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unterhalt

 
(@tinchen)
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guten morgen erstmal,

habe euer forum erst heute entdeckt, für gut befunden und hätte mal ein paar fragen...

lebe offiziell seit 1/04 getrennt von meinem mann. zwei kinder (17 und 19) sind bei ihm.
ich bin vollzeit berufstätig und die unterhaltsfrage für die kids haben wir bislang stillschweigend ruhen lassen, da ex weitaus höheres einkommen hat als ich. meine einzigste bitte, dass ich mich offiziell ummelde, damit ich von st.-kl. 5 in die 1 rutsche, um irgendwie "rumzukommen", hat er zum jahreswechsel stattgegeben.
sohn (19) hat nun im oktober ausbildung begonnen nach geleistetem wehrdienst. tochter (noch) bis kommenden sommer schulpflichtig, dann vorr. auch ausbildung.
kann mein ex abgesehen von unterhalt für tochter auch unterhalt für sohnemann fordern? wenn ja, wie errechnet sich dieser?

ich denke, das reicht für den anfang erstmal. danke vorab.
tinchen


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2004 13:20
 Papa
(@papa)
Rege dabei Registriert

hallo,
wie sich der unterhalt berechnet kann ich dir nicht sagen, aber bezüglich deines sohnes ist die sache so, dass hier dein sohn den unterhalt einklagen kann nicht dein ex, da dein sohn volljährig ist.
gruß
papa


AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2004 14:21
(@tinchen)
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das ist ja schon mal beruhigend, denn mit den kindern selbst habe ich keine probleme und mit sohnemann könnte ich das auch ohne anwalt klären/regeln.

es ist nur so, dass das verhältnis zwischen ex und mir sehr angespannt ist bedingt durch seine neue, die seit märz mit ihren drei kindern zu ihm gezogen ist.
haben grad erst riesen zoff gehabt wegen der letzten gemeinsamen ekst-erklärung, die natürlich ich gemacht habe und er weit mehr als die hälfte versucht einzufordern.

anscheinend geht der geld-scheidungs-zappel-zirkus erst jetzt los. das war wohl alles die ruhe vor dem sturm

grüße, tinchen


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2004 14:27
(@PhoeniX)

Hallo Tinchen

An den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, erkennt man erst, wo es langgeht!

Das mit dem Unterhalt ist bei dir so eine Sache, gerade weil du keine Zahlen nennst. Laß es dir am besten mal von nem Anwalt durchrechnen.

Grobe Orientierung:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab3/intro.htm

und für über 18 Jährige:
http://www.memmingen.de/MM/Seiten/Jugendamt/unterhalt_ab_18_2002.htm

Aber wie gesagt: mal vom Anwalt checken lassen.

MFG


AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2004 06:18
(@tinchen)
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guten morgen phoenix,

danke für die links. seit meinem posting ist ja doch einiges passiert und das mit dem unterhalt hat sich ja weitestgehend geklärt, bzw. von alleine geregelt, weil meine tochter (die nächsten sommer ursprünglich zu mir ziehen wollte) kurzerhand und spontan für sich erklärte, jetzt schon zu kommen. seit vier wochen wohnt sie bereits bei mir.
sohnemann hatte es eh abgelehnt, irgendwelche schritte einzuleiten; mit der begründung er verdiene jetzt selbst geld und das würde ihm reichen.

die unterhaltsfrage bezügl. meiner tochter haben wir in beiderseitigem einvernehmen auf eis gelegt, weil ex sich im gegenzug bereit erklärte, die schulden (die nach meinem inoffizellen auszug 2001) gemacht wurden, alleine abzutragen. was auch im entwurf für die scheidungsvereinbarungen festgehalten wurde.
scheidung hat er mitte november eingereicht und aufgrund von gesprächen, die ich mit ex geführt habe (diskutiert wie mit ner kranken kuh *gg), scheint es friedlich abzulaufen und wir lassen alles über einen anwalt abwickeln.

mir steht es fern, ihn fertigzumachen und ich hoffe oder vielmehr denke, dass das auch nicht sein anliegen sein kann.

dir einen schönen tag.
liebe grüße
tinchen

[Editiert am 22/12/2004 von tinchen]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2004 08:58