Und wieder Unterhal...
 
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Und wieder Unterhalt ab 18

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(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich würde das Jugendamtsschreiben dem Anwalt überlassen (dringenst empfohlen) und abwarten.
Wenn Du @enter freundlich bist, teilst Du dies dem JA noch mit.

Habe ich zwar schon gesagt, dennoch nochmal:
Der Junior ist volljährig. Das JA kann nur beraten.

Wenn man dem Anwalt noch einen zusätzlichen Auftrag für Konversation mit dem JA geben möchte: Dann bitte.

Wenn er´s kostenlos im Rahmen der Abänderung macht: Von mir aus.

Ansonsten halte ich mich damit zurück, Usern zu raten, Geld zu verbrennen.

Wenn eine Konversation mit dem JA, dann höchstens um die letzte Chance auf ein "Anwalt zurückpfeifen" zu nutzen.

Dass ein Anwalt das in einen Brief ans JA schreibt, wage ich zu bezweifeln ...

(hier Dinge zu tun, wie falsche oder überflüssige Infos abzuliefern sind u.U. nicht förderlich, welch Infos wann und wer bekommt sollte ab jetzt dem RA vorbehalten sein)

@Kakadu: Welche Infos außer "Auskunft wurde erteilt" stehen denn in dem Antwortvorschlag ? Du bist nicht zufällig Anwalt ?

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2014 13:47
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo (@United),

Nein, ich bin kein Anwalt.
Aus persönlichen Erfahrungen bei Umgang mit Behörden und gegnerischen Anwälten habe ich gelernt, daß
1. weniger (Infos) (manchmal) mehr ist.
2. nicht alle Forderungen der Gegenseite rechtlich relevant oder gar berechtigt sind (aber es ist nunmal legitim, das auch gegn. Anwälte viel fragen dürfen...).

Du hast natürlich recht, wenn Du schreibst: Ansonsten halte ich mich damit zurück, Usern zu raten, Geld zu verbrennen. So wahr mein Vorschlag auch nicht zu verstehen.
Ich hatte die Zeilen von @enter so gelesen (und interpretiert, Zitat @enter Und er ist derselbe, der die Unterhaltsberechnung ... durchgeführt hat), daß auch die Unterhaltsberechnung durch den RA durchgeführt wurde (also schon Kosten
entstanden sind bzw. sein dürften). Die Weiterleitung des Jugendamtsschreiben und Beantwortung Desselben durch den RA dürften ja perse erstmal keine (weiteren und/ oder höhere) Kosten anfallen.
Meine Antwort bezog sich übrigens nicht zwingend auf Deinen Antwortvorschlag, (den hatte ich ja - nicht umsonst - nich mitzitiert)

MfG. Kakadu59


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2014 15:10
(@enter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

endlich kommt etwas Bewegung in die leidige Angelegenheit  und ich gebe gern einen Überblick über die bisherigen Hergänge und hoffe sehr auf Meinungen. Langsam fängt mir die Sache an richtig Spass zu bereiten.  :redhead:

Ich habe tatsächlich das Jugendamt in Eigenregie  (und mit Textpassagen von United geschmückt, nochmals Danke!) angeschrieben und habe dem Anwalt anschliessend das Schreiben lediglich zur Kenntnisnahme übersandt-fand der vollkommen akzeptabel und der Sache dienlich. Hier ist das Schreiben an das JA:

"Ihr Schreiben vom 8.9.14

Hallo  Frau Jugendamt,

ich freue mich, dass Sie die Vertretung von  X. übernommen haben.
Um es kurz zu machen, ich biete Ihnen-nach Rücksprache mit meinem Anwalt- eine Zahlung von 150 Euro für  08/14 bzw. 146 Euro ab  09/14 für X. an (s. Anlage). Gern kann dann auch ein neuer Titel von mir gemäß den geänderten Bedingungen erstellt werden.

Voraussetzung dafür ist natürlich, dass X. seinen Pflichten nachkommt bzw. Sie Ihn über seine Pflichten aufklären und X. mir sein Vermögen gem. §1605 für den geforderten Zeitraum von 07/13 – 06/14 offenlegt, wie bereits in mehreren Schreiben von mir an X. gefordert. Auch eine Ausbildungsversicherung und eine Kapitallebensversicherung  im genannten Auskunftszeitraum gehören dazu.  Da X. bisher diese Nachfragen  ignoriert hat, muss ich aufgrund vorhandenem eigenem Vermögen von X. anzweifeln, dass dem Grunde nach eine Bedürftigkeit besteht (§1602 BGB).

Der  Aufforderung an X. auf Titelherausgabe und die unzweifelhaft notwendige Abänderung des Titels wurde leider ebenfalls von X. ignoriert bzw. nicht nachgekommen.
Ich selber habe bereits Auskunft gegeben. Den fehlenden Beleg der PKV lege ich Ihnen bei-X. hätte diesen bei Bedarf aber auch direkt bei mir anfordern können
(Anmerkung von enter: in Anspruch genommene Selbstbeteiligung der PKV).

