Hallo,
hatte das Thema ja schon einmal in Beppos Tread 30% mehr UH angesprochen.
Wissen nicht so richtig was wir machen sollen.
Mein LG hat bisher immer 100% des Regelbetrages der Düsseldorfer Tabelle gezahlt (2 Kinder 480€). Obwohl er seit März 2009 ein Netto von ca. 1280 € hat unbereinigt.
Würde man dies bereinigen verbleiben ihm 676 € zum Leben( Mietbeteiligung, Autokredit ect.). Dazu kommt das er sehr hohe Umgangskosten hat ca. 200 € .
Ich selber arbeite Teilzeit und erhalte UH für meine 2 Kinder.
Jetzt müsste er ja laut Tabelle 64 € ( - halbes KG) mehr UH zahlen.
Vor März 2009 hatte er ein bereinigtes Netto von ca. 1460 € das er aber auch nur durch Überstunden hatte, die bedingt durch die Wirtschaftskrise immer weniger wurden. Davon zahlte er den UH und die Rate vom Haus 700 €. Damals musste er mit ca.280 € zurechtkommen. Die Schulden von Haus wurden ja bei der Berechnung von UH nicht berücksichtigt. Natürlich ging das nicht auf Dauer und er musste das Haus verkaufen ( ca. nach 1 1/2
Jahren). Zwischenzeitlich lernten wir uns kennen und er zog nach dem Verkauf des Hauses zu mir. Dadurch hatte er ca. 90 Km einfach zur Arbeit da blieben im Monat ca. 400 € Benzin auf der Strecke. Also suchte er sich einen Job in der Nähe.
Er hat die 480€ UH weiterhin bezahlt da es ihm durchaus bewusst ist das ihm in der deutschen Unrechtssprechung, sein Umzug und Jobwechsel bestimmt negativ ausgelegt werden würden. Insbesondere da es um den Regelbetrag geht. Aber jetzt die Erhörung gemeinsam mit den Umgangskosten …. Es geht nicht mehr. Es dauert nicht lange dann steht der nächste Alterstufenwechsel an.
Was passiert eigentlich wenn er sich pfänden lässt? Wo liegt eigentlich sein Selbstbehalt?
Eigentlich ja noch bei 900 € heißt das alles darüber können sie pfänden oder?
Es würden aber der Rest des UH als Schulden auflaufen, richtig?
Das heißt man müsste eine UH Abänderungsklage machen um dies zu vermeiden.
Falls diese keinen Erfolg hat und er nicht zahlen kann geht es eh auf eine Pfändung hinaus.
LG Andrea
Hallo,
bisher war ich begeisterter Mitleser. Jetzt hab ich mich doch mal angemeldet.
Zu der Frage Pfändungsgrenze kann ich Dir aus meiner Erfahrung aus dem letzten Jahr sagen, daß bei KU bis auf 750 Euro gefändet wird.
Ich hab es durch Empfehlung meines RA durch weniger Zahlung provoziert und würde es nie wieder so tun.
Ich habe 1250 Netto und mußte bisher 380 € KU zahlen und jetzt soll ich, so wie es aussieht auf 690 € hochgesetzt werden, durch eine Abänderungsklage.
Die Richterin sagte bei der Anhörung ich kann in den alten Bundesländer deutlich mehr verdienen u will mich dahingehend mit dem fiktiven Einkommen verknacken......und fertig.
Die Richterin sagte noch vor Beginn. Jeder Vater ist verpflichtet zu Zahlung des KU. Wenn er das nicht tut belastet er den Steuerzahler!
Wenn Sie mich auf 690 € hochsetzt...........werde ich zum Amt gehen.....und zB. Wohngeld beantragen müssen. Ergo......ein Urteil was die Steuerkasse belastet.
Urteilsspruch wird am 24.2 sein
So siehts aus mit Abänderungsklage und Pfändung
MFG
Stefan
Wie oft schon hier gelesen.
Hallo Andrea,
du bist ja schon einen Moment dabei, deswegen wirst du dir meisten Dinge schon denken können.
1. Wenn er jetzt ein geringeres Einkommen hat, oder auch nur weil er durch die Erhöhung der DT unter seinen SB kommt, muss er klagen. Schon weil es,
2. bei einer Pfändung auch leicht unter die 900,- gehen kann.
3. Bei einer Senkung des Unterhalts unter 100% muss er mit sehr spitzem Bleistift rechnen, und sich für die Verschlechterungen seines Einkommens sehr gut präparieren.
