Tochter Studiert - ...
 
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Tochter Studiert - Unterhaltsfragen

 
(@engelherz)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen

Ich bräuchte wiedermal eure Hilfe. Bin mir nicht sicher ob ich alles richtig verstehe….

Ausgangslage:

  Alter   Wohnort                                    Ausbildung / Schule             Unterhalt KV
Kind 1 19              Extern in betreutem Wohnen      In Ausbildung                        --
Kind 2        17   Bei KM                                   Fachabi                             Mindestunterhalt gemäss DDT
Kind 3 16   Bei KM                                   Schulische Ausbildung          Mindestunterhalt gemäss DDT
Es geht bei unserer Frage um Kind 2.
Das Kind wird Anfang Jahr Volljährig und beginnt ab Sommer 2016 das Studium in einer entfernten Stadt (Wohnt dann nicht mehr Zuhause)

Das Kind 2 hat nun ein Gespräch mit den Eltern gewünscht, welches im Oktober stattfindet, um mit diesen zu besprechen, wie es finanziell weitergehen wird mit dem Studium und dem externen Wohnen.

1. ab dem 18. Geburtstag geht der Unterhalt direkt an Kind 2 und nicht mehr an das JA.
                (Da Kind 2 am 3. des Monats Geburtstag hat, geht der Monat noch ans JA oder schon direkt an Kind?)
2. Das Kindergeld kann ab dem 18. Geburtstag voll mit dem Unterhalt verrechnet werden?
3. Wird das Kindergeld weiterhin an KM ausbezahlt oder auch direkt an Kind 2 wenn es a) noch Zuhause wohnt b) extern zum Studium wohnt?
4. Es besteht ein unbefristeter Titel für Kind 2. Kann das Kind sich den Titel beim JA aushändigen lassen ab dem 18. Geburtstag?

Wir gehen davon aus, dass KM keinen Unterhalt zahlen will/kann (Sie wird keine Gehaltsauskunft geben. Hat Sie schon bei Kind 1 nicht gemacht welches beim KV lebte)

- Der KV wird den KU – ganzes Kindergeld ab dem 18. Geburtstag direkt an Kind 2 bezahlen.
- Ab Beginn des Studiums wird Kind 2 aufgefordert Bafög zu beantragen (spätestens dann wird KM ihr Gehalt offenlegen müssen, was wenn Sie die Auskunft verweigert?)
- Entsprechend dem Bafög Bescheid, wird der KV den KU anpassen, so dass Kind 2 in etwa auf den Betrag von 670.- Euro kommt gemäss DDT. Jedoch ist es meinem Mann nicht möglich, mehr als jetzt schon zu bezahlen…

Das JA wird aufgrund der 2 Jahres Regelung Anfang Jahr 2016 auf meinen Mann zukommen um den Unterhalt neu zu berechnen. Es gibt keine Veränderung zu der letzten Auskunft und alle drei Kinder sind ja nach wie vor Unterhaltsberechtigt, oder? (Kind 1 hat kein Gehalt, nur Kostenlos Kost und Logie sowie ein bescheidenes Taschengeld im betreuten Wohnen).

5. Kind 1 wird seine Ausbildung zeitgleich beenden wie Kind 2 in sein Studium startet. Was hat dies für Auswirkungen auf den Unterhalt?
6. Auf was muss mein Mann sonst noch achten beim Gespräch?
7. Wie kann man auf die Mutter einwirken, dass Sie sich an den Kosten des Studiums beteiligt? (KM ist gegen ein Studium). Studiengebühren sind ca. 200.- Euro monatlich…
8. Wie viele Abgaben des Kind 2 an KM sind ok, solange das Kind noch Zuhause wohnt? Gibt es da grobe Richtlinien? (KM wird argumentieren, dass Ihr der KU nach wie vor zusteht da Sie ja die Kosten von Wohnung & Essen zu tragen hat).

