Hallo zusammen.
Ich mache mir momentan Sorgen um meine Unterhaltsregelung. Yuryeit beyahle ich per Dauerauftrag das Kindergeld von 214 Euro fuer meine sechs Monate alte Tochter direkt auf das Konto meiner Ex Freundin. Die ARGE hat sich bei mir gemeldet und mir mitgeteilt ich w:re Unterhaltspflichtig auch meiner Ex Freundin gegenueber und bin nun aufgefordert worden jeden Monat 504 euro zu bezahlen. KU plus Unterhalt fuer sie. Daraufhin habe ich mir einen Anwalt besorgt. Dieser sagt er GLAUBE ich muesse nicht fuer sie zahlen und wir haetten gute Chancen darauszukommen. Aha.... darauf muss ich mich jetzt verlassen. Ihr merkt schon, richtiges vertrauen fehlt mir hier. Zudem hat mir dieser Anwalt beim Beratungsgespraech mitgeteilt, dass die Anwaltskosten uebernommen werden, als ich ihm sagte ich koenne mir keinen Anwalt leisten momentan. Kurze Zeit spaeter kam die erste Rechnung ins Haus geflattert. 480 Euro fuer aussergerichtliche Korrespondenz..
Naja zurueck zum Thema.. meine Ex Freundin war vor der Schwangerschaft sowie w:hrend der Schwangerschaft in einem Ausbildungsverhaeltnis. Sprich sie machte eine Lehre als Einzelhandelskauffrau. Noch waehrend der Schwangerschaft hatte sie ihre Ausbildung abgeschlossen. Ohne Aussicht auf eine Festeinstellung.
naeheres zu meiner Geschichte findet ihr hier
http://www.vatersein.de/Forum-topic-18098.html
muss ich mich vielleicht darauf einstellen ihr tatsaechlich unterhalt fuer sich selbst zu zahlen?
mfg marco
Servus auch hier!
Die ARGE geht wahrscheinlich von Betruungsunterhalt (BU) aus. Diesen mußt Du meines Wissens mind. bis zum dritten Lebensjahr des Kinde leisten.
Frage ist hierbei, ob aufgrund Deines bereinigten Netto-Einkommens nach Abzug des KU noch Raum für BU ist.
Bereinigt heisst Netto-EK
abzgl. max. 5% des Netto für Arbeitsaufwendungen und max. 4 % des Brutto für priv. Altesvorsorge, wenn vorhanden.
Am besten stellst Du hier mal deine Zahlen rein, dann werden die Cracks Dir hierzu was sagen können...
Grüßung
82Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi,
genau wie 82Marco geschrieben hat.
Wichtig:
Bei der ARGE unterschreibst du erst mal gar nichts! Auskunft erteilt denen nur dein RA.
Lass dir hier erst Hilfestellung geben. Nicht dass du leichtgläubigAngaben bei denen machst und dann in eine Falle tappst.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo Marco,
muss ich mich vielleicht darauf einstellen ihr tatsaechlich unterhalt fuer sich selbst zu zahlen?
Schlechte Nachricht: Darauf musst du dich allerdings einstellen. Bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Mindestens. Magst du mal deine Einkommensverhältnisse hier einstellen, damit wir mal schauen können, was da auf dich zukommt? [Edit: 82Marco und Agent_Zero waren schneller ...]
Ach so: Wenn dieser Anwalt 480 Euro dafür verlangt hat, dass er dir gesagt hat, was er GLAUBT, dann würde ich an deiner Stelle die Fragen lieber hier bei vatersein.de stellen. Da bekommst du erstens konkretere Antworten und zweitens keine Rechnung - und für den Glauben ist immer noch der Herr Pfarrer zuständig und nicht der Herr Anwalt 😉
Daher: Wenn du später wirklich einen Anwalt brauchst, dann such' dir lieber einen anderen als diese Knallschote.
