und nun EU ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

und nun EU ...

 
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo, liebe forianer,

grad vier tage ist´s her, dass ich geschieden wurde
und schon flattert ein schreiben von exen´s RAin in den kasten ...

ich weiß, anwaltlichen müll sollte man besser perforieren und auf dem klo recyceln,
aber es juckt mir doch arg in den fingern, es wie folgt zu beantworten:

Sehr geehrte Frau "fordere,dasssichdiebalkenbiegen",

mit nicht unerheblichem Befremden (und einem gewissen Maß an Erheiterung) habe ich Ihre neuerliche Unterhaltsforderung heute zur Kenntnis genommen.

Vorweg, meinen herzlichen Dank für den Hinweis, dass meine Ehe am 24.11.06 rechtskräftig geschieden wurde,
hätte ich es doch ohne Ihren Hinweis fast vergessen ...

So sehr Sie auch weiterhin die Auffassung vertreten, ich schulde meiner nunmehr geschiedenen Ehefrau Unterhalt,
so ändert dies nichts an der Tatsache, dass meine geschiedene Ehefrau ihre Ansprüche durch ihr Verhalten verwirkt hat.

So sehr Sie auch weiterhin die Auffassung vertreten, mein Einkommen bewege sich in einer Höhe,
wonach ich in der Lage sei, meiner geschiedenen Ehefrau Unterhalt zu zahlen,
so ändert dies nichts an der Tatsache, dass Ihre Unterhaltsberechnung schlichtweg falsch ist
und ich nicht in der Lage bin, Unterhalt zu zahlen.

Unterhaltsrelevante Abzüge wurden erneut nicht berücksichtigt
und zu allem Überfluss ist Ihnen offenkundig entgangen,
dass sich mein Einkommen durch den Verlust der St.-Kl. III
ab Januar ´06 um mehr als den Betrag reduziert hat,
den Sie heute als Unterhalt für meine geschiedene Frau fordern.

Ich empfehle einen Blick in die Steuergesetzgebung,
in mein Schreiben vom 14.07.06 oder in meine aktuelle Gehaltsabrechnung,
die ich Ihnen bereits Anfang ´06 zur Verfügung stellte.

Sie werden Verständnis dafür haben müssen,
dass ich Ihrer Angabe hinsichtlich der Einkommenshöhe meiner geschiedenen Ehefrau keinen Glauben schenken kann,
zu oft haben Sie und meine geschiedene Frau mir, dem Jugendamt und zuletzt sogar dem Gericht gegenüber
wissentlich falsche bzw. unvollständige Angaben gemacht.

Vertreten Sie gerne weiterhin unhaltbare Auffassungen,
aber wenden Sie sich bitte zukünftig mit solch unsubstantiierten Schreiben nicht mehr an mich.
Und wenngleich meine geschiedene Ehefrau eine gute Reiterin ist, setzen Sie sie bitte nicht auf´s falsche Pferd.

Danke.

Mit freundlichem Gruß

was haltet ihr davon?

wegschicken oder auch auf´s klo tragen?

lg

wolf

p.s. 

@schmusepapa
schau, die shift-taste hat nur `nen wackelkontakt  😉

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2006 01:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LSW,

was haltet ihr davon?

wegschicken oder auch auf´s klo tragen?

ich finde das cool und ok und würde es wegschicken. Soll Madame ihren "Anspruch" bzw. ihre Unfähigkeit, sich selbst zu unterhalten, gerichtlich begründen und durchsetzen. Angesichts Eures Falles denke ich, dass sie sich dabei ein paar rote Ohren holt. 😉

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2006 08:36
(@babbedeckel)
Registriert

Hi LSW,

schick´s weg. Was sich EXen, mit den Schwarzkitteln alles erlauben  :gunman:
Kein Stolz, Ehre oder sonstwas  😡

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2006 10:13
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo LSW,

@schmusepapa
schau, die shift-taste hat nur `nen wackelkontakt  😉

Du beherrscht ja die deutsche Rechtschreibung...  :rofl2:

Spass beiseite, schick das Ding so ab. Ich hätte noch den Nachsatz dazugeschrieben, sollte sie der Meinung sein, dass ihr unendlich lange Unterhaltsansprüche zuständen, dann möge sie dies doch bitte gerichtlich einklagen.

