Hallo zusammen,
ich habe ein Problem und bin mal sehr gespannt ob mir jemand weiterhelfen kann bzw. eine Antwort parat hat.
Folgendes:
Ich habe einen 4 jährigen Sohn der aber seit fast 2 Jahren bei seiner Mutter wohnt. Wir waren nicht verheiratet und sind getrennt.
Mein Sohn geht seit 1,5 Jahren in den Kindergarten und vor ein paar Tagen meinte meine Exfreundin ich muss ab sofort die hälfte vom Kindergarten mitbezahlen.
Stimmt das?
Wer kann mir da helfen?
Vielen Dank schonmal für die Antworten
Mfg Toby
Kindergartenbesuch ganztags oder halbtags?
Unter diesen Umständen kann Dir ein Gericht die Kosten auferlegen, allerdings bei 1500 netto abzgl. Unterhalt etc. stellt sich die Frage ob Du damit unter den Selbstbehalt kommst
Desweiteren wäre zu prüfen, ob der Kindergartenbesuch in dem (unbekanntem) Umfang überhaupt notwendig ist und ob sie nicht selbst die Betreuung übernehmen kann (keine Ahnung, ob das überhaupt vor Gericht haltbar ist)
Normalerweise dürften die Kindergartenkosten in Eurem Fall nicht so hoch sein, so dass zu überlegen wäre, ob man sich nicht freiwillig daran beteiligt, denn ich halte den Kindergarten für die Entwicklung eines Kindes grundsätzlich für förderlich. Also wäre es auch interessant zu wissen, über welchen Betrag wir hier reden.
RTFM = Read the fucking manual
okay also ich weiss das es sich um einen halbtagskindergarten handelt und der soll soweit ich weiss ca. 120 euro im monat kosten
sicher kann ich das aber nicht sagen weil es mit der KM eigentlich immer sofort zum streit kommt von ihrer seite aus.
also wenn du das nicht mit sicherheit sagen kannst, wie soll man dir eine konkrete meinung mitteilen
RTFM = Read the fucking manual
sicher kann ich das aber nicht sagen weil es mit der KM eigentlich immer sofort zum streit kommt von ihrer seite aus.
Moin,
dann setz dem Gewiesel ein Ende und bring Deine Auskunftsforderung schriftlich an die Frau, mit Fristsetzung.
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
also ich weiss, dass meine EX für den Kindergartenbesuch unseres 3 jährigen Sohnes "gerade mal" 108 Euro abdrückt. Dies bezieht sich auf einen Ganztagesbesuch und berechnet sich nach ihrem Einkommen, wobei meine EX ein sehr gutes Einkommen hat (heisst: weit über Durchschnitt). Daher kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Halbtageskindergarten selbst bei einem Festbetrag (heisst. ohne Berücksichtigung des Einkommens) mehr als 100 Euro kostet (ausgenommen, irgendwelche privaten).
Deswegen weiss ich nicht, ob es sich wirklich lohnt, wenn es nur um den Kindergartenbeitrag gehen sollte, wegen 30 oder 40 Euro einen Aufstand zu machen. Aber die Vermutung liegt nahe, dass da noch mehr hintersteckt.
RTFM = Read the fucking manual
Selbst wenn es "nur" 30,-€ wären, würde ich trotzdem den Aufstand machen.
Zumindest bei einer auch sonst habgierigen Mutter.
Wir wollen den Griff in de Beutel nicht zu einfach machen.
Deswegen immer schön Auskunft verlangen!
Zumal ich nicht glaube, dass es nur 30,- € sind.
Die Tarife sind sehr unterschiedlich und die Kindergartenträger kennen das BGH-Urteil ja auch und werden sich die Gelegenheit, diesen Rahm abzuschöpfen nicht nehmen lassen.
Es wird zukünftig also vermutlich immer das Einkommen beider Eltern herangezogen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Es wird zukünftig also vermutlich immer das Einkommen beider Eltern herangezogen.
Das ist auch der einzige Vorteil, dass man diesbezüglich Auskunft von der Gegenseite verlangen kann. Ich persönlich gönne meiner habgierigen EX auch nichts.
