nicht - zum Glück.
Die Frage ist ja hier, wo möchtest Du sonst die Grenze ziehen? Zwei verspätete Zahlungen? Fünf? Irgendwo muss diese Grenze ja sein und der Gläubiger Gewissheit des Zahlungseingangs haben.
Ausserdem: der Erlass des PfÜb war ja rechtens (Zahlungsverzug) und jetzt in einem langwierigen Verfahren die Zahlungsmoral des Schuldners zu prüfen und den PfÜb ggf. in Abhängigkeit seiner Termintreue der letzten x Jahre wieder aufzuheben, das ist administrativer Irrsinn. Wohingegen die laufende Pfändung zwar beim Arbeitgeber ein wenig Aufwand bereitet aber im Grossen und Ganzen nur moralisch weh tut.
Gruss von der Insel
Hi
Eigentlich schade. Denn ich dachte immer, das Volk ist der Souverän. :rofl2:
Es geht nicht immer nur um Grenzen ziehen, wenn mal wieder das so sehr geliebte Geld etc. ins Spiel kommt. Oder wie ist das z.B. in Umgangsangelegenheiten, wenn bei Verweigerung durch den BET trotz Urteil und formulierter Geldstrafe erst einmal doch wieder verhandelt wird? Also bitte, auch hier wird auf Verhältnismäßigkeit geschaut, auf Angemessenheit, auf die Situation - trotz zuvor erfolgter "knallharter" Androhung.
Ausserdem: der Erlass des PfÜb war ja rechtens (Zahlungsverzug) und jetzt in einem langwierigen Verfahren die Zahlungsmoral des Schuldners zu prüfen und den PfÜb ggf. in Abhängigkeit seiner Termintreue der letzten x Jahre wieder aufzuheben, das ist administrativer Irrsinn. Wohingegen die laufende Pfändung zwar beim Arbeitgeber ein wenig Aufwand bereitet aber im Grossen und Ganzen nur moralisch weh tut.
dem stelle ich entgegen:
Seit 2020 gibt es einen höheren Satz, das habe ich nicht gewusst und noch den alten Betrag gezahlt.
Und aufgrund von WE am Monatsersten war das Geld erst am Montag auf dem Konto der KM. In den letzten Monaten.
Also 1 bis 2 Tage später.
Geht es um Unterhalt, wird durchgegriffen, so geringfügig der Umstand auch sein mag. Mag zwar für den Empfänger nervend sein, nur sehe ich bei der beschriebenen Situation niemanden 'zur Selbstaufgabe' gezwungen. Wird zwar gerne so gesehen - ist aber sicherlich nicht so. Vom UH-Zahler wird verlangt, für bis zu 6 Monate bei (auch totalem) Gehaltsausfall für den UH Reserven zu bilden, beim UH-Empfänger gilt das (falls einer hier Einwändungen haben sollte) nicht mal für wenige Tage, oder vielleicht mal 2 Monate? Hm.
M.E. besteht hier ein enormes Ungleichgewicht in der Wahrung von Ansprüchen - einerseits beim UH-Empfänger, dann beim UH-Zahler, aber auch dann, wenn es um Umgang und dortige Androhungen geht (wobei letzteres ja eigentlich eine Ausnahme ist - warum eigentlich?). Vielleicht wäre die Zahlungsmoral nicht wenigen UET besser, wenn sie ihre Ansprüche auf Umgang ebenso titelwirksam sprich enorm kurzfristig einfordern könnten.
Soviel zur Wahrnehmung von Gerechtigkeit. Gesetz hin oder her - ich werde es immer dann kritisieren und relativieren, wenn ich dadurch eine krasse Ungleichbehandlung wahrnehme.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Sehr gut zusammengefasst. Es sollte grundsätzlich so sein, dass Pflichten und Rechte der jeweiligen Beteiligten gleich verteilt sind.
Moin
Übrigens:
UH-rechtlich gilt, dass der UH für den laufenden Monat spätestens am 3. des Monats gebucht sein muss. Um Zahlungsprobleme zu vermeiden, kann auch von Dir gerne der z.B. 25. des vorherigen Monats für die Durchführung des Überweisungsauftrages genommen werden. Was spricht dagegen? Und was würde dafür sprechen? Es ist m.E. unwürdig, ohne Not Streitfälle zu provozieren.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Also ich bekomme mein Gehalt immer am Monatsende. Und wenn ich vor dem Monatsende überweise, dann wird meine Überweisung von der Bank nichts ausgeführt, da die Bank die Überweisung vor dem Gehaltseingang versucht. Also überweise ich immer am letzten Tag des Monats manuell. Wenn nun ein Wochenende dazwischen liegt, dann liegt das nicht an mir. Ich hatte schon 2x Post von der Anwältin meiner Ex. Ich habe geschrieben, dass das Geld im Vormonat gezahlt wurde und es war Ruhe.
Wenn ich also an einem Freitag den 30.4. zahle dann kommt das Geld erst am Montag den 3.5. an. Aber entscheidend ist wohl dass im alten Monat gezahlt wurde. Ich mache dass bereits seit 11 Jahren so, und nie hatte das negative Konsequenzen. Und vorher als Monatsende könnte ich auch nicht überweisen, da mit dem was mir bleibt, sich nichts ansparen lässt.
Aber entscheidend ist wohl dass im alten Monat gezahlt wurde.
Nein, mit schuldbefreiender Wirkung gezahlt ist dann, wenn das Geld beim Empfänger eingeht. Bei den heutigen Banklaufzeiten lohnt es sich aber nicht, darüber ein Fass zu öffnen.
Gruss von der Insel