Und an den RA könnte ich mir die süffisante Bemerkung nicht verkneifen, dass er doch ganz bewusst mit falschen Zahlen rechnet. Aber jeder hätte das Recht, sich vor Gericht so gut wie möglich zu blamieren.

Ich verstehe nur nicht, dass "Ex" sich erst scheiden lässt und dann hinterher Unterhalt fordert. Normalerweise werden die Kosten bei einem Scheidungsverbundverfahren ja geteilt. Nun gibt es evtl. ein neues Verfahren, mit vollem Kostenrisiko - vor allem für "Ex". Sollte sie dafür PKH beantragen, so kann ich nur hoffen, dass diese abgelehnt wird.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2006 10:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mir gefällt dein Schreiben  🙂 - ich würde es nicht wegschicken  :wink:. Es gibt keine Pflicht, auf anwaltliche Schreiben zu reagieren. Auch muss immer aufgepasst werden, dass nicht zu viel Informationen, die für einen evtl. Prozess nutzbringend sein könnten, schon vorher ausposaunt werden. Zudem: RAs lesen dein Schreiben doch mit ganz anderen Augen. Meinst du, der ärgert sich über deine Zeilen? Bestimmt nicht. Und Exchen wird auch nicht gezwungenermaßen detonieren.

Du stelltst zudem in Frage, dass die Exe ihren Unterhaltsanspruch verwirkt hat. Dies hätte schon mit der Scheidung geklärt werden müssen. Du kannst nicht, ich pholisophiere mal, in 8 Jahren wegen Exchens Vorstoß Richtung EU, mit dem Argument kommen "Ja, aber, damals hat sie...". Verwirkung ist wie Kurzzeitehe umgehend, spätestens jedoch mit der Scheidung, richterlich zu bestätigen. Hat dein RA in diese Richtung nix gemacht?

Hat der RA sich legitimiert? Nur weil er Exchen anl. der Scheidung vertreten hat, heißt es nicht, dass du darauf vertrauen kannst, dass er dies auch weiterhin macht.

Wenn du unbedingt dem RA schreiben schreiben möchtest, dann mach 'n Zweizeiler draus:

Sehr geehrter Herr Rechtsvertreter,

Ihr Schreiben vom blabla mit Ihrem Zeichen irgendwas habe ich am datum erhalten.

[Spielart 1]
Leider fügten Sie Ihre Aktivlegitimierung Ihrem Schreiben nicht bei, so dass ich dieses insgesamt als Gegenstandlos betrachten muss.
[/Spielart 1]

[Spielart 2]
Eine Verpflichtung auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt besteht nicht. Ich stelle Ihnen anheim, dies gerichtlich prüfen zu lassen. Bitte verschonen Sie mich bis dahin vor weiteren haltlosen Darstellungen.
[/Spielart 2]

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2006 12:41
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

bis grad eben fand ich das thema tatsächlich noch erheiterend

dein satz, deep

Verwirkung ist wie Kurzzeitehe umgehend, spätestens jedoch mit der Scheidung, richterlich zu bestätigen.

lässt meine stimmung jedoch schlagartig umschlagen

Hat dein RA in diese Richtung nix gemacht?

nein, hat er nicht  :exclam:

sein reden war: auf verwirkung könne man immer noch plädieren, wenn´s soweit ist

immerhin hat er auf mein drängen diesen hinweis in seine beschwerde
gegen die ablehnung meines PKH-antrages für die KU-klage einbaut,
da exens RAin und der richer ja argumentierten,
KU könne sie allenfalls aufbringen, wenn sie von mir EU erhielte  ...  :knockout:

im zuge der scheidung jedoch wurde weder KU noch TU/EU behandelt

exens RAin hätte es wohl gerne gesehen,
denn sie sprach den richter vor der verhandlung 2-mal auf ihr schreiben in der "unterhaltssache" an
(ohne dass ich weiss, geht´s darin um meine PKH-beschwerde / KU-klage oder um EU)

der richter wies sie jedoch nur daraufhin, er habe das schreiben erst am vortag erhalten
und somit beschränke er sich heute auf die scheidung und basta.

