Unterhalt: 1 Kind b...
 
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Unterhalt: 1 Kind bei mir 1 Kind bei Ex

 
(@sonny_76)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

ich weiß schon, dass der Unterhalt nicht gegeneinander aufgerechnet wird, aber wie sieht das aus, ich bekomme keinen Unterhalt fürs Kind und Ex will noch mehr für das nun bei ihr lebende Kind, ich reduziere mein Einkommen um genau den eigentlich von ihr zu leistenden Unterhalt, sie meint dass das nicht ginge.
Bevor das nun eskaliert, wollte ich hier um Meinungen bitten: Kann ich mein verfügbares Netto um den Mindestunterhalt kürzen oder nicht?

Danke!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2014 21:01
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sonny

Ob Deiner wagen Abgaben: wer sollte hier was prognostizieren können? Hilfreich wäre auch eine Verlinkung auf Deine bisherigen Beiträge, da sie zur Veranschaulichung der Thematik beitragen könnten.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2014 21:11
(@sonny_76)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

welche Info fehlt?
Beide Kinder sind in der Altersstufe 12-17.
Angenommen ich habe nach Abzug aller relevaten Posten 1600,00 Euro zur Verfügung, wären das nach Rechnung der Ex und nach DT 356 Zahlbetrag.
Nach meiner Rechnung kann ich noch den Mindestunterhalt für das bei mir lebende Kind abziehen, so dass 1600-334=1266 rauskommt, also ein Mangelfall.
Jetzt ist die Frage ob ich wirklich den Mindestunterhalt in voller Höhe abziehen kann oder nicht?

Klarer jetzt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2014 21:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich meine, 300 pro Kind.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2014 21:29
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sonny,

Nach meiner Rechnung kann ich noch den Mindestunterhalt für das bei mir lebende Kind abziehen, so dass 1600-334=1266 rauskommt, also ein Mangelfall.

Um LBM´s Antwort zu konkretisieren:
Beide Kinder stehen im gleichen Rang. Ein Vowegabzug ist in solchem Fall nicht vorgesehen (das Verfügbare muß - in diesem Falle hälftig - verteilt werden).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2014 10:39