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Überstunden Berechnung

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(@leobo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
Bei letztem (Januar) Verdienst Prüfung sind meine Überstunden Vergütung auch mit berechnet. Alles mit Urlaub und Weihnacht Vergütung 1700€ einkommen. Ich habe keine von 12 Monaten lohn Abrechnungen gegeben sonder lohn Bescheinigung aus ganzem Jahr.
Arbeite als Pulverbeschichter in kleine Firma. Überstunden sind kein Pflicht.
In manche Monaten Habe ich keine Überstunden, mein verdinst ist so ungefähr 1500€ in manchem Monaten sogar 1700€,
Habe zwei Kinder 14 jähre Sohn und 17 jähre Mädchen.
Bin aufgefordert jetzt zum 632€ Zum zahlen. In überstundenlose Monat wird bisschen knapp.
Würden die Überstunden Dan dazu berechnet oder kann ich auf neue Berechnung ohne überstunden hoffen?

Danke schon in Vorraus für eure hilfe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2014 16:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Leobo.

Gibt es denn einen Unterhaltstitel?
Wie lautet der?

Wer hat dich jetzt aufgefordert?

Wann hat er das zuletzt gemacht?

Richtig ist, dass dein Einkommen immer auf Basis der letzten 12 Monate.
Inklusive Überstunden, die du geleistet hast.

Da du mit diesen Beträgen ein Mangelfall bist, macht es überhaupt keinen Sinn, Überstunden zu machen, denn das wird dir zu 100% abgezogen.
Schlimmer noch, du wirst auch in Zukunft so behandelt, als hättest du sie geleistet.
Auch wenn gar keine mehr anfallen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2014 16:37
(@leobo)
Schon was gesagt Registriert

Danke für schnelle Antwort.
Titel gibt's keine.
Aufgefordert hat mich Jobcenter Landkreis Heilbronn.
Bis jetzt habe auch nur 300€ für beide Kinder bezahl weil habe ich auch wenig verdient.
Vor kürze Lohnerhöhung bekommen.
Also ist alles auch richtig mit Überstunden Vergütung die werden mit berechnet.
Das heißt brauche gar keine machen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2014 17:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Leobo,

Bis jetzt habe auch nur 300€ für beide Kinder bezahl weil habe ich auch wenig verdient.
Vor kürze Lohnerhöhung bekommen.
Also ist alles auch richtig mit Überstunden Vergütung die werden mit berechnet.
Das heißt brauche gar keine machen.

ich persönlich finde das etwas sehr kurz gedacht: Wenn willst Du damit bestrafen, dass Du so wenig wie möglichst arbeitest, um so wenig wie möglich zu verdienen und damit so wenig Unterhalt wie möglich zu bezahlen? In einer "intakten" Familie würdest Du auch Überstunden machen, damit Deine Kinder etwas mehr bekommen als Nudeln mit Ketchup und Second Hand-Kleidung. Und Deine Kinder können nichts dafür, dass Du nicht mehr mit ihrer Mutter zusammen bist.

1.000 EUR Selbstbehalt für Dich, aber nur je 150 EUR für zwei fast volljährige Kinder - wenn Du das ok findest...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2014 17:31
(@leobo)
Schon was gesagt Registriert

Sorry aber so wie du das siehst ist leider nicht.
Beide Kinder leben bei Mutter. Mutter hat freund mit dem hat 2 Kinder und Freund hat noch Sohn mitgebracht.
Beide arbeiten nicht. Meine beider Kinder sind fast jeden Tag bei mir weil bei Mama ist unerträglich.
Alle Kleider was sie tragen sind von mir von Mama kriegen nur Unterwäsche und Socken. Alle haben Läuse und schon seit lange lange zeit. Mama mit Freund gehen öfter weg und meine Tochter muss aufpassen auf die andere Kinder wo normale weisse braucht sie ruhe zum Lernen für Abschluss.
Das ist richtige Fall für Jugendamt, ich drück ganze Zeit die Augen zu.
Wenn jemand würde als pulverbeschichter arbeitet ganze Tag in Kabine mit Pulver in Augen und Nase bei Hochtemperaturen Dan würde selber weißen was die Überstunden sind.

Ich habe frage gestellt nicht um mich zu Drücken von Zahlung sondern zum wissen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2014 18:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Freiwillig kann man das natürlich gerne tun, nur zwingen lassen würde ich mich nicht dazu.

Schon gar nicht vom JC, welches ja nicht für die Kinder, sondern vor Allem für sich selbst fordert.

Und es geht hier sicher nicht 150,-€ pro Kindern, sondern um mindestens 334,- plus 184,- KG = 518,-.

