Trennungsunterhalt ...
 
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Trennungsunterhalt und Kosten des eigenen Rechtsanwaltes

 
(@papaaufpapier)
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Hallo Zusammen,

meine Frau hat ein Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren angestrengt, bezogen auf den Erhalt von Trennungsunterhalt. Das Gericht hat jedoch der Frau keinen Trennungsunterhalt zugesprochen. Jetzt schickt mir mein Rechtsanwalt ein Schreiben des Amtsgerichtes " Streitwertbeschluss" in dem Verfahren wegen Trennungsunterhalt. Daraus hat mein Rechtsanwalt seine Kosten berrechnet, und mein Rechtsanwalt will jetzt dass ich seine Kosten bezahle. Wenn ich Geld hätte würde ich dies evtl. sogar noch bezahlen, aber ich habe leider keines mehr.

Mein Anwalt hat noch in seinem Brief an mich dazugeschrieben, dass : Kostenerstattung im Rahmen derartiger Bewilligungsverfahren gibt es leider grundsätzlich nicht.

Die Frau hatte gegen mich geklagt. Wieso muss ich dann die Kosten für meinen Rechtsanwalt bezahlen, wenn das Verfahren praktisch gegen meine Frau entschieden wird, und ich nicht einmal einen Vergleich oder ähnliches zugestimmt habe?

Für die Scheidung habe ich Prozesskostenhilfe bekommen. Aber Trennungsunterhalt hat ein anderes Aktenzeichen.

Hat jemand irgendeine Idee diese meine Rechtsanwaltskosten auf die Frau zurückzubringen damit meine Noch-Ehefrau auch meine Rechtsanwaltskosten tragen muss, die ja das Verfahren auch angestrengt hat?

Vielen Dank vorab
papaaufpapier

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2009 17:46
 elwu
(@elwu)

Hallo,

keine Chance. Familienrecht hat da eigene Regeln, anders als der Rest des Zivilrechts. Mit der PKH wurden schon Heerscharen von Männern ruiniert, weil die profeministisch willfährigen Richterlein den Frauen in aller Regel für jeden noch so unsinnigen und willkürlichen Mist die Finanzierung durch den Steuerzahler gewähren. Der Prozessgegner zahlt auch bei obsiegen seinen RA stets selbst. Übrigens geht es noch schlimmer, etwa in Sorge/Umgangssachen. Da wird oft in richterlicher Fürsorge ein persönlich oft nicht unbekannter Schlechtachter beauftragt. Die PKH zahlt für den überhaupt nichts, daher werden die zigtausend Euro für den von ihm verfassten Schrott zur Gänze dem Mann aufgeladen, völlig egal, wie das Verfahren ausgeht. Du kannst nur versuchen, mit deinem Anwalt erträgliche Ratenzahlungen auszuhandeln.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2009 17:54
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hat jemand irgendeine Idee diese meine Rechtsanwaltskosten auf die Frau zurückzubringen damit meine Noch-Ehefrau auch meine Rechtsanwaltskosten tragen muss, die ja das Verfahren auch angestrengt hat?

Ich denke, wenn es kein Klage war, sondern nur das Prozesskostenbewilligungsverfahren, dann hast Du Pech gehabt, weil da gibt es keinen Kostenentscheid. Und eigentlich ja auch keine Kosten, weil es gibt für sowas ja auch keine Anwaltspflicht, und wenn Du dann doch den Mercedes genommen hat, musst Du's halt auch zahlen, ich glaube eine 1,0 Gebühr.

Gibt höchstens noch den Aspekt der Verrechnung mit einer eventuellen Geschäftsgebühr, wenn Du sowas in der gleichen Sache bezahlt hast?

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2009 20:32