Hallo Zusammen,
vielleicht kann mir jemand helfen, meine Fragen zu klären.
Situation bisher:
2 gesch. Ehen,
1. Ehe 2 Kinder (13 und seit Aug. 12, also höhere DDT Unterhaltspflicht)
2. Ehe 1 Kind (3 Jahre)
Kindesunterhalt bisher:
Kind 1 (13) 334,00 EUR / Monat
Kind 2 (noch11) 272,00 EUR / Monat
Kind 3 (3) 225,00 EUR / Monat
Mehrbedarf (Kindergartenbeitrag- voll)
311,00
Gesamt: 1.142,00 EUR / Monat
Bisher lebe ich mit dem Mindestselbstbehalt. (980,00 EUR /Monat)
Die Unterhaltszahlungen sind anwaltlich bei meiner letzen Scheidung (2009) berechnet worden und werden seither überwiesen.
Situation NEU:
Inzwischen habe ich vor 2 Wochen eine Vaterschaftsanerkennung für einen 18-jährigen Sohn aus Italien (Staatsbürgerschaft Italienisch) vorgenommen.
Mein Sohn hat laut Italienischem Recht Unterhaltsanspruch i.H.v. 160,00 EUR /Monat (Berechnung aus Italien liegt vor)
Weiterhin kann der bisher nicht bezahlte Unterhalt nach Italienischem Recht eingefordert werden, dies wären 65.600,00 EUR
Fragen:
=> Da ein Kind nun 12 wird, würde (zumindest theoretisch) dort der Unterhalt von aktuell 272,00 auf 334,00 EUR steigen.
=> Da nun ein weiteres Kind "dazu gekommen ist" (von dem ich bisher nichts wusste, Vaterschaftstest war positiv), ist ein "weiterer Unterhaltsberechtigter" vorhanden, also insgesamt 4 Kinder.
Den Unterhalt möchte ich bezahlen, (soweit möglich), da ich zu meinem "Großen" ein sehr gutes Verhältnis habe.
=> Da ich vom Mindestselbstbehalt lebe, würde sich da die Zahlung an die "anderen Kinder" verringern, damit auch das 4. Kind zu seinem Unterhalt kommt ?
=> Würde mir der nun mehr anfallende Unterhalt abgezogen und meinen Mindestbehalt schmälern, damit alle die volle Unterhaltssumme bekommen ?
=> Würden sich die 65.500,00 EUR Unterhaltsschulden nach Italienischem Recht auswirken bei der Berechnung des Unterhalts ?
Weiterhin ist es möglich, dass ich zum 01.01.2013 den Arbeitgeber wechsel. Am Gehalt wird sich stand heute nichts ändern.
=> Muss ich da was beachten , habe ich eine Mitteilungspflicht darüber, wenn ich den Arbeitgeber wechsel ?
Fragen über Fragen...
ich danke Euch schon jetzt für Eure Anworten
maiemi
Hallo du Hauptstadt der Blumigen
Ist ja nicht ganz einfach, dein Fall.
Ich kann auch nicht sagen, dass ich mich da auf sicherem Terrain befinde aber ich denke, dass ein deutsches Gericht über dein Ansinnen, den Unterhalt für 3 Minderjährige unter den gesetzlichen Mindestunterhalt zu senken nur ein müdes Gähnen und den reflexhaften Griff zum "Abgelehnt" Stempel auslösen wird.
Einfach weil Minderjährige vorrangig sind
Das wird natürlich einen Scharf äh Vollstreckungsrichter nicht davon abhalten, dir die Bude leer zu räumen um auch dem Volljährigen zu seinem Recht zu verhelfen.
Du solltest dich also so schnell wie möglich Pfändungssicher machen und z.B. deine Goldzähne ins Ausland bringen.
Aber sach ma, wie passen denn ein "gutes Verhältnis" und eine plötzliche Unterhaltsforderung über 65.000,- nach 18 Jahren in einen Sack?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
Minderjährige haben aber auch noch Vorrang (zumindest nach deutschem Recht), wenn sie sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, noch unter 21 sind und zu Hause wohnen.
Kappungsmöglichkeiten sehe ich bei den Kindergartenkosten des jüngsten Kindes. Mehrbedarf kann erst dann berücksichtigt werden, wenn der Unterhalt gezahlt wurde.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Da der Richter, der über die Absenkung des Titels zu entscheiden hat, ein anderer ist, als der, der über die italienische Forderung entscheidet, wage ich mal die These, dass diese Feinheiten des deutschen Rechts, den Hüter der Interessen der Minderjährigen nicht die Bohne interessieren.