Frage in die Runde: Ich glaube mich vage zu erinnern, dass eine anwaltliche Erstberatung zu Familienrechtsthemen nicht mehr als 200 Euro plus Mehrwertsteuer kosten darf? Bilde ich mir das nur ein, oder gibt's da tatsächliche eine Regelung, mit der man diesem linken Anwalt eventuell ein bisschen Ärger bereiten könnte?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
hi ihr seit ja fixer wie die maurer
leider ist es so das ich schon lange in die falle wohl getappt bin.. ich habe der arge auf deren aufforderungen meine finanzen geschildert. mein durchschnittliches einkommen wurde auf netto ca 1800 berechnet. davon berücksichtigt werden nur zwei laufende kredite und fahrtwegkosten zur arbeit. zu zahlen sind angeblich monatl. 504 ? an die arge. somit komme ich genau auf einen selbstbehalt von 1000 ?. also glaubt ihr der anwalt wird da letztendlich gar nix raushauen können?
@malachit:
die kosten vom anwalt kommen laut ihm zustande, durch das beratungsgespräch und zwei von ihm aufgesetzte formulare an die arge, in denen er mitteilt das sein mandant nicht zahlen wird aufgrund unklarer rechtslage und bei uneinigkeit vorschlägt die angelegenheit über das familiengericht zu klären.
ps: ich merke grad, das ich mein anliegen ins völlig falsche unterforum gestellt habe. vielleicht kann das ja ein moderator verschieben. bitte um entschuldigung.
mfg marco
Hallo Marco,
ich habe der arge auf deren aufforderungen meine finanzen geschildert. mein durchschnittliches einkommen wurde auf netto ca 1800 berechnet. davon berücksichtigt werden nur zwei laufende kredite und fahrtwegkosten zur arbeit.
Wenn du magst, stelle die Zahlen trotzdem mal hier ein und sage uns noch, welches Oberlandesgericht am Wohnort des Kindes zuständig ist. Bei vielen OLGs kann für berufsbedingte Aufwendungen eine Pauschale berücksichtigt werden (5% vom Netto); wenn die Pauschale höher ist als deine Fahrtkosten, dann geht da vielleicht noch was. Außerdem: Hast du eine zusätzliche Altersvorsorge (Riesterrente, Lebensversicherung, oder irgendetwas in der Art)? Auch so etwas kann man unterhaltsrechtlich geltend machen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
ganz soviel wollte ich dann im www doch nicht preisgeben ehrlich gesagt 😉 da mache ich mir dann spaeter sorgen drüber, ob jetzt ein paar euro mehr oder weniger. habe auch meine unterlagen momentan nicht zur hand.
in erster linie interessiert mich erstmal nur ob ich unanfechtbar tatsächlich der KM zum unterhalt verpflichtet bin. mein anwalt bringt als gegenargument z.b. an. das sie schon vor der geburt arbeitslos war und dies u.u auch geblieben wäre und das man mich nicht dafür zur verantwortung ziehen könne. bin ja selber sehr skeptisch über dies begründung, aber muss mich erst noch in die Materie einlesen. fakt ist aber das seit dem schreiben der arge von ende dezember 09, in dem sie mich auffordern binnen 14 tagen die ausstehenden anfallenden kosten zu begleichen, nichts mehr von denen gehört habe. naja mal sehen.
ich ärgere mich einfach mit jeder Faser meines Körpers der KM auch nur 10 cent an unterhalt zahlen zu sollen.
Hi MisterKnister
Der RA ist ein Depp. §1615l Abs.2 BGB gibt hier klar Auskunft und gilt in dieser Fassung seit 01.01.2008.
(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.
Also nichts mit "wenn und aber". Lediglich die Höhe des BU genannten Unterhaltes ist noch offen. Dies regelt dann die URL des zuständigen OLG. Für Nichterwerbstätige sind das mindestens 770€ Anspruch, der irgendwie gedeckt werden muss.
