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TU/nachehelicher Unterhalt Berechnung -> Hilfe

 
(@neuanfang21)
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Hallo,

ich habe schon versucht herauszufinden wie man den TU berechnen kann und trotz vieler online Rechner etc. werde ich nicht ganz schlau. Ich habe auch vermutlich einen recht komplizierten Fall.
Mir geht es auch nicht darum auf den Ct genau den TU zu berechnen sondern einen Richtwert zu haben.

Nun folgender Fall:

Meine Frau und ich sind dabei uns zu trennen und es herrscht eine "Klassische" Rollenverteilung aufgrund sehr starker Einkommensunterschiede vor.

Nun zu den Zahlen:

mtl Netto meiner Frau: ca. 950 €
mtl. Netto von mir: ca. 4.700 €

zusätzliche Einkünfte von mir: Mieteinnahmen ca. 500 € aus einer Wohnung die mir schon lange bevor wir geheiratet haben gehört, jedoch sind noch Restschulden drauf mtl. Rate aktuell 100€
einmal jährlich wird ein Bonus von der Firma je nach Erfolg ausgezahlt. Dieser kann auch mal 0€ sein, doch für 2020 umgerechnet ca. 800€ netto pro Monat

=> gesamt mtl. netto = 4.700 + 500 + 800 => 6.000€

Nun bewohnen wir eine weitere Eigentumswohnung die ich vor der Heirat alleine gekauft habe. Hier beläuft sich die mtl. Kreditrate über 1.000 €
Es existieren weitere Kredite die allesamt über mein Konto laufen: z.b. für ihr und mein Auto sowie über eine Modernisierung für die Eigentumswohnung die wir letztes Jahr gemacht haben => Summe der Raten: ca. 1.000€

Zusammen haben wir einen Sohn 9 Jahre, doch Sie hat noch ein Kind von Ihrem Ex in die Ehe mitgebracht.
Bezüglich unseres gemeinsamen Sohns werden wir das Wechselmodell fahren.

Ich selbst werde ausziehen und Sie verbleibt in meiner Eigentumswohnung => entspricht einer Kaltmiete von ca. 950 €
Die Warmmiete wird hierbei bei. ca. 1000 € liegen.

Nun zu meiner Fragen: Mit welchem TU bzw. nachehelichem Unterhalt muss ich rechnen?

Um eine Hilfe wäre ich dankbar

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2021 16:59
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich versuche mal eine Antwort.

Kredite können berücksichtigt werden, wenn sie eheprägend sind und das würde ich bei beiden Krediten so sehen und Du kannst sie von Deinem Netto abziehen. Die Miete für die Eigentumswohnung wäre von Deiner Frau zu bezahlen und ist bei Dir Einkommen.
(gemäß SüdD-Leitlinien 1.6 Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen ist der Überschuss der Bruttoeinkünfte über die Werbungskosten. Für Gebäude ist keine AfA anzusetzen.)
Damit hast Du 6000 Euro + Miete - 2000 Euro Kredite - 100 Euro Kredit für die weitere Wohnung = 3900 Euro + Miete .

Die weiteren Konsumkredite sollten entflochten werden, also die KM übernimmt den Kredit für ihr Auto oder kauft sich einen Gebrauchtwagen.

Dein Einkommen  und das der KM müsste noch weiter durch berufsbedingte Aufwendungen reduziert werden sowie nachgewiesene Altersvorsorge bis max. 4% vom Brutto, dadurch ergibt sich das bereinigte Einkommen.
Für die weitere Rechnung nehme ich deshalb vereinfachend an, dass mit Berücksichtigung der Mieteinnahme und der berufsbedingten Aufwendungen sowie ggf. Altersvorsorge Dir noch 3900 Euro verbleiben. 

Als nächstes wäre der KU zu bestimmen, der sich aus dem addierten bereinigtem Einkommen beider Eltern ergibt. Da ihr euch über die Rollenverteilung einig wart kann von der KM auch keine Vollzeittätigkeit erwartet werden, zumindest nicht sofort.  3900 Euro + 950 Euro = 4850 Euro ergibt Stufe 9 und damit 686 Euro Unterhaltsbedarf, der zwischen Eltern zu quoteln ist.
Dazu werden zunächst 1400 Euro von jedem Einkommen abgezogen und damit ist die KM leistungsunfähig und Du zahlst alleine. Jetzt kannst Du aber auch Dein Einkommen nehmen, also die 3900 Euro und das ergibt für ein 9jähriges Kind 578 Euro, wobei ich davon ausgehe, dass das bereinigte Einkommen dann doch unter 3900 Euro liegt, ansonsten wären es 617 Euro. Davon erhält die KM die Hälfte als Ausgleichsbeitrag. Vom Kindergeld stehen Dir 3/4 und der KM 1/4 zu.

Von Deinem Einkommen ist dann noch der Ausgleichsbeitrag abzuziehen: 3900 - 289 Euro = 3611 Euro. Das Kindergeld wird nicht als Einkommen der Eltern gewertet.

Jetzt werden zunächst von jedem Einkommen 10% (oder auch 1/7 je nach Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG) als Erwerbstätigenbonus abgezogen:
KM: 950 - 95 Euro = 855 Euro, Du 3611 - 361 = 3250 Euro.

Jetzt werden beide verbleibenden Einkommen addiert 3250 + 855 = 4105 Euro. Davon steht jedem die Hälfte zu. Deshalb zahlst Du an die KM
2052,50 - 855 = 1197,50 Euro als TU.

Von Ihrem Einkommen und dem TU + KU + 1/4 KG muss die KM dann die Miete bezahlen. Der KU für das weitere Kind hat keinen Einfluss auf die Rechnung.

Das ist eine "Musterrechnung", da nicht alle Daten verfügbar sind.

Beim nachehelichen Unterhalt wird es noch einmal komplizierter. Zum einen müssen sich ehemalige Ehepartner selbst unterhalten und auch die KM hat beim Wechselmodell eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Ihr könnte deshalb nach der Scheidung fiktiv ein volles Erwerbseinkommen angerechnet werden. Was auf der einen Seite den Unterhaltsbedarf des Kindes erhöht, aber auch den TU verringert.
Andererseits könnte die KM ehebedingte Nachteile geltend machen und damit weitere Zahlungen von Dir fordern. In diesem Fall wäre es das beste einen zeitlich begrenzten nachehelichen Unterhalt, der auch absinkt zu vereinbaren. Wenn ihr euch freiwillig darauf einigt ist das immer besser als ein ausgeurteilter nachehelicher Unterhalt.

Beim Wechselmodell gibt es noch wenig gefestigte Rechtsprechung, deshalb ist es auch schwierig eine verbindliche Rechnung zu machen, wobei eine rechtlich verbindliche Rechnung nur ein Familiengericht machen kann. Ihr als Eltern könnt euch aber auf einen sinnvollen Unterhalt einigen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2021 00:31
(@neuanfang21)
Schon was gesagt Registriert

vielen Dank, das hilft mir sehr !!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2021 14:10