Wenn er sich anstrengt, ließt er irgendwo nach, dass es diese Art der Privilegierung nirgendwo außerhalb von D gibt, ergo auch nicht in Italien und wird den Antrag mit dieser Begründung ablehnen. Wenn nicht denkt sich einfach irgendwas anderes aus.
Und der Vollstreckungsbüttel wird pfänden und dem TO das auferlegen, was ich gerade als aussichtslos in den Raum gestellt habe. Nämlich den Unterhalt für die anderen abzusenken.
Das ist ein Standardvorgehen der deutschen Justiz, wenn man vor 2 Richtern steht:
Die eigene Klientel großzügig beschenken und ihn auffordern, beim anderen zu sparen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
den Unterhalt soll er ja auch gar nicht absenken. Sondern den Kindergartenbeitrag = Mehrbedarf kappen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Aber sach ma, wie passen denn ein "gutes Verhältnis" und eine plötzliche Unterhaltsforderung über 65.000,- nach 18 Jahren in einen Sack?
Hallo Beppo,
danke für Deine antwort.
ich schrieb
Weiterhin kann der bisher nicht bezahlte Unterhalt nach Italienischem Recht eingefordert werden, dies wären 65.600,00 EUR
Bis jetzt besteht keine Nachforderung, bzw. kein Ansinnen darauf. Ich bin lediglich darüber informiert , dass der U nachgefordert werden könnte und frage mich, ob sich eine Nachforderung auswirken würde.
Mein 18- jähriger ist noch in der Ausbildung.
Du solltest dich also so schnell wie möglich Pfändungssicher machen und z.B. deine Goldzähne ins Ausland bringen.
was meinst Du damit ? Was muss ich da machen ?
Hallo Lausebackesmama,
danke auch für Deine antwort.
und dem TO das auferlegen, was ich gerade als aussichtslos in den Raum gestellt habe.
Was ist ein "TO" ?
Könnt Ihr mir auch was hierzu
Weiterhin ist es möglich, dass ich zum 01.01.2013 den Arbeitgeber wechsel. Am Gehalt wird sich stand heute nichts ändern.
=> Muss ich da was beachten , habe ich eine Mitteilungspflicht darüber, wenn ich den Arbeitgeber wechsel ?
sagen ?
@LBM
Das ist richtig.
Mein Einwand bezog sich jedoch auf deinen ersten Satz und nicht auf den zweiten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
danke auch für Deine antwort.Was ist ein "TO" ?
Du (Thread opener)
Pfändungssicher machen heißt, weder Geld, noch Einkommen, noch Sachwerte zu besitzen.
Angesichts deiner zahlreichen Nachkommenschaft könnte auch bei dir das SGBII der Schlüssel zum Glück sein.
Titulierter Unterhalt wird vom Einkommen abgezogen.
Wenn du danach Bedürftig bist, kannst du aufstockendes H4 beantragen.
Und da du als Erwerbstätiger auch noch Freibeträge hast, kann sich das lohnen.
Jedenfalls liegen die Ansprüche an H4 i.d.R. deutlich über den Selbstbehalten der Familienrechtsdiebe.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Du (Thread opener)
Pfändungssicher machen heißt, weder Geld, noch Einkommen, noch Sachwerte zu besitzen.
also keinen Fernseher, kein Notebook, kein Radio mehr ?
Angesichts deiner zahlreichen Nachkommenschaft könnte auch bei dir das SGBII der Schlüssel zum Glück sein.
also bleibt mir der Gang zum Anwalt nicht erspart.. :exclam:
Ode rkann ich zu einer Familienbaratungsstelle ? Mit dem Jugendamt habe ich bisher keine guten Erfahrungen gemacht...
Wenn Anwalt, kann ich da Beihilfe bekommen ?
Titulierter Unterhalt wird vom Einkommen abgezogen.
Wenn du danach Bedürftig bist, kannst du aufstockendes H4 beantragen.
Und da du als Erwerbstätiger auch noch Freibeträge hast, kann sich das lohnen.
Jedenfalls liegen die Ansprüche an H4 i.d.R. deutlich über den Selbstbehalten der Familienrechtsdiebe.
Ich habe aktuell doch nur den Selbsbehalt , wie soll das gehen, dass ich danach mehr hätte ?
Hallo Maiemi,
es wird hier allen schwer fallen Dich kompetent zu beraten, da die Sache internationales Recht berüht. Deshalb wird auch des JA nichts vernünftiges sagen können.