deep, mach mich nicht schwach,
exens ausbruch aus intakter ehe, ihr rittmeister sind nun als verwirkungsgrund gestorben ?

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2006 14:59
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

so, hab´ heut nachmittag bald ´ne stunde mit meinem RA geschnackt

er hat mir meine mittäglichen sorgen vertrieben

nach seiner auffassung ist die verwirkung nicht verwirkt  :wink:,
da EU bislang noch gar nicht thema war

er schreibt nen 2-zeiler ähnlich deiner "spielart 2", deep

ergänzt um den hinweis,
die gründe für das nichtbestehen einer EU-pflicht meinerseits
im falle einer gerichtlichen auseinandersetzung vorzutragen,
für welche er bereits heute von mir aktivlegitimiert sein  😉

es würd mich auch nix kosten, dies schreiben, sagt er  🙂

ich hoffe nun, dass exchen auch tatsächlich klagt,
auf dass ich ihr die verirjung nachweisen kann

alternativ bestünde auch die möglichkeit einer negativen feststellungsklage, um die verwirkung festzuzurren

er rät mir davon jedoch ab, da ich auf den gegnerischen RA-kosten sitzen bliebe,
sollte ex auf solch eine klage mit einer EU-klage reagieren,
die dann vorrangig zu behandeln sei und zur abweisung meiner feststellungsklage führen würde

ich berichte

lg

wolf

p.s.

danke für eure mich bestätigenden posts, sie taten gut,
genauso wie exens RAin mal die meinung gesagt zu haben,
auch wenn ich das schreiben denn dann doch nicht abschicken werde  🙂

p.p.s.

@ uli,
mein RA sprach von einem ganz frischen BGH-urteil, welches in einem, dem deinen ähnlich gelagerten, fall
die gleichwertigkeit von bar- und betreuungsunterhalt bestätigte, ich werd ihn nochmal nach der fundstelle befragen

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2006 00:05
(@Aniram)

Hallo Wolf !

Mein Post kommt zu spät... ich weiss, nichts desto trotz will
ich Dir meine Gedanken dazu mitteilen.

Zuallererst einmal... ich habe lange nicht so gelacht.

Der Schriftsatz ist echt klasse, sowohl vom Inhalt als auch
vom Stil her.

Weggeschickt hätte ich ihn trotzdem nicht, zumindest nicht so.

Ich hätte ihn an Deiner Stelle versachlicht. Zwar weiterhin
tiefend vor Hohn (haste prima gemacht) aber trotzdem eben
ein wenig cooler, so als würdest Du während des Schreibens
überlegen, ob sie eine Antwort überhaupt wert ist.

Cool ist jetzt nicht das passende Wort, um die Uhrzeit fällt mir
halt nix besseres mehr ein  😉

Aber vielleicht bin ich im Unrecht, schließlich stimmten Dir ja
alle anderen zu und ermutigten Dich, den Brief in der Form zur
Post zu tragen. Ich denke ich würde nur nicht wollen, daß
Frau Doktor bemerkt, wie sehr mich ihr Brief geärgert hat und
das es mich fast zerreisst vor (berechtigtem) Wut über soviel
Unverschämtheit.

Na egal und eh schon zu spät wie eingangs erwähnt. Dein
Anwalt wird schon das Richtige getan haben.

LG Marina

die sich ewig und noch 100 Jahre darüber wundern wird
woher Frauen den Nerv nehmen, Anspruch auf Unterhalt
geltend zu machen, wenn sie - nur so nebenbei angemerkt
- die Kinder noch nicht mal betreuen, sondern sie im Gegen-
teil, im Stich lassen. Hü Hott !

