Meine Tochter erwartet ihr 1. Kind und lebt mit dem zukünftigen Kindesvater in einer Bedarfsgemeinschaft. Wenn das Kind geboren ist, ist der Vater für zwei Kinder unterhaltspflichtig. Da sein Selbsterhalt niedriger ist als der Unterhalt, müßte er dann für das 1. Kind dann weniger zahlen? Muss er sich wegen diesem Sachverhalts an das Jugendamt wenden, wenn das 2. Kind geboren ist oder reicht es, wenn meine Tochter ihn als Vater angibt? Regelt dann die Unterhaltsfrage das Jugendamt?
Danke im voraus.
Gruß Karin.
Moin,
mit der Geburt des Kindes kann deine Tochter mit dem Vater zum Jugendamt und von ihm dort die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben lassen. In diesem Zusammenhang kann sie ihm gleich auch das GSR einräumen. Wobei, letzteres kann sie heute schon. 😉
Ich vermute, der KU für das erste Kind ist in einem Titel festgelegt. Er könnte ab Geburt des zweiten Kindes mit der KM in Kontakt treten, den neuen KU mit ihr ausrehnen. So sie diese Berechnung akzeptiert, muss sie einen Titelverzicht unterschreiben und bekommt imGegenzug einen Titel (JA-Urkunde) über den neuen KU. Macht sie nicht mit, muss er klagen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep, danke für deine Info. Aber, was ist GSR? Du hast Recht, es müßte ein Titel sein, denn der Unterhalt wird vom Lohn gepfändet, da die Kindesmutter vor 16 Jahren in den damaligen Westen ging. Nach Rückkehr nach Potsdam, mußte er alles nachzahlen.
Wenn du mir nun noch erklärst, was GSR ist, dann wäre es ja soweit geklärt. 😉
Danke und LG
Karin.
Danke Uli, nun bin ich wieder schlauer! Wie ist denn das mit der Klagerei muss den mein zukünftiger Schwiegersohn das selbst bezahlen? Zur Zeit zahlt er ja an den Schulden und hat für sich 700 €. Ab Januar hat er dann ca. 1000 € (Unterhalt eingerechnet). Wie läuft so Klage eigentlich?
LG Karin.
Hallo Karin,
wenn die Mutter verständig ist, wird sie die erhöhte Unterhaltslast beim Vater erkennen und freiwillig einer Änderung des Titels zustimmen. Wenn nicht, solte Dein zukünftiger Schwiegersohn einen Anwalt bemühen, der das entsprechend formuliert und Klage einreicht. Wichtig ist, den Unterhalt, um den man nicht herum kommt anzuerkennen und auch zu bezahlen. Dann bleibt der Streitwert gering und die mögliche Klage geht nur um den Differenzbetrag. Die Kosten werden dann entsprechend des Urteils aufgeteilt. D.h. folgt das Gericht in seiner Entscheidung der Herabsetung des Unterhalts in formulierter Höhe, so zahlt die Mutter alles.
Schwierig wird es, wenn für beide Kids nicht der Mindestunterhalt gezahlt werden kann. Das mögen Richter nicht sonderlich. Hier könnte der Vater dann auf einen Nebenjob verpflichtet werden.
LG Uli
Hallo Uli,
das hört sich ja gut an. Da kann ich den Freund meiner Tochter gleich informieren. Sie sind nämlich beide etwas unselbständig, deshalb muss ich da ein wenig nachhelfen - sonst wird das nix!
Weißt du zufälligweise auch wie das mit dem ALG1 ist? meine Tochter hat einen befristeten AV bis zum 31.12.06. Sie ist nun in der 8. Woche. Bekommt sie dann ab 01.01.07 ALG 1 und dann 6 Wochen vor der Geburt Mutterschaftsgeld? Oder, weil sie ja nicht wegen der Schwangerschaft vermittelbar ist - gleich ALG2?
LG von Karin.