Mit Kind 2 wird sich KV einig, da sehen wir keine Probleme. Die beiden verstehen sich gut. KM wird Schwierigkeiten machen, fehlt Ihr nicht nur der KU, sondern wird ab 2016 auch selbst KU pflichtig – da fehlt plötzlich ganz viel Geld in der Haushaltskasse…. KM arbeitet nur halbtags und wohnt mit dem Lebenspartner zusammen. Das hat aber wohl keine Auswirkungen auf den KU.

Sorry, viele Fragen, aber da ich aus der Schweiz komme blicke ich da leider wirklich nicht so durch beim Volljährigen unterhalt.

Herzlichen Dank für eure Rückmeldungen!

Liebe Grüsse
engelherz


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2015 13:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich versuchs mal ein wenig aufzudröseln:

Hallo zusammen
1. ab dem 18. Geburtstag geht der Unterhalt direkt an Kind 2 und nicht mehr an das JA. (Da Kind 2 am 3. des Monats Geburtstag hat, geht der Monat noch ans JA oder schon direkt an Kind?)

Eigentlich der Anteil bis zum 3. ans JA, der Rest an die Tochter. Ich würde mir die Kontodaten der Tochter besorgen und dem JA mitteilen, dass der KU für das Monat in dem sie volljährig wird bereits volständig auf das Konto des Kindes überwiesen wird. Das JA hat keine Handhabe, so lange das Geld tatsächlich beim Kind ankommt.
               

2. Das Kindergeld kann ab dem 18. Geburtstag voll mit dem Unterhalt verrechnet werden?

Ja, es wird vollständig abgezogen. Wenn die KM nichts zahlt könnte der Vater theoretisch das KG beantragen und mit dem KU dem Kind auszahlen.

3. Wird das Kindergeld weiterhin an KM ausbezahlt oder auch direkt an Kind 2 wenn es a) noch Zuhause wohnt b) extern zum Studium wohnt?

Ja, wird es. Solange niemand etwas anderes veranlasst. bei a, bleibt es so (außer derVater beantrag aufgrund seiner alleinigen Unterhaltsleistung das KG für sich). Bei b, entweder als Vater beantragen und weiterleiten oder die Tochter beantrag eine sog. Abzweigung, dann wird das KG direkt auf ihr Konte überwiesen (auch wenn die KM nocb offiziell berechtigte ist.) Die Mutter wird bei so einem Antrag angehört, wird aber kein Erfolg haben, so lange das Kind weder bei ihr lebt, noch sie KU zahlt.

4. Es besteht ein unbefristeter Titel für Kind 2. Kann das Kind sich den Titel beim JA aushändigen lassen ab dem 18. Geburtstag?

Natürlich. Das JA vertritt mit Volljährigkeit das Kind nicht mehr und muss den Titel sogar übergeben (nicht abwimmeln lassen und darauf achten ,dass es tatsächlich die volstreckbare Ausfertigung ist)

5. Kind 1 wird seine Ausbildung zeitgleich beenden wie Kind 2 in sein Studium startet. Was hat dies für Auswirkungen auf den Unterhalt?

Damit fällt es wahrscheinlich aus der Unterhaltsberechtigung heraus und muss für sich selbst sorgen. AUßer sie gilt als behindert, dann kann es sein, dass sie weiter unterstützt werden muss. Aber auf jedenfall nachrangig zum midnerjährigen Kind und zu dir.

6. Auf was muss mein Mann sonst noch achten beim Gespräch?

Ruhig bleiben. Klar sagen ,was er bereit ist zu tun/zahlen, was er dafür fordert (z.B. Bafö-Antrag). Klar machen, dass nicht nur er im Boot ist. Der KM kann er mitteilen ,wenn sie keien Auskünfte fürs Bafög geben will, die Tochter eben das dem Bafögamt so mitteilen wird und das bafögamt dann in Vorleistung geht und schon an die notwendigen Auskünfte kommt. Die Mutter muss sich dem Studienwunsch beugen, ihre Meinung interessiert nicht. (Außer das Kind will mit nem Abi von 4,5 Medizin studieren 😉 )