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2006 05:32
 Uli
(@Uli)

@ uli,
mein RA sprach von einem ganz frischen BGH-urteil, welches in einem, dem deinen ähnlich gelagerten, fall
die gleichwertigkeit von bar- und betreuungsunterhalt bestätigte, ich werd ihn nochmal nach der fundstelle befragen

Lieber LSW,

das wäre ganz lieb von Dir - auch wenn es mir wohl nur noch für ein Neuauflage der Unterhaltssache nach Wirksamkeit der neuen Rechtsprechung helfen wird.  ;(

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2006 13:26
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo uli,

ganz so ähnlich ist der fall denn dann doch, denn da ist die ex -im gegensatz zu deiner- bereits verstorben  :redhead:

aaaaber, der leitsatz:

"Denn gerade im Unterhaltsrecht ist eine Pauschalierung dringender erforderlich als im Schadensersatzrecht, weil es sich hier um ein Massenphänomen handelt und deswegen schon aus Gründen der Praktikabilität erleichterte Berechnungsregeln für die gerichtliche Praxis notwendig sind. Die aus § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB abgeleitete Regel der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt gilt dabei für jedes Kindesalter bis hin zum Erreichen der Volljährigkeit."

der sollte hoffentlich auch dich weiterbringen

fundstelle, wie sollte es anders sein  :wink::

http://www.vatersein.de/News-file-print-sid-1099.html

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2006 23:05




(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

ja sag mal, liebe marina,

wann schläfst du denn  😉

Ich hätte ihn an Deiner Stelle versachlicht. Zwar weiterhin
tiefend vor Hohn (haste prima gemacht) aber trotzdem eben
ein wenig cooler, so als würdest Du während des Schreibens
überlegen, ob sie eine Antwort überhaupt wert ist.

genau das habe ich beim schreiben wirklich gedacht,
gedacht, was sitze ich hier eigentlich und verschwende meine zeit
mit einem schreiben an so eine blöde kuh

aber, wie schon gesagt, es hat mir einfach gut getan

und eure / deine antworten auch !

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2006 23:16
 Uli
(@Uli)

hallo uli,

ganz so ähnlich ist der fall denn dann doch, denn da ist die ex -im gegensatz zu deiner- bereits verstorben  :redhead:

Ich wußte doch, dass da wieder ein Haken dran ist. Die Meinige erfreut sich bester Gesundheit und wird vermutlich schon bald ihre Betreuung los. Ihre Chancen stehen gut, mich zu überleben.  :exclam:

Die aus § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB abgeleitete Regel der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt gilt dabei für jedes Kindesalter bis hin zum Erreichen der Volljährigkeit."

Den werde ich mir dann für mein Abänderungsverfahren im kommenden Jahr aufheben. Wenn bis dahin der BGH nicht wieder wegen zunehmender Staatspleite zu einer anderen Rechtsauffassung gelangt ist.

Dank Dir und LG, Uli

p.s. haste Lust nächsten Mittwoch-Mittag mal wieder ne Pizza essen zu gehen ?!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2006 23:35
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

jo, lass uns

:cooking:

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2006 23:58
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

so,

RAs schreiben war heut´im kasten

" ... teilen wir mit, dass nacheheliche unterhaltsansprüche
aus mehreren gründen nicht in frage kommen.

die gründe im einzelnen können in einem gerichtlichen verfahren erörtert werden.

wenn ihre mandantin eine gerichtliche klärung anstrebt,
führen sie uns bitte sogleich als prozessbevollmächtigte
des herrn lonesomewolf im passivrubrum auf."

es fehlt zwar jegliche süffisanz,
aber so trocken auch ganz nett

vor allem "passivrubrum"  :rofl2: (noch nie gehört ...)

und er verschießt noch nicht eine kugel meiner munition:

