Anrechnung der Lebe...
 
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Anrechnung der Lebensgefährtin auf die Miete?!?

 
 Caro
(@caro)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich weiß nicht genau, ob ich es alles zusammen bekomme, was mein LG mir aufgegeben hat. Also,e s geht darum, dass wir zusammen wohnen und der neue Lebensgefährte seiner Frau auch schon dort lebt. Nun kam ein Brief (mal wieder...) und in dem stand, dass er sich 300 Euro anrechnen lassen muß, da wir zusammen leben. Ist soweit einigermaßen logisch. Bloß hat sein Richter gesagt, dass es nichts macht, ob wir zusammen leben. Den haben wir damals extra gefragt. Und nun sowas. Dass wir ihr den Lebensgefährten nicht anrechnen können ist klar, da er da nicht gemeldet ist und noch keine 2 Jahre da wohnt. Auch wenn er alle 2 Wochen seine beiden Kinder da hat. Aber das ist halt so und selbst wenn, würde das nur ihren Wohnwertvorteil vermindern, da es ihr eigenes Haus ist und somit würde sich das wieder ausgleichen.
Aber kann sie wirklich verlangen, dass mein LG sich 300 Euro anrechnen lassen muß? Ich verdiene nicht soviel, er trägt das meiste der Miete, unsere Wohnung ist nur so groß, da wir für seine Tochter ein eigenes Zimmer haben. Angeblich kann man was machen, wenn man sagt, dass ich ihm den Haushalt führe.
Wie sieht das aus? So langsam verzweifeln wir.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2004 11:15
(@vivien)
Schon was gesagt Registriert

hi caro

Dieses Problem habe ich bald auch und habe
deshalb seinen Anwalt gefragt.
Du kannst die Zahlung umgehen, wenn
Dein Freund Dir schriftlich eine Betättigung gibt,
daß Du nur zu den gemeinsamen Umkosten beiträgst,
d.h. Er zahlt die Miete. Strom, Wasser und Heizung und
Du zahlst den Rest
viel Glück
gruss vivi


Dum spiro.spero

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2004 03:12
(@romyh)
Registriert

Hallo Caro,

wenn ich das richtig in Erinnerung habe, so kann deas Netto um max. 20 % bei Zusammenleben gemindert werden, aber auch nur in begründeten Fällen. So einfach ist das nicht. Das muss die Ex einklagen.
Am besten Du gehst zu einem RA, der kann Dir am besten helfen.

LG von Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2004 13:48
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Caro,

es geht um die Kürzung des SB um den Mietvorteil. Im SB ist ein Warmmiete von 360 € enthalten. Zahlt er weniger (evtl. durch deine Kostenbeteiligung; siehe Anm. von Vivien) kann der SB um die Differenz gekürzt werden. Dieses Vorgehen greift i.A. wenn der KU nicht ausreichend gezahlt werden kann, also ein Mangelfall vorliegt. Geht es nur um EU hat die Ex selten eine Chance.

Es besteht keine Pflicht, jetzt aktiv zu werden und dein LG kann daher einer Klage der Ex gelassen entgegensehen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2004 15:36