In Ihrem Anschreiben haben Sie leider keine Aussage zu Rechtsbehelfsbelehrungen und Datenschutz getroffen. Ich muss davon ausgehen, dass Sie keine haben.
Sensible Belege mit den Daten der minderjährigen Kinder kann ich deshalb – ausschließlich zum Schutz der minderjährigen Kinder -nicht zur Verfügung stellen. Ich gehe aber davon aus, dass Ihnen die Berechnung des Anwaltes bereits hilfreich dazu die erforderlichen Informationen liefert. Originale werde ich selbstverständlich bei einer gerichtlichen Klärung vorlegen. Ich bin auch gern zu einer eidesstattlichen Erklärung bereit, erwarte dies aber dann im Gegenzug natürlich auch von der Gegenseite.

Eine Antwort auf dieses Schreiben erwarte ich bis zum 26.9.14. Sollte ich von Ihnen – als Vertretung von X.- nichts hören, gehe ich davon aus, dass Ihnen mein Angebot bzw. die Berechnung meines Anwaltes nicht zusagt und mein Anwalt wird  dann umgehend Abänderungsklage einreichen.

Seien Sie sich meiner vorhandenen Gesprächsbereitschaft bewusst, fühlen Sie sich gegrüßt und grüßen Sie X. von mir."


So, ich habe nichts mehr vom JA gehört und der Anwalt hat dann Ende September die Klage endgültig  herausgeschickt. Gerichtseingang war Anfang Oktober. Ein wesentlicher Bestandteil der Klage ist natürlich neben der Abänderung des Titels die Auskunft über das aktuelle Vermögen im Berechnungszeitraum. Ende Oktober hat der Anwalt dann eine Anfrage an das Gericht gestellt, und um eine  Sachstandsmitteilung gebeten. Bis heute hat er keine Antwort erhalten.

Jetzt kam ein Schreiben vom JA und auch das möchte ich euch hier nicht vorenthalten:

"Sehr geehrter Herr Kindesvater,

X. hat im JA Unterstützung bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen auf Grundlage des § 18 SGB VIII beantragt.
Die von Ihnen nachgereichten Unterlagen (Anmerkung von enter: in Anspruch genommene Selbstbeteiligung der PKV) sind am 22.9.14 im Referat Jugendhilfe eingegangen. Leider ist es uns erst jetzt möglich, Ihnen eine Mitteilung über die anschliessende Unterhaltsprüfung zukommen zu lassen.

Die von Ihnen beigelegte Unterhaltsrechnung wurde mit den vorliegenden Angaben von Ihnen, der Kindesmutter und X. verglichen. Die Ausgangswerte und auch der Rechenweg sind korrekt.

Somit habe ich die Berechnung mit der Kindesmutter (als Bevollmächtigte  von X.) durchgesprochen. Dem errechneten Betrag von monatlich 146,00 Euro wird sich angeschlossen und somit Ihr Angebot aus Ihrem Schreiben vom 19.9.14 angenommen.

Bitte nehmen Sie Ihre laufenden Zahlungen ab 11/14 in Höhe von 146 Euro an X. auf und zahlen ggf. angelaufene Rückstände entsprechend nach.

Weiterhin erhalten Sie die Gelegenheit, den bestehenden Unterhaltstitel ab 1.8.14 auf den Betrag von 150 Euro und ab 1.9.14 auf 146 Euro abzuändern. Diese freiwillige Beurkundung kann in jedem JA Deutschland erfolgen. Als beleg sind dieses Schreiben, die Abschrift der Unterhaltsurkunde, die Geburtsurkunde von X. und Ihr Ausweis im JA vorzulegen. Zur Vervollständigung Ihrer Unterlagen erhalten Sie die fehlenden Nachweise von X. bezüglich seiner Zinseinnahmen in Kopie.

MfG Jugendamt"

Also, keine Aussage zu Ausbildungsversicherung, keine Aussage zur Kapitallebensversicherung, keine Vermögensaufstellung. Nur noch einmal die steuerliche Bescheinigung über die erhaltenen Zinsen (die ich bereits im Vorfeld hatte)-und die sind in der U-Berechnung bereits enthalten bzw. eingearbeitet.

Wie ist Eure Meinung dazu, wie soll ich mich verhalten. Soll ich mich leicht verar.... fühlen oder was steckt dahinter?

Viele Grüsse enter
______
Edit: Leerzeilen gelöscht


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2014 13:36
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

"Ihr Schreiben vom 8.9.14

Hallo  Frau Jugendamt,

ich freue mich, dass Sie die Vertretung von  X. übernommen haben.
Um es kurz zu machen, ich biete Ihnen-nach Rücksprache mit meinem Anwalt- eine Zahlung von 150 Euro für  08/14 bzw. 146 Euro ab  09/14 für X. an (s. Anlage). Gern kann dann auch ein neuer Titel von mir gemäß den geänderten Bedingungen erstellt werden.