Eine Frage ist z.B. inwieweit die Forderung der KU Nachzahlung aus Italien in Deutschland überhaupt vollstreckbar ist.
Ansonsten steht noch die Privatinsolvenz im Raum, davon sind aber Unterhaltsrückstände, wenn sie schuldfhaft verursacht wurden (was rechtlich zu klären wäre)
ausgenommen, ob dass auch für Italien gilt, weiss ich nicht. Ein Besuch der Schuldnerberatung wäre hier sinnvoll.
Der Tipp mit pfändungssicher beinhaltet vorallem ein P-Konto, ansonsten stehst Du wohlmöglich mit 0 Euro für laufende Ausgaben da.
Ansonsten muss Dir das Existenzminimum zum Leben erhalten bleiben, wie hoch das ist, kann nur ein Spezielist ausrechenen (Schuldnerberatung).
VG Susi
Hallo Susi64,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich habe erst vor 2 Monaten von der "Existenz" meines 18-jährigen erfahren.
Als seine Mutter und ich uns damals trennten, war sie schwanger, meinte aber, dass das Kind nicht von mir sei.
Nachdem der Sohn geboren war, zog sie nach Italien, da sie dort geboren ist.
Unterhalt hat sie von niemandem erhalten.
Nun, nachdem der Sohn wisssen wollte, wer sein Vater ist, hat sie Kontakt mit mir aufgenommen und wir einigten uns auf einen Vaterschaftstest, der positiv ausfiel. Ich erkannte die Vaterschaft an, mein Sohn ebenfalls.
Das "Nicht-Zahlen" ist also von daher mich betreffend, nicht schuldhaft erfolgt, da sich die Mutter bzw. der Sohn erst nach 18 Jahren bei mir gemeldet haben.
Es besteht auch keine Forderung, sondern ich schrieb, dass es laut italienschem Recht möglich wäre, den Unterhalt nach zu fordern.
In diesem Zusammenhang wollte ich wissen, ob sich ggf. eine Forderung auf die von mir zu entrichtenden Unterhaltszahlungen an meine (inzwischen 4) Kinder auswirken würde, da es sich dann auch um Unterhalt handeln würde, der "nachgezahlt" werden müsste.
Im Moment stehe ich vor so vielen Fragen, und weiss nicht so recht, was ich machen soll.
Ich denke, dass ich eigendlich zu einem Anwalt müsste, aber ich kann mir auf Grund des mir verbleibenden Mindestbehalts keinen Leisten. Ich weiss nicht, an wen ich ich sonst wenden könnte. Dem für mich zuständigen Jugendamt traue ich nicht zu, mir zu helfen, denn in Sachen der letzten Scheidung und des damit verbundenen Umgangsrechctsstreit zwischen meiner Exfrau und mir haben die sich sehr passiv verhalten.
Auf meine Frage an das JA , ob sie mir ausrechnen würden, was ich denn nun an Unterhalt an die 3 in Deutschland lebenden Kinder zahlen müsste, meinte der Gesprächspartner, dass er das nicht für mich ausrechnen dürfe, sondern nur, wenn eine Mutter, deren Kind unterhaltsberechtigt sei, zu ihm käme, könnte er ihr ausrechnen, welcher Anspruch besteht.
Ich verstehe die Welt nicht mehr... Ich WILL ja freiwillig zahlen, aber niemand verhilft mir zur Klärung der Situation, damit ich die Dauerafträge einrichten kann und weiss, was mir noch verbleibt.
Auf der anderen Seite weiss ich ja auch nicht, ob man das Unterhaltsrecht von Deutschland auf den 18-jährigen anwenden kann, da er ja durch Geburt auch die Deutsche Staatsbürgerschaft hat. (er ist in D geboren)....
Ich fühle mich momentan, als würde ich trudeln.....
Hallo Maiemi,
irgendwie so habe ich mir die Sache vorgestellt.
Vielleicht hast Du die Frage auch schon beantwortet, wichtig wäre bestehen Unterhaltstitel, die zu bedienen sind?
Auch wenn ich nicht wirklich Ahnung von der Sache habe, wäre mein Vorschlag rechne einfach aus wieviel Du zahlen kannst. Dann lege ds deutsche Unterhaltsrecht zu grunde und rede mit Deinen Ex-Frauen und versuche eine gütliche Einigung über Unterhalt.
Wenn alle einverstanden sind, geht es dann eben so. Wenn nicht wird sich ein Gericht der Sache annehmen müssen.
