Hallo allerseits!
Ich bin neu hier im Forum, habe aber bereits viele Stunden als "Gast" mitgelesen, und dabei auch vieles nützliches aber auch verwirrendes erfahren.
Nun möchte ich mich mit meinen Fragen an euch wenden, es geht dabei um die doch so "beliebte" Untelhaltsfrage. Ich habe zwar am Donnerstag ein Termin beim RA, wollte aber gerne vorher schon mal eure Meinungen einholen, damit ich vielleicht etwas besser Vorbereitet in dies Gespräch kann.
Zur Situation:
Ich trenne mich (im Guten) zum 01.08. von meiner Ehefrau, unsere gemeinsame elfjährige Tochter bleibt bei mir. Ich bin Vollzeit berufstätig, fahre (auch Privat) ein Firmenffahrzeug, meine Frau ist erwerbslos und wird das voraussichtlich auch länger bleiben, denn sie ist wegen ihrer psychischen Erkrankung (zunächst) Berufsunfähig eingestuft. Da sie kein Einkommen hat, bezieht sie schon mal Wohngeld (€ 238,- + NK), zusätzlich stehen ihr auch max. € 350,- Sozialhilfe zu, was wiederum von der Höhe meines TU abhängt. Um diesen Betrag zu ermitteln, hat sich nun die Arbeitsgemeinschaft XY (ich nenns mal AG) eingschaltet, was irgendwie zur "Agentur für Arbeit" gehört. Folgende Berechnung habe ich nun bekommen:
--------
Berechnung
Durchschnittl. Einkommen:
1361,96
Nutzungsvorteil Firmenwagen:
100,-
UH-Betrag:
1461,96 - 890,- = 571,96 € (VM)
Bedarf Unterhaltsberechtigte
770,- an Ehefrau + 173,04 an Kind = 1104,-
Mangelfallberechnung
Ehefrau:
770,- * 571,96 : 1104,- = 398,92
Kind
334,- + 571,96 . 1104,- = 173,04
--------
Ich bin demnach aufgefordert, meiner Frau € 399,- Unterhalt zu zahlen.
Nun zu meinen Fragen:
- Ist die obige Rechnung realistisch? Steht ihr tatsächlich so viel zu? Ich meine sie bekäme 400,- und meiner Tochter bleiben unterm Strich lediglich € 80,-? Unterhalt wird sie ja nicht leisten können, habe auch bereits Antrag auf Unterhaltsvorschuss eingereicht.
- Ich habe bei der AG nach "Betreuungsbonus" gefragt, die zuständige Dame sagte aber, das es dies gar nicht mehr gibt. Dazu habe ich auch folgendes gefunen: http://www.affr.de/fachbeitraege/bonusloesung.htm
- Ich habe auch nach der 5% Regelung für berufsbedingte Aufwändungen gefragt, auch das bekäme ich nicht so die AG, denn ich fahre ja ein Firmenfahrzeug. Ist das korrekt?
- Zählt das Wohngeld meiner Frau eigentlich als Einnahme, und würde dies vielleicht die Höhe meines TU mindern können?
Ich bin auf eure Meinungen und Rat gespant.
Danke und Gruß
Robert
Moin Robert,
die Berechnung ist allergrößter Blödsinn und nur zum Vorteil der Ex, respektive AG, aufgestellt.
Da du keinen KU zu erwarten hast, kannst du DT Stufe 6 von deinem Einkommen abziehen. Und selbstverständlich wird ein Betreuungsbonus agbezogen und selbstverständlich werden berufsbedingte Aufwendungen berücksichtigt. Es kann nicht auf der einen Seite der Firmenwagen einkommenserhöhend angesetzt werden und auf der anderen Seite mind. die Fahrten von und zur Arbeit nicht akzeptiert werden.
Zudem: Die AG kann fordern was sie will. Es hat keinerlei Gewicht. ggf. muss die Ex dich auf Zahlung von TU/EU verklagen.
Auf Seiten deiner Ex sind sämtliche staatlichen Zuwendungen als Einnahme zu werten.
Beschäftige dich mal mit der für dich maßgeblichen unterhaltsrechtlichen Leitlinie (>hier<).
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
du kannst von deinem Netto 5 % berufsbedingte Aufwendungen und den Weg zur Arbeit abziehen.
1461,96 - 5 % 73,00 - km-Geld
1388,96
Dann kann dir evtl. sogar der doppelte Tabellenbetrag für euer Kind angerechnet werden, weil die Mutter ja keinen Ku zahlt. ist eine Frau sogar bei der Arge in Hamburg mit durchgekommen.
- Ku einfach 291
1.388,96
- 291
- 890 (Selbstbehalt)
Rest 207,96
Nicht berücksichtigt ist der Weg zur Arbeit.
