Schon ein Titel?
 
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Schon ein Titel?

 
(@stillstanding)
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Hallo Ihr Lieben,

jetzt habe ich schon seit knapp 7 Jahren nicht mehr hier hereingeschaut, zum einen, weil es bei mir bis vor kurzem relativ Ruhig geblieben ist, zum anderen hatte ich auf reichlich anderen "Baustellen" zu tun.
Auch wenn der Grund nicht schön ist, finde ich es großartig, das Ihr immer noch so engagiert am Ball seid, ganz großes Dankeschön von mir.

Ich suche Rat und ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Vor knapp 10 Jahren verkroch sich ja die KM mit meinen Kids ( jetzt 13+14 J.) unter ihren Heimatstein ( über 300km weit weg), seitdem hole ich sie (also die Kinder) einmal im Monat zum Wochenende nach Hause.

Ebenfalls vor 10 Jahren bekam ich ein Versäumnisurteil vom Amtsgericht, in dem ich zur Zahlung von KU in Höhe von 404 Euro/Monat (für beide) verdonnert wurde. Vor einigen Jahren habe ich die Zahlungen auf 500 Euro erhöht, dabei ist es dann geblieben.

Letzten Monat kam dann die Aufforderung vom JA, ich solle meine Einkünfte darlegen, das habe ich auch gemacht.
Die Berechnung ergab, dass ich (nur) zur Leistung von Mindestunterhalt von 370 Euro pro Nase, fähig bin.
Rückwirkend zum 01.01. stehe ich somit mit 720 Euro gegenüber den Kindern in der Kreide.

Jetzt die Frage(n):
Ist das Schreiben vom JA jetzt ein rechtskräftiger Titel? Oder müsste KM ne Abänderungsklage einreichen?
Im Schreiben werde ich GEBETEN, die rückständigen 720 Euro abzubezahlen, bei nem Titel würde aus der BITTE bestimmt ne FORDERUNG werden.

Die Kinder sollen ja mehr bekommen, aber wenn ich neben dem Mindestunterhalt auch noch die Fahrtkosten ( knapp 120 Euro ) tragen muss, stünde ich am Ende mit 310 Euro/Monat ziemlich mager da.

Ich will KM vorschlagen, die Fahrtkosten vom KU abzuziehen, aber die Antwort weiß ich jetzt schon.

Vieleicht wurde das Thema schon behandelt, aber ich konnte nichts finden.

Liebe Grüße

StillStanding


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2018 17:34
(@samson1978)
Registriert

Hallo,

existiert denn überhaupt ein Titel?
Den müsste die KM herausgeben zur Änderung. Wenn aber in den letzen 10 Jahren niemand gekräht hat, scheint es keinen Titel zu geben oder die KM war mit den 500€ zufrieden.

Schreiben vom JuA ist kein Titel. Bei der Berechnung des KU Anspruchs müssen natürlich auch deine Ausgaben für Umgangsfahrten berücksichtigt werden, wenn die KM die Entfernung selbst herbei geführt hat.


AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2018 19:25
(@inselreif)
Moderator

Der Titel ist das

Versäumnisurteil

Allerdings könnte das JA (es besteht ja offenbar eine Beistandschaft) bzw. die Mutter auf Änderung klagen und dann wäre (im Fall einer Verurteilung) der Betrag rückwirkend ab dem Monat der Aufforderung (hier also wohl Februar) zu zahlen.

Um das beurteilen zu können, wäre zunächst einmal zu überprüfen, ob der Mindestunterhalt tatsächlich gerechtfertigt ist. Dazu müssten wir allerdings mehr über Deine Situation, Zahlen usw. wissen.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2018 20:07
(@stillstanding)
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Ich beziehe ein Bruttogehalt von 3000,- bei STKL 1
Dazu kommen 250,- für den Firmenwagen ( den ich auch für die Fahrten nutze )
Bleiben 1832,19 ( 2082,19 Euro - 250,- fürs Auto )

minus neuer Unterhalt 740 = 1.092,19
minus Spritkosten ca. 120 = 972, 19

minus meine Ausgaben
Warmmiete 488,89,-
Strom 86,-
Internet 27,98,-
Zwangsbeitrag 17,50
Sportverein 20
ADAC und Rechtsschutz 14,38 / Monat

bleiben 317,44 um nicht zu verhungern


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.03.2018 09:09
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, wie such der Firmenwagen finanziell auswirkt weiß ich nicht. Da haben andere mehr Ahnung.
Zu den Umgangsfahrtkosten, bei meinem LG werden die Fahrtkosten mit den ersten 30 km mit 0,30€ und der Rest mit 0,20€ anerkannt. Er fährt aber mit dem eigenen PKW. Die Kosten werden vom Unterhaltsrelevanten Einkommen abgezogen.  Je nach dem das mit dem Firmenwagen ist


AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2018 09:59
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, wie sich der Firmenwagen finanziell auswirkt weiß ich nicht. Da haben andere mehr Ahnung.
Zu den Umgangsfahrtkosten, bei meinem LG werden die Fahrtkosten mit den ersten 30 km mit 0,30€ und der Rest mit 0,20€ anerkannt. Er fährt aber mit dem eigenen PKW. Die Kosten werden vom Unterhaltsrelevanten Einkommen abgezogen.
Wenn das egal ist ob Firmenwagen würde ich das dem JA so darstellen, darauf verweisen, dass KM die Entfernung geschaffen hat. Verpflichtet zu zahlen ist die Summe durch das Versäumnisurteil. Das ist ein Titel.
LG anfree


AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2018 10:05
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ein Firmenwagen ist unterhaltsrechtlich eine blöde Sache, weil er einen geldwerten Vorteil darstellt, der Dein Einkommen erhöht.
Dazu wäre Dein Brutto-Einkommen ohne Dienstwagen zu nehmen und dann das Netto auszurechnen und darauf 1% des Listenpreises des Neuwagens bzw. eines Wagens, den Du Dir selbst leisten würdest, aufzuschlagen.
Dafür kannst Du Fahrten zur Arbeit als berufsbedingte Aufwendungen wiederum abziehen (wenn das zuständige OLG es zulässt auch eine 5% Pauschale).

Wenn man die Rechnung grob überschlägt bleibt es beim Mindestunterhalt, der zu zahlen wäre, da die nächste Stufe der DDT von einem bereinigten Einkommen von 1900 Euro ausgeht und da bist Du doch ziemlich weit weg.

Die Abzugsfähigkeit der Umgangskosten ist auch nicht so einfach. Prinzipiell sind Umgangskosten von Dir zu tragen. Da der Kindergeldanteil (beim Zahlbetrag des KU wird das halbe KG abgezogen und steht damit Dir zur Verfügung) bei Dir die Fahrtkosten übersteigt ist es nicht so einfach diese in Rechnung zu stellen.
Trotzdem solltest Du versuchen bei der KM eine Berücksichtung der Kosten mit dem Argument, dass sie ja die Entfernung geschaffen hat, zu erreichen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2018 11:12
(@stillstanding)
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Danke für die Antworten,
dann kann ich ja fröhlich weiter ausbluten.

Die Abzugsfähigkeit der Umgangskosten ist auch nicht so einfach. Prinzipiell sind Umgangskosten von Dir zu tragen. Da der Kindergeldanteil (beim Zahlbetrag des KU wird das halbe KG abgezogen und steht damit Dir zur Verfügung) bei Dir die Fahrtkosten übersteigt ist es nicht so einfach diese in Rechnung zu stellen.

Moment, verstehe ich das richtig? Mein Existenzminimum besteht praktisch aus dem kümmerlichem Rest meines Gehaltes UND 2 x halbes KG ?
Da macht die Arbeit gleich doppelt Spaß.
Von der KM ist nichts zu erwarten

Karfreitag hole ich die beiden, Ostersamstag 2008 bin ich das erste Mal in diese verdammte Stadt gefahren.
Mittlerweile sind sie aber auch alt genug, um zu verstehen, dass ich sie nicht mehr holen KANN. Nicht nur finanziell, neben dem Job hocke ich zusätzliche 12 Std an einem Wochenende im Auto.
Habt ihr euren Kids mal offen und ehrlich die ganze Situation aus eurer Sicht erzählt?
oh, aber das wäre hier off topic, ich frage in nem anderen Unterforum

Liebe Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2018 19:16
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Die Kinder sind gross genug um alleine mit dem Zug zu fahren (betreutes Fahren gibt es nur bis 14 Jahre mit der DB).

Natürlich kann man dies mit den Kindern besprechen und eine Alternative anbieten.

Ich würde gemeinsam mit der Kindesmutter einen Plan mit den  zukünftigen Papa-Zeiten ausarbeiten (Brückentage etc. ...) und dann die Fahrkarten kostengünstig im Voraus kaufen. Kann die Kindesmutter (welche diese Entfernung geschaffen hat) ihren fianziellen Beitrag dazu leisten ? Eine Möglichkeit wäre auch, die Ferienzeiten so zu gestalten, dass die Kinder sie grösstenteils bei Dir verbringen. 

Es könnte sein, dass – wenn der Mindestunterhalt gesichert ist – und,  wenn Dein Anteil am Kindergeld deutlich geringer ist als die Umgangskosten, eine Berücksichtigung infrage kommt. Dazu gibt es aber kompetentere Leute im Forum als mich.
VG,
Tsubame


AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2018 20:32