VG Susi
Moin maiemi,
eine kleine Korrektur: Dass man automatisch die Staatsbürgerschaft des Landes hat, in dem man geboren ist, gilt nicht für jedes Land. In den USA ist das so; im vorliegenden Fall dürfte jedoch die Staatsbürgerschaft der Mutter die entscheidende Rolle spielen.
Darüber, ob man Unterhalt für die Vergangenheit nachfordern kann, würde ich mir an Deiner Stelle dann Gedanken machen, wenn es soweit ist (was ja nicht passieren muss). In jedem Fall beeinflusst diese theoretische Möglichkeit nicht Deine aktuellen Zahlungsverpflichtungen; Du kannst sie deshalb derzeit auch nirgends geltend machen. Faustregel: Müsstest Du tatsächlich einen satt 5-stelligen Betrag an irgendwen nachzahlen, wäre die Privat-Inso sowieso der einzige Weg. Sollte aber rein rechtlich möglich sein; Du hast den Unterhalt ja nicht hinterzogen.
In Summe: mach Dich nicht verrückt. Und wecke nicht unbedingt selbst schlafende Hunde...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten, die mir wirklich weiter geholfen haben, aus dem Trudeln raus zu kommen.
Heute Mittag hatte ich einen Termin mit meiner 2. Exfrau, wobei ich sie gebeten habe, den Unterhalt beim
Jugendamt berechnen zu lassen. Die dafür notwendigen Unterlagen habe ich ihr ausgehändigt.
Sie hat sich bereit erklärt, zum JA zu gehen.
Somit ist doch noch alles zum Guten gewendet und ich brauche keinen Anwalt einschalten.
Vielen Dank nochmals !
Euer
maiemi (Übrigens: die "Hauptstadt der Blumigen" schreibt sich etwas anders: miami 😉
Moin maiemi,
wobei ich sie gebeten habe, den Unterhalt beim
Jugendamt berechnen zu lassen. Die dafür notwendigen Unterlagen habe ich ihr ausgehändigt.
Sie hat sich bereit erklärt, zum JA zu gehen.
das war möglicherweise keine so gute Idee; die Jugendämter "verrechnen" sich da gerne mal; komischerweise fast immer zu Ungunsten des Unterhaltspflichtigen. Oder sie lassen wichtige unterhaltsmindernde Faktoren wie Werbungskosten oder private Altersvorsorge einfach weg.
Tu Dir selbst wenigstens den Gefallen, diese Berechnung hier einzustellen, bevor Du irgendwelche Unterhaltstitel unterschreibst. Wir haben hier Unterhaltscracks, deren Sachkenntnis jeden JA-Mitarbeiter erbleichen lassen müsste...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin maiemi,
das war möglicherweise keine so gute Idee; die Jugendämter "verrechnen" sich da gerne mal; komischerweise fast immer zu Ungunsten des Unterhaltspflichtigen. Oder sie lassen wichtige unterhaltsmindernde Faktoren wie Werbungskosten oder private Altersvorsorge einfach weg.
Ich habe die letzte gültige Berechnung beigefügt und hoffe, dass das i.O. geht.
Tu Dir selbst wenigstens den Gefallen, diese Berechnung hier einzustellen, bevor Du irgendwelche Unterhaltstitel unterschreibst. Wir haben hier Unterhaltscracks, deren Sachkenntnis jeden JA-Mitarbeiter erbleichen lassen müsste...
das mache ich, danke für das Angebot !
maiemi (Übrigens: die "Hauptstadt der Blumigen" schreibt sich etwas anders: miami 😉
Achwas! 🙂
Und dann ist es noch nichtmal die Hauptstadt. :redhead:
Ansonsten schließe ich mich Martin an, dass du erstmal garnichts tun solltest, solange dein Sohn nicht wirklich etwas fordert. Zumindest nicht an der Unterhaltsfront.
Und wenn er kommt, mache dich mit dem aufstockenden H4 vertraut. Vielleicht auch schon vorher.
In gewissem Rahmen, geht das auch hier.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ansonsten schließe ich mich Martin an, dass du erstmal garnichts tun solltest, solange dein Sohn nicht wirklich etwas fordert. Zumindest nicht an der Unterhaltsfront.
Da eines meiner Kinder das 12. LJ vollendet hat, ändert sich meine Unterhaltsverpflichtung. Ich warte nun auf die Berechnung des JA und stelle sie dann hier rein, sollte mir "etwas komisch" vor kommen. Ich hab ja die Berechnung von letztem Jahr noch (die mein Anwalt im Rahmen der Scheidung durchgeführt hatte).
Euch allen danke ich sehr, denn Ihr habt mir sehr geholfen !
lg maiemi