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TU und Einkommen für Mietfreies Wohnen

 
(@fredox)
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Hallo meine EX zieht nun bald endlich aus meinem Haus aus.

Weiß jemand wie man das fiktive Einkommen für miefreies Wohnen berechnet.
Ihr wurden 440 EUR angerechnet (2 Kinder nur 1 von mir) werden die mir auch angerechnet?
Und wie verhält sich das wenn meine neue Partnerin bei mir mit Einzieht? Die Miete würde sich ja theoretisch halbieren.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2005 19:44
(@Melly)

Hallo Fredo,

wenn Deiner Ex damals die 440 Euro angerechnet wurden, dann wirst Du Dir das auch anrechnen lassen müssen. Man sagt die ortsübliche Miete für so ein Objekt.
Ich weiß ja nicht, ob man für die wenig Miete bei Euch nen Haus bekommt.
Du darfst aber solch Zahlungen wie Kaminfeger und Grundsteuer anteilig von der Miete abziehen. Also 1:12 von den Gebühren.
Auch darfst Du bei evtl anstehenden Sanierungen wie zb Heizungsanlage die gewechselt werden muß, da die Anlage nicht mehr den heutigen Standard entspricht, einen monatlichen Betrag zur Seite legen.
Das gilt nicht für Schönheitsreperaturen.
Geht nur, wenn ein neues Dach drauf muß und Heizung etc. Das muß nachweisbar sein.

Sollte Deine neue Partnerin einziehen, halbiert sich die Miete nicht, das darf ja nicht zu Lasten der Ex gehen. Du könntest ja die Hälfte der Miete von Deiner Freundin verlangen.
Es könnte aber sein, daß man Dir einen geringeren Selbstbehalt läßt, da man sagt, daß die Ausgaben für den tgl Bedarf sinken, da Deine Freundin auch Einkommen hat.

Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2005 20:50