Hi,
ich weiß schon, dass der Unterhalt nicht gegeneinander aufgerechnet wird, aber wie sieht das aus, ich bekomme keinen Unterhalt fürs Kind und Ex will noch mehr für das nun bei ihr lebende Kind, ich reduziere mein Einkommen um genau den eigentlich von ihr zu leistenden Unterhalt, sie meint dass das nicht ginge.
Bevor das nun eskaliert, wollte ich hier um Meinungen bitten: Kann ich mein verfügbares Netto um den Mindestunterhalt kürzen oder nicht?
Danke!
Moin Sonny
Ob Deiner wagen Abgaben: wer sollte hier was prognostizieren können? Hilfreich wäre auch eine Verlinkung auf Deine bisherigen Beiträge, da sie zur Veranschaulichung der Thematik beitragen könnten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
welche Info fehlt?
Beide Kinder sind in der Altersstufe 12-17.
Angenommen ich habe nach Abzug aller relevaten Posten 1600,00 Euro zur Verfügung, wären das nach Rechnung der Ex und nach DT 356 Zahlbetrag.
Nach meiner Rechnung kann ich noch den Mindestunterhalt für das bei mir lebende Kind abziehen, so dass 1600-334=1266 rauskommt, also ein Mangelfall.
Jetzt ist die Frage ob ich wirklich den Mindestunterhalt in voller Höhe abziehen kann oder nicht?
Klarer jetzt?
Ich meine, 300 pro Kind.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Sonny,
Nach meiner Rechnung kann ich noch den Mindestunterhalt für das bei mir lebende Kind abziehen, so dass 1600-334=1266 rauskommt, also ein Mangelfall.
Um LBM´s Antwort zu konkretisieren:
Beide Kinder stehen im gleichen Rang. Ein Vowegabzug ist in solchem Fall nicht vorgesehen (das Verfügbare muß - in diesem Falle hälftig - verteilt werden).
Gruß
United