Gruss oldie
Edit: Nein, kein Depp. Das ist ein Abzocker.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
okay das heisst es bestehen keine schlupflöcher wie der herr sich das denkt, bzw mir weis machen will und ich soll ihn in den wind schiessen? fühl mich immer mehr verarscht. der mensch ist mir von mehren personen im bekanntenkreis empfohlen worden.
hallo zusammen
kurze wasserstandsmeldung:
ich habe bisher immernoch nichts weiteres von der arge gehört. seit über 4 monaten. wie gesagt bis dezember 09 meldeten sie sich schriftlich alle 14tage und forderten BU für KM binnen 14 tagen. nachdem ich den anwalt eingeschaltet hab ist totenstille.
ich weiss, jeder ( wie auch hier ) macht mir deutlich ich muss auf jeden fall für KM zahlen. aber was ist da los? kennt das jemand, dass die arge da so gemütlich vorgeht?
mfg marco
Moin MK,
kennt das jemand, dass die arge da so gemütlich vorgeht?
die ARGE ist eine Behörde wie jede andere auch. Schnell geht da nicht unbedingt was. Allerdings bist Du ja rechtswirksam in Verzug gesetzt; für die ARGE brennt da nichts an: Was sie derzeit an Leistungen für Deine Ex bezahlt, holt sie sich irgendwann (auch für die Vergangenheit) ganz oder teilweise von Dir wieder, wenn der Umfang Deiner Unterhaltsverpflichtungen feststeht. Insofern wäre es ein guter Rat, wenn Du ein wenig Geld beiseite legst: im Gegensatz einem UH-Empfänger kannst Du als UH-Pflichtiger nämlich nicht mit "Entreicherung" argumentieren.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke, ich lege bereits stetig etwas Geld zurück, auch wenn es sicherlich nicht ausreicht um die offenen Schulden zu decken. Am liebsten wäre es mir auch das ich einfach den auszustehenden monatlichen Betrag an BU zahle, jedoch..
1. ist der selbst nach zweimaliger Ausrechnung der ARGE immernoch nicht klar, denn ich liege nachwievor unter den 1000 Euro Selbstbehalt die mir zustehen.
2. Mein Anwalt sagt, ich solle nicht zahlen und warten ob sie sich nochmal melden, wenn dem so ist, gehts vor Gericht. Ich würde den Anwalt ggf. ja wechseln da ja anscheinend keine Aussicht auf Erfolg besteht, aber wir stecken ja mitten im Prozess bzgl. Umgangsrecht. bekomme PKZ usw.
Hi misterknister,
du mußt dabei zwischen dem SB ggü. der KM und dem SB ggü. dem Kind unterscheiden.
Dem Kind ggü bleiben dir 900 € der KM ggü. 1000 €.
Es kann also durchaus sein ,das bei Abzug von BU und KU nur noch 900 € übrigbleiben und keine 1000 €.
Um das sagen zu können müßtest du dir die Berechnung mal sehr genau anschauen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ist richtig ich, werde natürlich zu BU für KM und BU für Kind aufgefordert. Ich liege jedoch auch unter 900, glaube knapp 750 ( kann grade nicht nachschauen, bin nicht zuhause ) hätte ich laut deren Rechnung noch übrig. Das kann ergo nicht stimmen.
Kurze Frage:
Könnte ich, wenn ich diese Entscheidung treffen würde, mitten in einem Prozess den Anwalt wechseln. Erneut Prozesskostenhilfe bekommen? Oder ist das nicht möglich. Mein Anwalt ist leider in meinen Augen immer mehr ein sehr fragwürdiger Genosse.
- Gesprächstermine dauern nie länger als 5 Minuten. Dann werde ich schon förmlich zur Tür gebeten.
- Beim ersten Gerichtstermin ist er nicht erschienen, ohne mir Bescheid zu geben und schickte mir eine Vertretung, die weder mich kannte noch über meine geschichte informiert war.
- Er versucht mir stets das Gefühl zu vermitteln ich müsse keinen BU für KM zahlen.
In der Kanzlei arbeitet ein weiterer Anwalt der mir wesentlich sympathischer und seriöser erscheint. Wäre es möglich innerhalb der Kanzlei zu wechseln? Entschuldigt falls die Fragen sehr blauäugig sind. Kenne mich da nicht aus.
mfG Marco