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Überzahlung von Unterhaltsvorschuss verhindern?

 
(@diesdas)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe gerade beim JA Rückstände des Vorschusses, welche ich bald beglichen habe. Nun erfahre ich dass diese Geier über das Finanzamt versuchen meine Lohnsteuerrückerstattungen zu holen. Welchen Sinn macht die Rstenvereinbarung wenn man jetzt versucht sich hier zu bedienen? Ich möchte nur verhindern dass es zu einer Überzahlung kommt und ich diesen Affen dann hinterherlaufen muss. Any ideas?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2019 14:49
(@maxmustermann1234)
Registriert

Um Fristverlängerung beim Finanzamt bitten? Oder hast du schon eingereicht?

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Geschrieben : 12.12.2019 15:11
(@diesdas)
Schon was gesagt Registriert

Fristverlängerung? Was soll das Bringen? Vielleicht kannst du den Gedankenzug genauer erläutern. Vielen Dank.

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Themenstarter Geschrieben : 12.12.2019 15:54
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Gemeint ist eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung (falls Du diese noch nicht gemacht hast). Dann verzögert sich die Steuererklärung und damit auch der Bescheid des Finanzamts, in dem die Rückerstattung ausgewiesen wird. Vielleicht ist es genau der Zeitraum, den Du brauchst, um mit der Ratenzahlung alle Rückstände beglichen zu haben.

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Geschrieben : 12.12.2019 16:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du nicht verpflichtet bist, eine Steuererklärung zu machen, kannst du dir mit der Abgabe für 2018 bis zum 31.12.22 Zeit lassen und bekommst noch 6% Zinsen pro Jahr (Stand jetzt).

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 12.12.2019 16:33
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

....und bekommst noch 6% Zinsen pro Jahr (Stand jetzt).

Kann man über Steuerüberzahlungen eine Altersrücklage aufbauen? 😉

LG
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 12.12.2019 18:52
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Kann man über Steuerüberzahlungen eine Altersrücklage aufbauen? 😉

Ich halte es tatsächlich seit Jahren so, das ich Steuern überzahle und die Zinsen dafür kassiere.
Wenn Du die Liquidität hast, ist das Parken beim Finanzamt Aktuell wirklich eine Tolle Sache.

*Edit* Bevor jemand fragt wie das funktioniert:
Man gibt zu erwartenden Gewinne im Vorfeld höher an, als man sie tatsächlich erwartet, wodurch sich eine höhere Vorsteuer ergibt, die Quartalsmäßig zu entrichten ist, nach 1-2 Jahren errechnet sich dann die Tatsächliche Steuerlast die dann Planmäßig geringer ausfällt als man erwartet hat und bekommt das Geld zzgl. Zinsen zurück.

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Geschrieben : 12.12.2019 19:28
(@maxmustermann1234)
Registriert

Kann man über Steuerüberzahlungen eine Altersrücklage aufbauen? 😉

LG
Kasper

Nein, denn die Zinserträge beim Finanzamt verzinsen sich nicht selbst. Altersvorsorge lebt aber maßgeblich vom Zinseszinseffekt.

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Geschrieben : 13.12.2019 11:06
(@diesdas)
Schon was gesagt Registriert

Gemeint ist eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung (falls Du diese noch nicht gemacht hast). Dann verzögert sich die Steuererklärung und damit auch der Bescheid des Finanzamts, in dem die Rückerstattung ausgewiesen wird. Vielleicht ist es genau der Zeitraum, den Du brauchst, um mit der Ratenzahlung alle Rückstände beglichen zu haben.

Hi, für wie viel Jahre kann man die Frist rückwirkend verlängern? Ich glaube ´17 nicht gemacht zu haben, erwarte da eh nicht viel zurück.

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Themenstarter Geschrieben : 15.12.2019 19:30
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du ein Fall der Antragsveranlagung bist, wovon ich ausgehe, dann endet die Frist für die Abgabe mit Ablauf 31.12.2021.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 15.12.2019 21:14




(@diesdas)
Schon was gesagt Registriert

Wenn du ein Fall der Antragsveranlagung bist, wovon ich ausgehe, dann endet die Frist für die Abgabe mit Ablauf 31.12.2021.

LG LBM

Ich sehe gerade ich habe 16 und 18 nicht gemacht, kann man dafür überhaupt eine Verlängerung beantragen wenn es eh schon so spät ist? 😀

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Themenstarter Geschrieben : 15.12.2019 23:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da musst du nichts beantragen. 2016 kannst du bis zum 31.12.20 abgeben.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2019 01:07