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Unterhalt

 
(@koepi)
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Tach Zusammen. Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Meine Frage ist. Ich bin Unterhaltspflichtig und zahle für meinen Sohn 249,00€. Jetzt wird mein Büro hier geschlosssen, im Gegenzug wurde mir aber ein Arbeitsplatz 250 Km enfernt von meinem derzeitigen Wohnort angeboten. Ich bin verheiratet und habe zwei weitere kleine Kinder die bei mir leben. Zwei Jahre und acht Monate. Meine Frage ist, muss ich das Angebot annehmen oder ist das unzumutbar? Wir haben hier gebaut, daher kommt ein Umzug mit Familie nicht in Frage. Ich müsste auch ein zweites Auto kaufen, sowie dafür zeimal Steuer und Versicherung zahlen. Dazu kommt noch, dass ich ja am neuen Arbeitsplatz einen weiteren Haushalt finazieren müsste. Unter dem Strich hätte ich dann weniger Geld als jetzt zur Verfügung.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2005 14:07
(@Simon II)

Die Frage beantwortet sich eigentlich ganz einfach:

Hast Du eine Alternative?

Simon II


AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2005 17:44
(@koepi)
Schon was gesagt Registriert

Ja, hier etwas suchen und die Zeit mit meiner Familie zu verbringen. Die Frage ist zumutbar oder nicht!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2005 17:57
 Anny
(@Anny)

Hallo koepi,
unzumutbar ist es, wenn du es für unzumutbar ansiehst.
Wenn du glaubhaft machen kann das du Unterhalt nicht mehr angemessen leisten kannst, wenn du diesen Arbeitsplatz annimmst.

Vielleicht gibt es weitere Möglichkeiten? Was sagt die Arbeitsagentur?


AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2005 18:00
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Simon II

Du hast 'ne PN.

@ koepi

Es sind ja zweierlei Dinge zu beachten. Die aufrecht zu erhaltende Unterhaltszahlung an das Kind aus erster Ehe und die Versorgung der zweiten Familie. Ich bin nicht der Meinung, dass unter dieser Konstellation eine Arbeitsaufnahme im anderen Ort zwingend erforderlich ist. Allerdings stütze ich mich hier auf den gesunden Menschenverstand und nicht auf Recht und Gesetz.

Fraglich ist, so wie Anny meint, ob du eine Sperrzeit bekommst. Wenn ja, so würde ich dagegen umgehend Klage einreichen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2005 18:38
(@koepi)
Schon was gesagt Registriert

@Anni und Simon II
Also Fakt ist, ich bekomme noch ein halbes Jahr Geld. In der Zeit kann ich etwas Neues finden oder auch nicht. Dann kann aber zur Not noch meine Frau arbeiten gehen, sie befindet sich in der EZ.
Laut der Agentur für Arbeit sind 250 KM unzumutbar, daher keine Sperre. Wie das beim Unterhalt dann ausieht, das ist dann der andere Schuh. Weil es ist ja ein rechenbeispiel. Wenn ich mitgehe habe ich Summe X Mehraufwand und kann wahrscheinlich weniger Unterhalt zahlen. Wenn ich hier bleibe und etwas annehme, was weniger in der Lohntüte bringt, kann ich ja wahrscheinlich auch nicht mehr die 249,00 € überweisen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2005 18:47
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

sind die beiden Kinder aus der jetzigen Ehe bereits bei der Berechnung berücksichtigt?

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2005 20:28
(@koepi)
Schon was gesagt Registriert

Hi Sky,

ja die sind berücksichtigt.

Gruß Koepi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2005 11:01