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JA Hilfe bitte!!!

 
(@cleleh)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bin neu hier und  habe ich eine Frage.

Ich bin Vater einer tollen Tochter und zahle immer regelmäßig den Unterhalt.

In meinem ersten Titel vom Jugendamt (1996)

Steht wörtlich

„ Ich verpflichte mich, diesem Kind von seiner Geburt bis zu seinem vollendeten achtzehnten Lebensjahr „blablabla“ zu zahlen“

In der Zwischenzeit kamen noch zwei Änderungen dazu einmal 2006 und 2008.
Dort hieß es „Beglaubigte Abschrift der ersten vollstreckbaren Ausfertigung.“

Der erste Titel hieß „Erste vollstreckbare Ausfertigung“

In dem zweiten und dritten Titel steht dieser Satz „bis 18“ aber nicht mehr drin.

Haben die vom Jugendamt mich übers Ohr gehauen, oder beziehen sich die anderen Titel immer auf den ersten?

Ich habe nämlich gerade mal wieder eine Überprüfung und muss wohl meinen vierten Titel unterschreiben.

Schon mal danke im Voraus für Eure Antworten.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2010 00:55
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

H cleleh

Ja, haben sie. Lies Dir mal die letzte Abänderung (oder die davor) genau durch. Da steht was von " ... ab dem xx.xx.xxxx (12.Geburtstag) von xxx€". Du hast dieser unbefristeten Abänderung durch Unterschrift zugestimmt.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2010 12:24
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

mal eine Frage:

wenn cleleh erneut einen Titel unterschreiben muss, dann könnte er doch die Befristung bis zur Volljährigkeit wieder mit einfügen lassen, oder?

Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2010 12:28
(@cleleh)
Schon was gesagt Registriert

Danke Oldie,

also die vom JA nutzen wirklich die Navität der gutmütigen Väter total aus.  😡

Wörtlich steht da,

"Ich verpflichte mich , diesem Kind - in Abänderung des oben genannten Tiltels - Unterhalt vom 01. Januar 2008 an in Höhe von 100% des jeweiligen Mindestunterhaltes der zweiten und dritten Altersstufe vermindert um die Hälfte des jeweiligen gesetztlichen Kindergeldes für ein ein gemeinsames Kind monatlich im Voraus zu zahlen.

Erstens fehlt die Beschränkung bis 18 und dann haben sie gleich noch einen dynamischen Titel daraus gemacht.

Kann ich bei dem nächsten anstehenden Titel alles wieder rückläufig machen.
Also sprich den festen Betrag reinsetzen lassen, sowie die Beschränkung bis 18 ???


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2010 19:28
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

also ich konnte bisher immer ein gutes Wort mitreden bei der Erstellung der Titel.
Die frage ist halt immer, ob er von der Gegenseite dann auch so akzeptiert wird.
Versuch es einfach!

Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2010 12:21
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Also sprich den festen Betrag reinsetzen lassen, sowie die Beschränkung bis 18

Grundsätzlich betrachtet - nein. Du kannst es versuchen (siehe Beitrag von staengler), doch das geht lediglich, wenn das JA einverstanden ist. Und ja, sie nutzen die Unwissenheit der Pflichtigen aus, sie baden regelrecht drinne - ist mir selber passiert. Seit der UH-Reform 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf einen dyn. Titel, und eine Befristung zum 18. Geburtstag lehnt die Rechtssprechung ab - einen potentiellen Klagezwang des Pflichtigen ignorierend.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2010 12:32
(@cleleh)
Schon was gesagt Registriert

Nochmals vielen Dank oldie und staengler,  :thumbup:

dann werd ich mal abwarten was die vom JA schreiben und ob ich mit denen reden kann.
Ich werde euch berichten wie es gelaufen ist.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2010 22:03
(@cleleh)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe heute antwort bekommen.
Das JA sieht von einer Erhöhung des Unterhaltes, aufgrund meiner eingereichten Unterlagen, ab.

Das heißt kein neuer Titel, weiterhin 100% und keine Beschränkung bis 18 Jahre.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2010 21:45
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Das JA sieht von einer Erhöhung des Unterhaltes, aufgrund meiner eingereichten Unterlagen, ab.

Moment. Das heisst häufig, dass Du bereits zuviel zahlst. Hast Du auch schonmal daran gedacht und es überprüft?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2010 22:06
(@cleleh)
Schon was gesagt Registriert

Danke Oldie.

Aber, ist schon ok.

Habe ein bereinigtes Einkommen von netto von 2030 Euro.
Bin seit 2006 verheiratet und habe noch zwei zauberhafte Jungs. 1 + 3 J.

Ich habe halt 4 Unterhaltspflichtige und rutsche dadurch auf Stufe 1.  😉

Ist halt so, dass meine Große im Juli 2014 - 18 wird und in dem Jahr 2014 ist im "Januar" die neue Überprüfung und ich bezweifle fast, das die vom JA im Juli alles nochmal neu berechnen. Könnte sich ja eventuell positiv auf die Zahlungen meiner seits auswirken.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2010 11:58