7. Wie kann man auf die Mutter einwirken, dass Sie sich an den Kosten des Studiums beteiligt? (KM ist gegen ein Studium). Studiengebühren sind ca. 200.- Euro monatlich…

Im schlimmsten Fall muss die Tochter auf Unterhalt klagen. Bzw. das Bafögamt hat die Möglichkeit bei Weigerung die Ansprüche auf sich überzuleiten (passiert aber jöchst selten, vor allem wenn ein zweiter Zahldepp da ist)

8. Wie viele Abgaben des Kind 2 an KM sind ok, solange das Kind noch Zuhause wohnt? Gibt es da grobe Richtlinien? (KM wird argumentieren, dass Ihr der KU nach wie vor zusteht da Sie ja die Kosten von Wohnung & Essen zu tragen hat).

Da müssen sich Mutter und Tochter zusammensetzen und das verhandeln. Kommt ja darauf an, was die KM außer Wohnraum und Essen noch finanziert, oder ob die Tochter dann alles außer diesen beiden Punkten selber zahlen will (Handy, Klamotten, Kosmetik, Fahrkarte...)

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2015 13:55
(@engelherz)
Rege dabei Registriert

Hallo midnightwish

Herzlichen Dank für deine Antwort.
Das hilft mir schon sehr weiter.

Ob der KV das Kindergeld auf sich umleiten kann, weis ich nicht, da der KV in der Schweiz lebt.
Das kann ich aber rauskriegen.

Damit fällt es wahrscheinlich aus der Unterhaltsberechtigung heraus und muss für sich selbst sorgen. AUßer sie gilt als behindert, dann kann es sein, dass sie weiter unterstützt werden muss. Aber auf jedenfall nachrangig zum midnerjährigen Kind und zu dir.

Nein, Kind 1 gilt nicht als behindert. Bin ich zu berücksichtigen obschon ich Arbeite? Das heisst für KV, dass er um eine Stufe runter gestuft wird in der DDT, da immer noch 3 Personen zu Unterhalt verpflichtet (Kind 2, Kind 3 und ich)

Kommt ja darauf an, was die KM außer Wohnraum und Essen noch finanziert, oder ob die Tochter dann alles außer diesen beiden Punkten selber zahlen will (Handy, Klamotten, Kosmetik, Fahrkarte...)

Muss Kind 2 und Kind 3 jetzt schon alles alleine bezahlen mit 40.- Euro Taschengeld. (Wir geben ab und an mal was dazu oder laden das Handy für die beiden auf).

Liebe Grüsse und Danke!
engelherz


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2015 15:22
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo engelherz,

hinichtlich BAfög ist es so, dass ohne Mitwirkung der KM kein Bafög bewilligt wird. Allerdings ist es in diesem Fall möglich <a href="http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php>Vorausleistungen</a>" zu beantragen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2015 16:16
(@engelherz)
Rege dabei Registriert

Guten Tag zusammen

Zitat midnightwish

Ich würde mir die Kontodaten der Tochter besorgen und dem JA mitteilen, dass der KU für das Monat in dem sie volljährig wird bereits volständig auf das Konto des Kindes überwiesen wird. Das JA hat keine Handhabe, so lange das Geld tatsächlich beim Kind ankommt.

Kann mein Mann dem Jugendamt die Zahlung auf das Konto von Töchting so mitteilen?

Beistandschaft – Volljährigkeit zum

Sehr geehrtes JA

Mit Erreichen der Volljährigkeit von Tochter endet am die Beistandschaft des JA
Nach Absprache mit Tochter, werde ich Ihr den Unterhalt
direkt auf Ihr Bank-Konto überweisen. Der aktuelle Unterhaltstitel seht mit Erreichen der Volljährigkeit Tochter zu und ich bitte Sie, meiner Tochter diesen Titel auszuhändigen.
Herzlichen Dank für Ihre Kenntnisnahme

kodo

Eine Kopie des Briefes an Töcherlein und KM oder muss KM nicht darüber informiert werden, da eine Beistandschaft besteht?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2015 17:19