Und ich weiss nicht wie lange ein Betreuungsbonus gezahlt wird. Ach ja, da du nur 2 Personen unterhaltsverpflichtet bist gehts sogar 1 Stufe rauf in die Düsseldorfer Tabelle. Diese geht von 3 Personen aus.
Aber ich würde an deiner Stelle darauf hinweisen, dass du das Kind ja ganz alleine betreust und ob du nicht den doppelten Tabellenbetrag abziehen kannst.
Die Arge möchte ja nur jemanden haben der die Kosten übernimmt. Da brauchst du einen guten Rechtsanwalt.
Sophie
Hallo Unterhaltsrechner,
den richtigen Tipp gab Deep (ich Schleimer, ich). Unterhaltsrechtliche Leitlinien durchlesen.
Was von deinem Nettolohn aber abzuziehen ist: (vgl auch Ulis Urteil):
- Kindesunterhalt eine Stufe höher als es die Tabelle sagt (du bist nur 2 Unterhaltsempfängern verpflichtet, bitte Bemerkungen der Düsseldorfer Tabelle lesen)
- Betreuungsbonus: da kann man KU der Stufe 1 nehmen, wenn das Kind noch nicht in der 3. Alterstufe ist (siehe Uli's Urteil)
- Fahrtkosten zur Arbeit nicht, da Firmenwagen
- 5% vom pauschal vom Lohn (wenn es deine Leitlinien erlauben: Punkt 20.2, glaube ich)
Wenn dann noch was übrig bleibt, melde dich. Wir finden da was. :rofl2: :rofl2:
Gruss,
Michael
Herzlichen Dank für eure Zeilen, die mich nun doch etwas beruhigen. Bei einem Schlußsatz wie ...
"Sollte jedoch keine Einigung erzielt werden, müssten die Unterhaltszahlungen in einem zivilgerichtlichen Verfahren festgesetzt werden."
... von der Arbeitsgemeinschaft bekommt man es dann doch mit der Angst zu tun.
Ich werde eure Anregungen auf jeden Fall beim RA am Donnerstag einbringen, auch wenn ich leider nicht wirklich verstehe was mit "Kindesunterhalt eine Stufe höher" oder "Betreuungsbonus: da kann man KU der Stufe 1 nehmen" gemeint ist. Ich bin zu doof zum Ganzen, ist ein absolutes Neuland für mich, und mir qualmt mittlerweile auch der Kopf vor lauter Recherche.
Wenn ich mir noch eine dreiste Frage erlauben dürfte:
Könntet ihr mir vielleicht eine grooobe Zahl nennen, in welcher Höhe ihr den TU einschätzen würdet? Jetzt mal ohne die 5%?
Nochmals Danke und Gruß
Robert
Jetzt mal für Normalos:
Durchschnittl. Einkommen: 1361,96
Nutzungsvorteil Firmenwagen: 100,- (diskutiere NIE NICHT über diesen Betrag)
Also, Netto 1461Euro.
So, jetzt 'bereinigen' wir
Erstmal hast Du Aufwendungen für Deine Arbeit:
Du nimmst, wenn es Deine OLG Leitlinien erlauben pauschal 5%.
Dann bekommst Du keinen Kindesunterhalt
Du müsstest nach Stufe 2 der Düsseldorfer Tabelle zahlen. Allerdings sagt die Tabelle in den BEmerkungen, dass sie für 3 Unterhaltsberechtigte gilt. Du hast aber nur 2, daher stuft man dich hoch: 3. Stufe also 282€ (2. Altersstufe).
Gleichzeitig leistest Du auch die Betreuung. Dafür bietest du nun an den untersten Tabellenbetrag anzurechnen, also 247€, meinetwegen auch 199€, das ist Verhandlungssache.
Was bleibt übrig?
1461€
-?
- 282€
-199€
= 980€
Jetzt kläre mal das Fragezeichen (Arbeitsaufwand), und dann machen wir mal weiter. Ich glaube allerdings: da kommt fast nix bei rum.
Gruss,
Michael
Hallo Michael,
ja, es wird nicht allzu viel sein denke ich. Wenn wir also eine Null nehmen würden?
Ich komme auf ca. € 63,- aber ich kenne mich ja nicht aus. 😉
Gruß
Robert
Mensch Robert,
aber ich kenne mich ja nicht aus
du hast jetzt alles "auf dem Silbertablett" präsentiert bekommen. Lies dir die "Unterhaltsrechtlichen Leitlinien" durch (vom für deinen Wohnort zuständigen Oberlandesgericht) und kläre, was du pauschal als "berufsbedingte Aufwendungen" abziehen kannst.