- in ihrer EU-berechnung zu hohes einkommen/falsche steuerklasse auf meinem deckel,
  wie auch keine berücksichtigung des betreuungsunterhalts,
- noch kein wort zu verwirkung wegen ausbrechen mit dem rittmeister
- auch nicht zur eheänlichen beziehung mit demselben (das 4. halbjahr bricht an ... :wink:)

mal schau´n, wie´s weiter geht, ich berichte

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2006 17:57
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

verzeiht, ich muss mal laut denken,
vielleicht habt ihr ja noch die ein oder andere anregung ...

weiter gegangen, zumindest im hinblick auf den EU, ist bislang noch nichts

wenn ich annahm, exchen würde als reaktion auf meine KU-klage,
spätestens aber nachdem ihr versuch diese abzuweisen fehlschlug
und der richter sie jetzt mit auflagen überschüttet
ihrerseits die EU-klage einreichen,
so habe ich mich (bislang) getäuscht.

ich habe keinen bock mehr auf die auseinandersetzung mit dieser ganzen sch... :exclam:
und ich will, wenn irgend möglich, das damoklesschwert EU endlich loswerden!

nachdem mir´s exchen ein verwirkungsargument nach dem anderen,
von der verletzung der ehelichen treuepflicht (das frankfurter urteil macht mut :wink:)
bis hin zu mehreren wissentlichen falschaussagen im KU-prozess
(entsprechende beweise liegen bereits vor bzw. werden z.zt. gesammelt  :wink:)
liefert, andererseits aber mit ihrer EU-klage nicht aus den puschen kommt,

überlege ich nun ernsthaft, eine negative feststellungsklage, mit dem ziel, die EU-verwirkung nach § 1579, 6+7 gerichtlich feststellen zu lassen, einzureichen.

das prozessrisiko ist m.e. überschaubar,
selbst für den fall, dass ich verliere, bin ich, solange kein KU fließt, nicht leistungsfähig

PKH wird mir, so sich der richter meinen erfolgsaussichten anschließt (mittlerweile muss er sich vom exchen bald genauso verars.ht fühlen wie ich ...), bewilligt

einzig auf den anwaltskosten vom exchen für meine klage bliebe ich sitzen, sollte sie als reaktion auf eine negative feststellungsklage ihrerseits denn dann doch noch die EU-klage einreichen
(ihre klage, da es ja um "positive ansprüche" geht, so mein RA, ginge vor und meine klage würde zurückgewiesen)

dies risiko wär ich jedoch durchaus bereit zu tragen,
wenn ich im ergebnis endlich einen strich unter diesen ganzen mist ziehen kann,

natürlich würde ich gerne auch noch diese (möglichen) kosten senken:

exchen´s RAin - wie wohl üblich (und oben schon zitiert) - kommt mittels völlig falscher zahlen und berechnungen wider besseren wissens zu einer monatlichen EU-höhe von ca. 400,- eus,
mal 12 gleich streitwert und somit grundlage für ihr honorar
würde sie -was sie ja durchaus könnte (sie kennt mein einkommen, aktuelle abrechnung liegt ihr vor und dennoch wird mit der alten (st.-kl. III) gerechnet  :knockout:)- die richtigen zahlen verwenden, wäre exchens anspruch, mangels leistungsfähigkeit meinerseits, gleich null (und RAins honorar im keller)

wie ich das anstellen kann, ist mir nur noch nicht so klar ...

auch ist mir nicht klar, ob die gesamte vorgehensweise wirklich der weisheit letzte schluss ist

und ebenso nicht, ob ich solch gedanken überhaupt im öffentlichen teil anstellen sollte

nun ja, jetzt steht´s erstmal ...

vielleicht habt ihr ja noch anregungen

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2007 00:57
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo lsw,

was mir spontan dazu einfällt: Du fährst doch Auto. Und es könnte sein, dass du vielleicht mal irgendwo geblitzt worden bist. Aber ganz sicher bist du da nicht, weil das Licht vielleicht von der Sonne oder sonstwoher kam.