Und ist kein so ganz ungesundes Verhältnis mehr, zumal er ja auch noch Umgangskosten zu tragen hat.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2014 18:06
(@leobo)
Schon was gesagt Registriert

Wie meinen sie nicht über JC machen?
Die Verlangen von mir noch zurückzahlung das Differenz was ich bezahlt habe und bezahlt musste. Da sind ca. 2076€.
Wie kann ich vorgehen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2014 18:16
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Warum ziehen die Kinder nicht zu dir? Sie sind alt genug um ein Wort mitreden zu können.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2014 18:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gib doch mal ein paar mehr Details.

Dein genaues Einkommen der letzten 12 Monate und wer wann was gefordert hat.

Nur dann können wir das auch genauer überprüfen ob das alles seine Richtigkeit hat.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2014 18:52
(@leobo)
Schon was gesagt Registriert

Meine Einkommen gesamt brutto 31.922,05€ , monatlich Berechnung von JC 1717,85
Schulden 100€ monatlich
Fahrkosten 4km in eine Richtung
Mietete warm 299€
Aufgefordert hat mich Jobcenter am 16.01.2014
Alle Aufforderung bekommen habe damals noch von landratsam Heilbronn sozialdezernat  zentrale Dienste
Da nach Jobcenter.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2014 19:17




(@leobo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
Ich denke das JC hat schon richtig ausgerechnet und kann ich nicht machen.
Jetzt habe ich noch eine Frage wegen Titel.
Meine Tochter ist jetzt 17 Jahre alt kann ich noch ein Titel machen das ich bis 18 Lebens jähr KU bezahle, und wo kann ich das Titel machen lasse bei JA ?

PS
Echt super Forum, vielen Dank an euch alle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2014 11:33
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Leobo,

Meine Tochter ist jetzt 17 Jahre alt kann ich noch ein Titel machen das ich bis 18 Lebens jähr KU bezahle, und wo kann ich das Titel machen lasse bei JA ?

Dafür gibt es keinen ersichtlichen Grund.
Solange niemand einen Titel fordert, brauchst Du auch keinen erstellen zu lassen.

Was macht Deine Große denn derzeit, geht sie noch zur Schule ?

Ab dem 18. Geburtstag könnten sich (so sie nicht mehr zur Schule geht) Änderungen ergeben.

Das JC scheint eine Mangelfallberechnung vorgenommen zu haben, Deine Schulden haben sie dabei außer Acht gelassen.
1.717 EUR abzgl. 85 EUR (pauschal 5% als Berufsbedingter Aufwand) = 632 EUR Kindesunterhalt

Da diese Berechnung aktuell aller Voraussicht nach auch vor Gericht Bestand haben würde, solltest Du das in der Tat akzeptieren.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2014 10:18
(@psoidonuem)
Registriert

Du solltest tatsächlich überlegen, dass die Kinder bei Dir wohnen. Den Kindern und Dir ist am meisten geholfen, wenn ihr zu dritt die 1700€ plus zweimal Kindergeld 184+184=368 also insgesamt 2068 habt, außerdem kannst Du dann in Steuerklasse II wechseln, das sind nochmal ein paar € mehr.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2014 12:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Leobo,

Du solltest tatsächlich überlegen, dass die Kinder bei Dir wohnen. Den Kindern und Dir ist am meisten geholfen, wenn ihr zu dritt die 1700€ plus zweimal Kindergeld 184+184=368 also insgesamt 2068 habt, außerdem kannst Du dann in Steuerklasse II wechseln, das sind nochmal ein paar € mehr.

mal abgesehen davon, dass die Kinder das auch selbst wollen müssen, ist das nicht unbedingt ein Modell zum Geld sparen: Du wirst möglicherweise eine grössere Wohnung brauchen, Du musst für alle Kosten - von Lebensmitteln über Klamotten bis hin zu Schul-, Sport- und Freizeitbedarf, Handy, Internet etc. aufkommen. Unterhalt wirst Du von der arbeitslosen Mutter nicht bekommen, und für den staatlichen Unterhaltsvorschuss sind die Kinder zu alt.

In Summe: Als Unterhaltszahler kannst Du Dich zumindest halbwegs auf Deinen Selbstbehalt verlassen; dass für Dich persönlich diese 1.000 EUR übrigbleiben, wenn die Kinder in Deinem Haushalt leben, garantiert Dir dagegen niemand. Ein engagierter Vater wird sich IMMER für seine Kinder entscheiden und ALLES mit ihnen teilen, aber wie gesagt: Eine Möglichkeit, Geld zu sparen, ist das Beherbergen und Versorgen der Kinder nicht wirklich. Wenn es Dir vor allem darum geht, möglichst billig wegzukommen: Lass es lieber.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2014 13:14
(@psoidonuem)
Registriert

Du verstehst mich miss. Der TO muss künftig von 1000€ leben und dennoch seinen Kindern Klamotten uä kaufen. Da ist es sinnvoller, das gleiche von 2000€ zu probieren. Da kommt das Geld wenigstens bei den Kindern an. Es geht nicht um Geld sparen, sondern darum den Geldfluss zu optimieren. Und dass die Kinder das wollen könnten, interpretiere ich einfach mal hinein.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2014 13:34
(@leobo)
Schon was gesagt Registriert

