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Unterhalt an km wenn Kind längere zeit bei Oma wohnt?

 
(@lubabaluba)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Meine Ex war letztes Jahr für ca. 3 Monate im Krankenhaus oder einer Klinik. Wo genau, das weiß ich nicht, wohl aber, dass unser Kind für 3 Monate bei der  Oma gelebt hat, da km in der Zeit in Klinik.
Den Unterhalt habe ich in der Zeit weiter voll an die Km gezählt.
Ich soll jetzt für das letzte Jahr nachzahlen an die Km, frage mich aber , ob bei dieser Berechnung nicht auch berücksichtigt werden müsste, dass das Kind 3 Monate von Oma betreut wurde. Für mein Verstaendnis hätten die km mit mir gemeinsam anteilig an die Oma zahlen müssen.
Ist das so?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2012 15:04
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo,

meines Wissens ist es so, dass du zahlen musst solange der Lebensmittelpunkt vom Kind bei der KM ist. Dies ist der Fall wenn das Kind bei der KM offiziell gemeldet ist. Die KM darf dann die Betreuung "delegieren", was sie scheinbar gemacht hat. Unterhalt steht ihr natürlich trotzdem zu.

Mich wundert nur, dass das Kind 3 Monate bei der Oma war und nicht bei dir.

Grüße,

Lullaby

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2012 15:08
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo Mbehm,

Nein.

Die Sache mit der Nachzahlung ist für mich unverständlich. Wenn Du immer KU bezahlt hast,
woher resultiert die Nachforderung vom letzten Jahr. Wer stellt hier Forderungen?

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2012 15:13
(@lubabaluba)
Schon was gesagt Registriert

Da ich in der Woche von 6.30 bis ca. 18 Uhr beruflich unterwegs bin, habe ich in der Woche keine Betreuungsmöglichkeit.ich hatte jedoch 2 Wochen Urlaub genommen und meine Tochter auch jedes wochenende gehabt in der zeit.
Und zur Oma hat sie einen tollen Bezug.

Geforderte Nachzahlung wegen neuem Anwalt von ihr, der alles neu berechnet hat.

Bzgl.der 3 monate: klar, musste km weiter Miete zahlen; Fürs Essen und Spass ist in der Zeit aber die Oma aufgekommen. Insofern frage ich mich, ob dies nicht auch zumindest anteilig Berücksichtigung finden müsste.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2012 15:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Bzgl.der 3 monate: klar, musste km weiter Miete zahlen; Fürs Essen und Spass ist in der Zeit aber die Oma aufgekommen. Insofern frage ich mich, ob dies nicht auch zumindest anteilig Berücksichtigung finden müsste.

nicht Deine Baustelle; das müssen Deine Ex und Oma miteinander verkaspern. Wenn Deine Ex der Ansicht ist, Oma für ihre Hilfe Bares in die Hand drücken zu wollen, ist das ihre Entscheidung; wenn nicht, ebenfalls. Mit Deiner UH-Pflicht hat das so wenig zu tun wie ein Schuhkauf durch Oma: Auch der mindert Deine Unterhaltspflicht nicht; auch nicht mit der Begründung, Ex habe dann ja weniger Geld für's Kind gebraucht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2012 15:34
(@lubabaluba)
Schon was gesagt Registriert

Ich zahle zwar für mein Kind Unterhalt, aber dies ist doch an den zu zahlen, der das Kind auch betreut von dem, der es nicht betreut. Insofern müsste es für mein Verständnis in diesem Fall so sein, dass km und ich gemeinsam an Oma zahlen müssten für diese Zeit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2012 16:41
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Der gesetzliche Vertreter Eures Kindes ist in dem Fall KM...vereinbart ist, dass sie KU für Euer Kind erhält. Sie müsste es Oma weiterleiten, oder auch nicht. Beides tangiert Dich aber nicht.
Wenn KM wollte, dass Du Oma KU überweist, müsste sie Dir das (am Besten schriftlich) mitteilen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2012 16:48
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

@mbehm:

Nein eben nicht.

Die Mutter kann die Betreuung nach Gutdünken "deligieren", der Kindesunterhalt steht ihr in voller Höhe dennoch zu. Was sie mit der Oma geregelt geht dich nichts an.

Bei Betreuungsunterhalt für die KM ist das ganze noch absurder. Du musst der KM BU zahlen, dass sie das Kind betreut, u. U. musst du dich zusätzlich noch an den Kosten einer Fremdbetreuung beteiligen, damit  es die KM nicht selbst betreuen muss. BU steht ihr dennoch zu, auch wenn das Kind tatsächlich fremdbetreut wird.

Regel 1: Mund halten
Regel 2: zahlen

Grüße,

Lullaby

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2012 16:50
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mbehm,

viel interessanter als die Frage "Zahlungsempfänger gleich Oma oder Mama?" ist doch wohl:

Geforderte Nachzahlung wegen neuem Anwalt von ihr, der alles neu berechnet hat.

Auf welcher Rechtsgrundlage fordert der Heini? Wenn du Unterhalt gezahlt hast, Madame damit (ausdrücklich oder stillschweigend) einverstanden war, und es keinen Titel über einen höheren Unterhaltsbetrag gab - dann würde ich schon mal etwas genauer wissen wollen, aus welchem Grunde du angeblich zu einer Nachzahlung verpflichtet sein sollst!

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2012 09:09
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Eine Erhöhung des KU's kommt erst ab dem Monat in Frage, wo Du zur Auskunft über Dein Einkommen oder von der Sache her überhaupt aufgefordert wurdest.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2012 19:05