Voraussetzung dafür ist natürlich, dass X. seinen Pflichten nachkommt bzw. Sie Ihn über seine Pflichten aufklären und X. mir sein Vermögen gem. §1605 für den geforderten Zeitraum von 07/13 – 06/14 offenlegt, wie bereits in mehreren Schreiben von mir an X. gefordert. Auch eine Ausbildungsversicherung und eine Kapitallebensversicherung  im genannten Auskunftszeitraum gehören dazu.  Da X. bisher diese Nachfragen  ignoriert hat, muss ich aufgrund vorhandenem eigenem Vermögen von X. anzweifeln, dass dem Grunde nach eine Bedürftigkeit besteht (§1602 BGB).

Das JA bestätigt Dir, dass die Berechnungen aus Sicht des JA richtig sind und der Betroffene mit dem Ergebnis zufrieden ist und Du deshalb einen entsprechenden Titel erstellen sollst.

Was anderes kannst Du vom JA eigentlich nicht erwarten, das JA berät und vermittelt. Dass Dein Sohn Dir keine Unterlagen schickt ist hier nicht das Problem des JA. Wenn Du den Unterhalt so nicht zahlen willst, bleibt Dir nur Dich an Deinen Sohnen selbst zu wenden und ggf. zu klagen bzw. Dich verklagen zu lassen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2014 14:01
(@enter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi,

vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, ist manchmal in Schriftform schwierig. Ja,  ich finde es auch fein, das das JA die Berechnung richtig findet.

Aber es heisst doch eindeutig, das die Voraussetzung eine Aufstellung des Vermögens ist.

Die Klage hat 2 Komponenten:  1. umfassende Vermögens- und Versicherungsauskunft und 2. Titelherausgabe. Nur nach der Vermögens- und Versicherungsauskunft kann der Unterhalt korrekt berechnet werden- deshalb auch mein Angebot , aber nur unter der Voraussetzung der Vermögensauskunft.

Gebe ich jetzt klein bei und ziehe die Klage zurück, ist das Vermögen und die Versicherungen im nächsten Jahr nicht mehr da. Da kann man sich  relativ  sicher sein. Ist es dagegen amtlich, wieviel Vermögen vorhanden ist, ist eine grössere Summe auch nicht von einem "Bedürftigen" so leicht unter den Tisch zu kehren bzw. ist dann die Frage gestattet, wo das Vermögen denn hin ist. Und Vermögen darf bei einem  Nichtprivilegierten verwertet werden-das ist Mitte nächsten Jahres der Fall.

Ich hoffe auf Meinungen und Erfahrungen - Klage zurückziehen und die Nicht-Vermögensauskunft akzeptieren oder die Klage weiterlaufen lassen?

VG enter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2014 14:53
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin enter,

ich wundere mich zwar ein wenig, dass KM als Bevollmächtigte von Sohnemann beim JA akzeptiert wird, aber sei´s drum, das Ergebnis zählt ...
... weiterhin würde es mich wundern, wenn ein JA-Mitarbeiter die Berechnung des Anwalts tatsächlich nachvollziehen konnte.

Die Klage hat 2 Komponenten:  1. umfassende Vermögens- und Versicherungsauskunft und 2. Titelherausgabe.

Die Titelherausgabe ist obsolet, sobald Du bei einem JA Deiner Wahl die Abänderung hast durchführen lassen.

Was hast Du seit 1.8. eigentlich gezahlt ?

Meine Meinung:
1. Auf zum JA, Titel abändern lassen.
2. Uns berichten, ob und wie das geklappt hat.
3. Mit Deinem Anwalt sprechen und prüfen:
a) Seine Kostennote für die Klageeinreichung (nicht für die Berechnung) möge er auf Junior ausstellen
b) Klage zurückziehen, so Junior die Rechnung zahlt

4. Sich über das Erreichte freuen
5. Sich über das Nicht-Erreichte nicht ärgern

Inwieweit eigenes Vermögen einzusetzen wäre, unterliegt einer Unzumutbarkeitsprüfung ... das wäre es mir nicht wert.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2014 15:57
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo enter,

ich wollte nur sagen, dass das JA sich über den Kompromiss freut und damit seine Schuldigkeit getan hat.

Solange der Sohn zur Schule geht, bin ich der Meinung, dass sich Klagen nicht lohnt. Wenn er studieren sollte, dann spielt beim BAfög Vermögen eine Rolle und es könnte tatsächlich "weg" sein. Allerdings muss BAfög vorrangig beantragt werden und bei der Einkommenslage (Vermögen der Eltern spielt keine Rolle, nur die Zinsen) sieht es so aus als sollte er BAfög bekommen. Damit solltest Du auch keinen Unterhalt mehr zahlen müssen.
Bekommt er wegen Vermögen kein BAfög, dann wird es spannend.

Macht er eine Ausbildung wird die Ausbildungsvergütung angerechnet, macht er gar nichts, dann wird es wieder spannend, aber dann ist er auch im 4. Rang.

Was ich sagen will ist, dass die Vermögensauskunft Dir an sich nicht hilft, eine Unzumutbarkeitsklage wird vermutlich z.Z. nichts bringen.
Ansonsten wird die Zukunft spannend. Im Moment würde ich Dir wie United raten den Titel ausfertigen zu lassen, damit wird die Summe ja zunächst erst einmal kleiner.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2014 17:19
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