Was machst du dann? Sammlest du Beweise, schreibst dann an die Behörde, damit sie dir vorsorglich kein "Knöllchen" schreiben? Wohl kaum. Du wartest ab, was man dir schickt (oder auch nicht) und reagierst dann (oder auch nicht).

Was bringt dir eine Verwirkungsklage? IMHO nix. Es gibt genau zwei Möglichkeiten: "Ex" klagt oder auch nicht. Klagt sie nicht, ist es gut. Klagt sie, kannst du deine "Munition" (die du gerade sammelst) immer noch einsetzen.

Klagst du auf Verwirkung, wird sie auch klagen auf EU (würde ich zumindest so machen).

Akzeptiert der Richter deine Argumente, bist du den EU los - egal ob du klagst oder sie. Eine 50:50 Chance, dass sie nicht klagt besteht jedoch nur, solange du nichts machst.

Ergo: Ich würde es lassen. Probleme löst man(n), wenn sie kommen. Man schafft sich diese nicht selbst (sorry für die harten Worte).

Und da du eh mangels Leistungsfähigkeit nicht zahlen kannst, was solltest du bei einer EU-Klage ihrerseits befürchten?

Ich frag mich manchmal, wie lange ich leben werde und ob ich an einer schlimmen Krankheit qualvoll sterbe - ich weiß es nicht und mach mir deshalb keinen Kopp. Und ich denke mit der EU-Klage solltest du es genauso handhaben.

Aber sicher kommen noch andere Posts...

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 01:13
(@PhoeniX)

Moin

Stimme meinem Namensvetter zu.

Nur noch. Es kommt ja immer mal wieder vor das ein Richter eine zu enge Robe trägt. Er berechnet dir aus irgendeinem Grund ein fiktives Einkommen und auf einmal hast du EU an der Backe.

Man sollte schlafende Hunde nicht wecken.

PS übrigens hab ich dein Toppic zu spät entdeckt. In meinem Fall ist es genau so. Nur will meine EX nicht den EU sondern das Sozialamt.

Darauf hin hab ich geschrieben, das meine EX noch keinerlei EU Ansprüche an mich gestellt hat und das Amt keinerlei Berechtigung hat diese Einkünfte von mir zu fordern. Jetzt hat meine EX tierisch Theater mit dem Amt, da sie ihrer Fürsorgepflicht (oder so) nicht nachgekommen ist und ihr wurde das ALG2 gestrichen und sie soll zurückzahlen.  :rofl2:

Jetzt muß der seit 10 Jahren arbeitslose 28 jährige LG glatt einer Arbeit nachgehen.  :rofl2:
Lustig ist auch noch, das er ja jetzt erst mal Unterhaltspflichtig ist, da neues Kind. Warte schon gespannt auf den Brief vom Gericht, welches ich dann mit eben genannter Begründung zurückschicke.  :rofl2:
So schön kann man also Gerichtsverfahren hinauszögern. (irgendwann mach ich meinem RA noch einen Heiratsantrag)

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 03:11
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

guten morgen schmusepapa,

dank dir, für deine sichtweise, die mich nachdenklich stimmt

du sprichst genau den punkt an, über den ich mir halt noch immer nicht klar bin,
wahrscheinlich ist es tatsächlich so, dass ich mir zu sehr ´nen kopp mache,
dinge regeln will, die überhaupt nicht geregelt werden müssen

ich bin ein kopfmensch, ein "checker" (seit 20 jahren auch noch beruflich)

dein vergleich mit der blitzkiste ist durchaus legitim,
selbstverständlich würde ich in so einen fall nicht losrennen, beweise sammeln o.ä.,
sondern gelassen auf die post warten und zahlen (passiert mir leider übrigens immer wieder ...)

im gegensatz zum EU jedoch, akzeptiere ich aber auch ein knöllchen,
denn ich bin zu schnell gefahren

Was bringt dir eine Verwirkungsklage?

