Hallo in die Runde,
mein letzter Beitag ist jetzt schon ewig her, auch wenn ich häufig nur still mitgelesen habe. Ihr habt mir hier gut über die Zeit helfen können. Tolles Forum.
Nun ist es soweit, meine Kinder sind 18 geworden. An der Stelle könnte ich einen guten Rat von euch gebrauchen.
Stand jetzt ist es so, dass der Titel, mit Formulierung bis 18 Jahre, ausgelaufen ist. Was aber auch gar nicht wirklich relevant ist, da ich sowieso weiterzahle bis die Kinder (Zwillinge) eine Ausbildung oder Studium abgeschlossen haben.
Was ich eigentlich nicht möchte, das die Kinder jetzt loslaufen und Unterhalt berechnen lassen müssen. Der Mutter habe ich mitgeteilt, dass sie nun auch barunterhaltspflichtig ist und Kindergeld voll angerechnet wird. Eigentlich müsste ich das mit ihr nicht besprechen, will aber eine vernünftige Regelung. Habe jetzt meiner Meinung nach einen fairen Zahlbetrag unterbreitet. Wobei ich glaube den zu hoch angesetzt zu haben.
Fakt ist, sie hat einen Wohnvorteil den ich nicht habe. Sie ist nun verheiratet und haben sich eine Immobilie gekauft, im Verhältnis 30 Link entfernt Sie 30 er 70. Immobilie wird weiterhin abbezahlt. Zudem gibt es in dem Haus eine Anliegerwohnung die auch vermietet wird.
Daher die Frage kann mir vielleicht jemand in etwa sagen, wie der Wohnvorteil hier berechnet werden könnte?
Besten Dank für eure Unterstützung
Hi,
der Wohnvorteil ermittelt sich m.E. aus der "ortsüblichen" Miete für das von Deiner Ex bewohnten Objekt, dann mal 0,7 (Anteil des neuen Mannes der Ex).
Beispiel:
Ortsübliche Miete 1.500 kalt x 0,7 = 1.050€ Wohnvorteil.
VG,
WNV
Hallo zusammen,
dann mal 0,7 (Anteil des neuen Mannes der Ex)
Moment mal, muss das nicht genau andersherum sein? Es geht um ihren Wohnvorteil, nicht um den Wohnvorteil ihres Mannes, und da ihr Anteil "nur" 30 Prozent beträgt, kann man ihr doch auch nur 30 Prozent des Wohnvorteils zurechnen, oder?
Außerdem, die ortsübliche Miete ist das eine, die anrechenbaren Kosten sind das andere. Wir haben hier insbesondere:
Immobilie wird weiterhin abbezahlt
Daher müsste m.E. in erster Nähe so gerechnet werden: Ortsüblich Miete abzüglich Schuldendienst, und von dem was dann noch übrig bleibt, die besagten 30 Prozent.
Die entscheidende Frage wird hier also sein: Wie hoch ist der Schuldendienst im Vergleich zur ersparten Miete? Denn wenn der Brutto-Wohnvorteil durch die Kosten zum größten Teil weggefressen werden würde, dann bräuchte man sich über den Wohnvorteil auch keine großen Gedanken zu machen, weil unterm Strich eh' kaum was übrig bleibt. Wenn die Ratenzahlungen gering sind, dann sieht die Sache natürlich anders aus.
Außerdem haben wir ja auch noch dieses hier:
Zudem gibt es in dem Haus eine Anliegerwohnung die auch vermietet wird.
Hinsichtlich der vermieteten Wohnung reden wir nicht mehr über Wohnvorteil, sondern über Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Daher müsste man die Immobilie eigentlich für die Berechnung aufteilen in den selbst bewohnten und in den vermieteten Teil, z.B. prozentuale Aufteilung anhand der jeweiligen Wohnfläche. Für den selbst bewohnten Teil dann wie oben beschrieben (also ortsübliche Miete für diesen Teil der Immobilie, abzüglich der auf diesen Teil der Immobilie entfallenden Ratenzahlungen, und vom Rest dann ihre 30 Prozent); für den vermieteten Teil müsste man die Nettoeinkünfte eigentlich aus der Steuererklärung ermitteln können, und davon dann ebenfalls wieder ihre 30 Prozent.
Ein Detail, auf das man in diesem Zusammenhang vielleicht achten sollte: Ist es ein einziger Kredit für die Gesamt-Immobilie, oder ist die Finanzierung für den selbst bewohnten und den vermieteten Teil unterschiedlich? Es kann durchaus sein, dass die beiden bei der Finanzierung die Tatsache berücksichtigt haben, dass man bei vermieteten Wohnungen die Zinszahlungen gegenüber dem Finanzamt von der erzielten Miete abziehen kann, während die Zinszahlungen für selbst genutztes Wohneigentum steuerlich gesehen verloren sind - da nimmt man ggf. gerne zwei getrennte Kredite mit unterschiedlichen Konditionen für die beiden Teile der Immobilie auf.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