Aber wenn das Verhältnis normal wäre, würde ich den Aufstand nicht machen, deswegen sagte ich ja, da steckt noch mehr dahinter 😉
RTFM = Read the fucking manual
Hallo zusammen,
also jetzt muss ich mal eine Anmerkung dazu machen: Die KM bekommt Sozialhilfe...
Und das habe ich im Netz gefunden dazu:
In den Hinweisen der BA zu § 11 steht im Zusammenhang mit Werbungskosten folgendes zu Kinderbetreuungskosten:
"Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII soll der Teilnahmebeitrag oder die Gebühr für diese Einrichtungen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Dies ist bei Beziehern von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld regelmäßig der Fall."
Gruß
PP
P.S. Also bei uns war es so, dass bei fast gleichem Nettoeinkommen (KM + KV), der Richter die hälftige Kostenteilung für den Ganztagsplatz (ohne Verpflegungsgeld!) beschlossen hat.
"Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII soll ..."
Die Betonung liegt auf soll, was nicht automatisch ein MUSS ist.
RTFM = Read the fucking manual
so erstmal danke für die ganzen infos.
und ich muss gleichmal zustimmen das verhältnis zur KM ist sehr schlecht, sie versucht wirklich ständig neue wege und mittel zu finde um mir eine rein zu würgen genau deshalb ja meine frage...ich will ihr so wenig geld wie möglich in den hals stecken weil ich genau weiss das es nicht sinnvoll angelegt wird.
aber ich bin in dem ganzen hin und her jetz durcheinander gekommen...
also ich weiss jetz das der kindergarten 106 euro kostet.
was sagt den jetzt das gesetz?
Wie schon erwähnt ich verdiene normal 1500,00 netto und die KM bekommt nur Sozialhilfe, Kindergeld, Unterhalt - mehr nicht.
Muss ich nun zahlen oder nicht?
was das Gesetz sagt, ist in diesem Fall egal, das neueste Urteil des BGH sagt dazu:
Der Bundesgerichtshof hat seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, wonach der unterhaltspflichtige Elternteil neben dem laufenden Unterhalt Kindergartenbeiträge nicht noch zusätzlich im Rahmen eines so genannten Mehrbedarfs zu leisten hat. Demzufolge sind nunmehr Kindergartenbeiträge bzw. vergleichbare Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes in einer kindgerechten Einrichtung in den Unterhaltsbeträgen, die in den Unterhaltstabellen ausgewiesen sind, nicht enthalten. Die in einer Kindereinrichtung anfallenden Verpflegungskosten sind dagegen mit dem Tabellenunterhalt abgegolten.
Der Unterhaltspflichtige hat die Kosten jedoch nicht in jedem Fall alleine zu tragen. Vielmehr sind die Kosten je nach Leistungsfähigkeit zwischen den Eltern aufzuteilen.
Urteil des BGH vom 26.11.2008
Aktenzeichen: XII ZR 65/07
NJW 2009, 1816
FamRZ 2009, 962
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heisst in Deinem Fall, dass Du folgende Sachen anfordern solltest:
1. aktuellen Bescheid über den Kindergartenbeitrag (weil 106 Euro für Halbtagesplatz ist ungewöhnlich hoch), nicht älter als 1 Jahr, Verpflegungskosten herausrechnen, wenn diese im Beitrag enthalten sind
2. Auskunft über sämtliche Einkünfte und Zuwendungen der KM
3. Ablehnungsbescheid, dass der Kindergartenbeitrag nicht erlassen oder herabgesenkt wurde, da KM "Sozialhilfe" bezieht
Anfordern musst Du diese Sachen jedoch erst, wenn Du schriftlich aufgefordert worden bist, Dich an den Kindergartenkosten zu beteiligen.
RTFM = Read the fucking manual
alles klar super dankeschön für die hilfe
jetz nur noch eine frage?
was ist mit dem vergangen 1,5 jahren? muss ich die nachzahlen oder wie sieht das aus?
mfg
Meines Wissen erst ab Inverzugsetzung. Die ist vom Berechtigten auch nachzuweisen.
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