Bei der Bereinigung spielen die Mietbeteiligung (im SB enthalten) und der Autokredit (in der Km-Pauschale, bzw. der Berufsaufwendungspauschale enthalten) keine Rolle.
4. Bei den Umgangskosten gibt es nach wie vor keinen Rechtsanspruch auf Anrechnung oder gar Beteiligung, dafür aber zunehmend einsichtige Richter.
Wenn man Glück hat, kann man ihm klar machen, dass der Umgang anderenfalls ausfallen muss.
Auch wenn das sonst keine Rolle spielt: Hier kommt es ggf. doch auf die finanziellen Verhältnisse der Mutter an. Wenn sie Harzt wird das noch ein wenig schwieriger.
5. Im Wesentlichen wird es hierbei auf eine gut vorgetragene Gesamtstory ankommen und, natürlich auf einen Richter, der dafür Antennen hat.
Ich denke, aber dass der Zeitpunkt günstig ist.
Die Richter (z.B. der wichtige Herr Soyka aus D-Dorf) merken, dass es jetzt zu eng wird.
Und zwar gerade bei denen aus der ersten Zeile, denn diese müssen die vollen 13% Erhöhung tragen.
Alle Anderen, theoretisch, "nur" 5%.
Gruss Beppo
Viel Glück!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Stefan, du solltest zwar für deinen Fall einen eigenen Beitrag erstellen aber es passt ja.
Das ist genau der Punkt:
Du hattest Pech mit der Richterin, dennoch ist es richtig, die Klage zu versuchen und nicht still zu leiden.
Wenn sich keiner wert, ändert sich nichts.
Und dass sollte man auch mit möglichst hohen Kosten für diesen Staat tun! Sonst merken sie es nicht.
Also auf jeden Fall VKH beantragen und alles was es noch so gibt.
Zeigt den Leuten, dass eure Not genauso Kosten verursacht und nicht spart!
Zeigt ihnen, dass es keinen Sinn macht, das Melkvieh auch noch zu schlachten.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Da es im Familienrecht nichts sinnvolles mehr zu tun gibt, wurden zum 1.9.2009 zumindest ein paar Begriffe geändert, damit man wenigstens noch ein paar Formulare neu machen kann.
Prozesskostenhilfe heißt jetzt Verfahrenskostenhilfe!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo ihr Zwei,
vielen Dank für eure Antworten. Beppo ich denke du hast recht in Bezug auf die Umgangskosten, die würden bestimmt sagen dann sehen sie die Kinder eben nicht, Haupsache sie haben ihr Geld.Das hat man ja am Freitag bei unserer Umgangsanhörung gesehen( siehe Mitbeteiligung zum Umgang)Und ja die Mutter Harzt das heist sie muß ja auch mitfinanziert weden.
Wie ist das eigentlich mit den Richtern, wenn man einmal einen hatte, wird dem dann alles andere Anfallende übertragen?
Wenn ja dann kann er sich die Umgangskosten abschminken, diese Frau bringt es noch fertig nachdem sie ihn angibt den monatlichen Umgang ausfallen zu lassen damit er mehr Geld hat um sich das holen und bringen in den Ferien zu leisten , zu sagen sie haben die Kinder ja nicht oft,gehen sie am WE arbeiten.
Aber er muß es zumindest versuchen, die 480 € zahlt er ja schon seit fast einem Jahr obwohl er seinen SB unterschtitten hat die würde er dann halt weiter bezahlen, natürlich wäre es wünschenswert wenn sie Umgangskosten anerkennen würden dann hätte sich das TThema Mithilfe seitens der erledigt.
Aber es geht in erster Linie um die jüngste Erhöhung und die , die bestimmt folgen werden.
Andrea
Ja, bei so einer Amazone ist wohl nicht mit all zu viel Verständnis zu rechnen. :thumbdown:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Andrea,
zu sagen sie haben die Kinder ja nicht oft,gehen sie am WE arbeiten.
Umpf, bring' diese richterlichen Knallschoten ja nicht auf noch blödere Ideen, als sie von Haus aus sowieso schon haben ...
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
mich würde nix mehr wundern.
Wie ist das denn jetzt so, einmal der Richter immer der Richter, da er "Fallvertraut" ist? oder kann der Titel an unserem Amtsgericht abgeändert werden?
LG Andrea
hmmm... gilt das in diesen Fällen auch > Gerichtsstand ist immer am Wohnort der Kinder?
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle