Vielleicht kann es mir mal jemand erklären nachdem ich im Forum nicht wirklich eine Antwort gefunden habe.
Meine Gattin und Ich haben ein bis zu Ihrem auszug gemeinsam bewohntes Einfamillienhaus.180 qm Wohnfläche
Seit 01.07 hat sie Ihr eigens Konto und zahlt keinen cent Abzahlung mehr für das Haus 800 Euro monatlich
ausgezogen ist sie dann ende Ausgust.
Ihre Anwältin will mir das haus als 100 % Wohnvorteil anrechnen (da ich ja noch drin wohne) was ich aber nicht einsehe da ich ich für mich alleine eine Wohnung warm mit allen nebenkosten für 400 Euro bekommen kann. zu den 800 fürs Haus kommen ja noch die Nebenkosten dazu.
Da meine Gattin ja nichts bezahlt müsste ich dann 800 + 400 zahlen oder das Haus zur Zwangsversteigerung anmelden und halt mein lebtag schulden haben.
Was ist so üblich als Wohnvorteil da ich einfach nicht einsehe für alle gemeinsam enstandenen Kosten alleine aufzukommen und ja auch den KU zahle.
Sie zahlt zwar nix aber wenn ich das Haus gewinnrbingen verkaufen kann hat sie ja auch anspruch auf die Hälfte des gewinns.
Kann mir das mit dem Wohnvorteil mal jemand erklären damit es einer versteht der mit dem Hammer schraubt ????
Danke
Cu Steve
Geboren um zu verlieren,geboren um gegen den Wind zu kämpfen,geboren um meinen Weg alleine zugehen (Manowar Heart of Steel)
Hallo Telda,
guck bitte zunächt in die für dich maßgeblichen unterhaltsrechtlichen Leitlinien (>hier<).
Während der Trennung ist Mietvorteil der Betrag, den eine notwendige Wohnung kosten würde. Mit der Scheidung kommt der am Markt erzielbare Mietwert zum Ansatz. Dem kannst du Fixkosten entgegenhalten (Grd.-St, Schornsteinfeger, Anliegergebühren, Tilgungen). Verbrauchsabhängige Kosten bleiben außen vor.
DeepThought
*nur kurz auf der Durchreise*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