ein ende der gedanklichen auseinandersetzung mit diesem mist,
das ich sicher auch anders -aber nie endgültig- erreichen kann,
dafür habe ich grad hier schon zu viele fälle gelesen, wo auch noch nach jahren,
sei´s die ex oder die arge auf den potentiellen zahlemann zukommt

beim knöllchen habe ich es in der hand: fahre ich gesittet, kommt auch keins,
anders beim EU, wo ich mch einfach nur überraschen lassen kann

Probleme löst man(n), wenn sie kommen. Man schafft sich diese nicht selbst

das problem habe ich mir geschaffen, als ich (in unkenntnis des dt. unterhaltsrechts) ein frau ehelichte,
die (wie auch noch heute) die auffassung vertrat, sich um nichts kümmern zu müssen,
irgendwer, sei´s daeinst der papa, dann ich oder morgen womöglich papa staat, wird´s schon richten

Und da du eh mangels Leistungsfähigkeit nicht zahlen kannst, was solltest du bei einer EU-Klage ihrerseits befürchten?

in 14 monaten wird mein großer 18,
grundsätzlich ändert sich damit zwar nichts (sein abi macht er frühestens in 3 jahren),
aber, dem unterhaltsrecht sei dank, meine leistungsfähigkeit steigt
(parallel dazu auch meine kosten, denn den akademischen weg werden beide wohl einschlagen).

Ich frag mich manchmal, wie lange ich leben werde und ob ich an einer schlimmen Krankheit qualvoll sterbe - ich weiß es nicht und mach mir deshalb keinen Kopp. Und ich denke mit der EU-Klage solltest du es genauso handhaben.

ich auch. ich denke drüber nach, danke.

@ phoeniX

ich bin mir nicht sicher, ob wir unsere fälle wirklich vergleichen können:

im gegensatz zu deiner ex, ist die meine nicht schwanger,
meine unterhaltspflicht werde ich so somit nicht los

auch eine heirat mit ihrem rittmeister, wonach er in meine pflicht einsteigen würde,
ist wohl eher ausgeschlossen (da hat dessen frau vermutlich die stärkeren argumente)

und fordern (TU wie EU) tut die meine bereits,
nur ist sie bislang noch nicht bei der ARGE vorstellig geworden ...

lg und einen schönen tag euch allen

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2007 09:57
(@PhoeniX)

Moin Wolf

Ich wollte damit auch nur meine komplette Bandbreite darlegen.

Für dich würde es so aussehen.

ARGE (wenn das so viel wie Sozialamt heißt) schreibt dir nen netten Brief, weil du ja Unterhalt zahlen könntest. Sprich: Unterhaltsansprüche können dabei auch von der Agentur für Arbeit sowie den Kommunen geltend gemacht werden.

Darauf schreibst du zurück: Bis dato hat meine Ex freiwillig auf Unterhaltszahlungen durch meine Person verzichtet. Dieses schließe ich aus ihrem Versäumnis, ein Urteil auf nachehelichem Unterhalt zu erwirken und/oder mich in irgendeiner Form darüber in Kenntnis zu setzen. Daher muß ich davon ausgehen, das ich zu diesem Zeitpunkt nicht in der Unterhaltspflicht stehe. Hochachtungsvoll BlaBlaBla

Schon hat sich deine Ex "strafbar" gemacht und muß mit sanktionen Rechnen, da sie ihre Bedürftigkeit selbst erhöht hat.
Sprich:
Im Gegenzug zur staatlichen Unterstützung wird von den Empfängern von Arbeitslosengeld II gefordert, Eigeninitiative zu zeigen. Ihr Ziel muss es sein, schnellst möglich ihren Lebensunterhalt wieder ohne staatliche Unterstützung bestreiten zu können.

Und dann wird Gekürzt. Dann kannst du dich auf eine Klage wegen EU gefast machen. Dann kommt die Verwirkung und sie muß das vorlegen und schon hat sie wieder ihre Bedürftigkeit selbst herbeigeführt.

So weit die Theorie.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2007 22:33