Unterhalt 19 jährig...
 
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Unterhalt 19 jährige nach Abitur mit einem Jahr Wartezeit auf Ausbildung

 
 Dory
(@dory)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich habe folgende Frage:

Die große meines Mannes wird bald 19 und macht gerade ihr Abitur in einem Internat, welches vom Jugendamt finanziert wird. Mein Mann muss seither keinen Unterhalt mehr an die Mutter bezahlen sondern einen Kostenbeitrag an das Jugendamt.

Nun ist es so, dass das Internat im Juni beendet ist, und so wie es aussieht die Ausbildung erst im Sommer 2018 auf Grund von Wartezeit begonnen werden kann. Voraussichtlich lebt sie solange bei der Mutter und jobbt oder reist in dem Jahr und macht ihren Führerschein, der für die Ausbildung vorgeschrieben ist.

Nun möchten wir gerne mit der Tochter sprechen bezüglich Unterhalt und haben nun die Frage in wieweit mein Mann sie unterstützen muss wenn sie jobbt und Geld verdient? Auch die Frage ob dann nicht der Kindergeldanspruch erlöscht? Weil dadurch würde auch der Familienzuschlag meines Mannes wegfallen. Es geht nicht darum sich zu drücken sondern zu wissen was auf uns zu kommt.

Vielen Dank für die Hilfe.

Dory


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2017 23:54
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

sie hat nur Anspruch auf Unterhalt, wenn sie etwas macht wie Ausbildung/Schule/Studium bei Volljährigkeit.

Wenn das nicht der Fall ist, dann hat sie keinen Anspruch.

Vermutlich müsst ihr für eine Übergangszeit 3-4 Monate weiter Unterhalt zahlen, wobei hier die Meinungen auseinandergehen. Einige sagen auch, wenn nichts ab August/September/Oktober des Jahres begonnen wird, dann kann man gleich nach Schulabschluss die Zahlungen einstellen.

Sie hat Anspruch auf Kindergeld wenn sie sich arbeitssuchend meldet. Dann dürfte auch der Anspruch auf den Familienzuschlag nicht erlöschen.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2017 09:36
 Dory
(@dory)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sophie,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Das heißt eine Zahlung unsererseits wäre  freiwillig.

Sie hat sich erst vor 3-4 Monaten entschieden eine Ausbildung bei der Polizei zu machen, hierfür muss sie eine Aufnahmeprüfung machen, und die ist dieses Jahr im September. Allerdings beginnt die Ausbildung dann erst 2018. sie ist also in Wartezeit für ein Jahr für eine Ausbildung, besteht da auch keine Unterhaltspflicht?

liebe Grüße Dory


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2017 10:24
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo Sophie,
[...]
sie ist also in Wartezeit für ein Jahr für eine Ausbildung, besteht da auch keine Unterhaltspflicht?
liebe Grüße Dory

... komt darauf an, was Sie in der Zeit macht...
es gibt sog. berufsvorbereitende Lehrgänge/ -Schulungsmaßnahmen  oder so ähnl. die durchaus eine Unterhaltspflicht auf-bzw weiterleben lassen.
Bei derartigen Schulungsmaßnahmen/ Fortbildungsmaßnahmen sollte aber darauf geachtet werden, dass Diese im Zusammenhang mit dem eigentlichen Berufsziel stehen (so meine bescheidene Meinung/ Erfahrung).
Auch kann ein Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) absolviert werden, welches ebenso (meistens?) die Unterhaltspflicht aufrechterhält.
In allen Fällen kann man dann schauen, in wieweit hier Zahlungen durch Dritte erfolgen, die dann u.U. mit der eigenen Unterhaltszahlung verrechnet werden könn(t)en.
Wie auch immer Unterhaltszahlungen aussehen: mit Volljährigkeit des Kindes sind beide Elternteile (anteilig) barunterhaltspflichtig!


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2017 11:08
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, ihr könnt ja nichts dafür, wenn sie sich so spät kümmert. Sie hätte den Test ja auch schon letztes Jahr machen können.
Will sie zur Polizei in eurem Bundesland, bewirbt sie sich auch in anderen Bundesländern bzw. bei der Bundespolizei?
Da fangen die Bewerbungsrunden nämlich teilweise schon im April/Mai/Juni an.

Sie kann ja in der Zwischenzeit jobben um ihren Unterhalt zu sichern.

Sollte sie ein FSJ machen, so denke ich, dass die Vergütung dafür angerechnet werden könnte, mindert ja ihren Unterhaltsanspruch.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2017 11:35
 Dory
(@dory)
Schon was gesagt Registriert

Ja sie bewirbt sich nur in unserem Bundesland...vorher hatte sie einen anderen Berufswunsch, der allerdings durch kein Einser Abi (Arzt) nicht realisierbar ist. Wie gesagt wir unterstützen sie gerne, ich wollte nur gerne wissen wie die Rechtsverpflichtung aussieht. Wir werden demnächst mit ihr sprechen und ihr mitteilen dass sie sich einen Job suchen muss um das Jahr zu überbrücken. Bis September bekommt sie ein Taschengeld von uns, und ab Oktober muss sie jobben, auch um ihren Führerschein zu finanzieren.

Mein Mann ist auch bei der Polizei und findet es gut wenn sie auch in die Richtung geht. Wer weiß vielleicht wohnt sie ja auch bald bei uns, wie ihre jüngere Schwester, da die Mutter ja mit neuer Familie weiter weg aufs Land gezogen ist. Dort hat sie keinerlei soziale Kontakte.

Mal sehen was noch kommt...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2017 12:06