Nochmal vielen Dank für eure Antworten und Rat.
Meine Tochter wird in August erst 17. Jetzt endet Realschule, wir haben noch keine Ausbildung Platz bekommen bzw. keine zusage. Vielleicht macht sie FSJ wen nicht anderes klappt und nächstes Jahr Dan neu versuchen.
Der 300€ was ich mehr muss für Ex Zahlen macht mir nicht aus. Für meine Ex macht das auch keine Unterschied, weil JC Zahl denen 300€ weniger. Also leiden nur die Kinder, wen die Ex will keine Kleider kaufen und mir bleib nicht übrig. Ich habe ein Zimmer Wohnung und Kinder zu mir nehmen ist nicht möglich. Eventuell mein Sohn er will auch unbedingt. So wie so ist jeden Tag bei mir.
Wen jetzt meine Tochter beginnt Ausbildung und verdient so kleine Geld kann ich Dan weniger KU bezahlen?
Sollte ich mich bei JA melden wegen Beratung?
Und Unterhalt Titel brauche ich Dan nicht?
Gruß
 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2014 17:16
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Leobo,

vorab:

Der 300€ was ich mehr muss für Ex Zahlen macht mir nicht aus.

Pass bitte auf, dass man Deine - durchaus beeindruckende - Bescheidenheit nicht allzu sehr ausnutzt ...

Nicht zum Thema: Welche Staatsangehörigkeit hast Du ? Die Deutsche Kultur ist eher: "Ich nehme alles, was ich kriegen kann, und davon gebe ich möglichst nichts ab."

Und Unterhalt Titel brauche ich Dan nicht?

DU brauchst keinen Titel. Ein Titel ist etwas für den Unterhaltsberechtigten (also in Deinem Falle das JC bzw. die Ex).
Deshalb nochmal: Solange niemand danach fragt, lässt Du auch keinen erstellen.

Ich befürchte zwar, Dich ein wenig zu verwirren, aber dennoch ein paar Antworten:

Jetzt endet Realschule, wir haben noch keine Ausbildung Platz bekommen bzw. keine zusage. Vielleicht macht sie FSJ wen nicht anderes klappt und nächstes Jahr Dan neu versuchen.

Mit der Volljährigkeit fällt Deine Tochter aus der Privilegierung. Das Kindergeld wird voll angerechnet, es gilt ein anderer Selbstbehalt.
Auch während eines FSJ können sich Änderungen ergeben (insoweit Kost und Logis anderweitig getragen werden).

Wen jetzt meine Tochter beginnt Ausbildung und verdient so kleine Geld kann ich Dan weniger KU bezahlen?

Grundsätzlich: Ja.
Ihre Ausbildungsvergütung wird dann (bereinigt um eine Ausbildungskostenpauschale) hälftig auf ihren Bedarf angerechnet.
Ob die Unterhaltslast dann tatsächlich sinkt, müsste man dann auf Basis der Ist-Zahlen prüfen (da Du aktuell ein Mangelfall bist, kann es auch anders sein).
Das JC wird dann ebenfalls neu rechnen (da Bedarfsgemeinschaft mit KM).
Ab Volljährigkeit wird die komplette Ausbildungsvergütung (bereinigt s.o.) auf ihren Bedarf angerechnet.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2014 18:35
(@leobo)
Schon was gesagt Registriert

Ok danke.
Jetzt habe ich verstanden. Nochmal vielen Dank.
Ja das JC hat mir auch gesagt das so bald meine Tochter Ausbildung beginnt wird nochmal alles berechnet.
Sorge machen mir nur die 2000€ welche von Januar bis jetzt zurück zahlen müsse, aber na ja klappt schon.
Bin tatsächlich Ausländer  🙂 und habe keine Info oder Hilfe bekommen, durch google bin auf diese Forum gestoßen, und vieles neues erfahren.
Echt Top.
Vielen Dank an alle.
Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2014 18:55
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

nur ein kleiner Nachtrag:

Sollte ich mich bei JA melden wegen Beratung?

Die Beratung von Unterhaltspflichtigen gehört nicht zu den Aufgaben des Jugendamtes.
Insofern kannst Du Dir das sparen ... und lieber weiterhin hier fragen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2014 19:00
(@leobo)
Schon was gesagt Registriert

Moin nochmal,

nur ein kleiner Nachtrag:Die Beratung von Unterhaltspflichtigen gehört nicht zu den Aufgaben des Jugendamtes.
Insofern kannst Du Dir das sparen ... und lieber weiterhin hier fragen.

Gruß
United

Danke,
Ja so mache ich,

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2014 19:03




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