Die Berechnung nimmst du mit zum RA. Bevor der "Schwarzkittel" irgendwas an die ARGE schickt, stellst du es hier nochmal ein. Es gibt genug Rechtsanwälte, die aus Faul- oder Dummheit schon einiges "verbockt" haben.
Du kennst dich (noch) nicht aus - mag sein. Dann mach dich schlau! alles was dir fehlt ist ein Betrag, den du durch das Lesen der "Unterhaltsrechtlichen Leitlinien" ermitteln kannst. Das wirst du wohl noch hinkriegen, oder?
Noch was zur Strategie: Die ARGE macht natürlich eine für sie "günstige" Berechnung. Dein RA soll eine für dich "günstige" Berechnung machen und die dann an die ARGE schicken. Und dann schaun mer mal, was dann passiert. Vermutlich nix. Die wissen auch, dass eine Klage bei den Zahlen nix bringt.
Und sollte der "Fall der Fälle" doch eintreten, wird dir hier sicher wieder geholfen werden. 😉
Gruß
Martin
... du hast jetzt alles "auf dem Silbertablett" präsentiert bekommen. ... Du kennst dich (noch) nicht aus - mag sein. Dann mach dich schlau!
Ok, du hast Recht Martin. Bin ja dabei. Beim schlaumachen. 😉
Alles was dir fehlt ist ein Betrag, den du durch das Lesen der "Unterhaltsrechtlichen Leitlinien" ermitteln kannst. Das wirst du wohl noch hinkriegen, oder?
Ich denk schon, dort heisst es (Düsseldorf):
Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen
eindeutig abgrenzen lassen, sind vom Einkommen abzuziehen, wobei bei entsprechenden Anhaltspunkten eine
Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens - mindestens 50 EUR, bei geringfügiger Teilzeitarbeit auch weniger,
und höchstens 150 EUR monatlich - geschätzt werden kann. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die
Pauschale, sind sie insgesamt nachzuweisen.
"eindeutig abgrenzen lassen" ist schwierig, es sind Internet-, Handy und Telefonkosten (in Summe ca. 80,- Euro), die ich wiedrum auch Privat nutze. Ich arbeite auch mal einige Tage im Monat von zu Hause aus. Sachbücher kauft man ja nicht jeden Monat, daher vielleicht so um die 90,- Euro im Schnitt monatlich.
Gruß
Robert
ich bin heute im Lateinwahn:
es sind Internet-, Handy und Telefonkosten (in Summe ca. 80,- Euro). Ich arbeite oft von zu Hause aus. Sachbücher kauft man jeden Monat, daher so um die 90,- Euro im Schnitt monatlich.
Du wirst gemerkt haben, dass ich ein paar halbsätze und schädliche Worte aus deinem Quote rausgenommen habe. Damit qed oder Quod erat demonstrandum (was zu beweisen war).
So und jetzt noch mal in Halbsätze-weglassen üben, und damit zum Anwalt. Der soll genau damit sein Geld verdienen.
Dann noch einen Bestätigung deines Arbeitgebers dabei.
Fertig.
P.S.:
Dann noch mal für dich eine Mangelfall dingsbums
Was bleibt übrig?
1461€
-150€
-199€
= 1112€
Forderungen
770 für mami
282 für Kind
Quote 10,6%
Macht für Mami 12€
:-)))
Geht klar, melde mich wenn ich die Berechnung des Anwalts habe.
und nochmals vielen Dank an euch!!!!
Robert
Hallo Robert,
das was beruflich und privat genutzt wird, macht die Anerkennung schwierig. Wenn du von zu Hause arbeitest und das Gericht halbwegs "pfiffig" ist, wird es dir dann vorrechnen, dass du ja auch Fahrtkosten zur Arbeit sparst.
Nimm doch einfach die 5 %, die du pauschal abziehen kannst, und rechne dann folgendermaßen:
1461€ (s. Post von Weisnich)
- 73€ (5 % berufsbedingte Aufwendungen von 1461€)
- 282€ (s. Post von Weisnich)
-199€ (s. Post von Weisnich)
= 907€
Selbstbehalt gegenüber der "Ex" dürfte ca. 1000 € sein (aber auch hier nochmal sicherheitshalber die unterhaltsrechtlichen Leitlinien durchlesen).
Da dürfte nix mehr übrigbleiben für EU an die "Ex" oder die ARGE.
Ob die 5 % direkt vom Netto abgezogen werden oder erst "später" (nach Abzug des KU Betrages), da bin ich mir nicht ganz sicher. Das ändert die Zahlen aber nur unwesentlich.
Vielleicht wissen die Experten hier aber noch genaueres.
Gruß
Martin
Schmusepapa,
der Kindesunterhalt geht in die Mangelfallberechnung und nicht davor.
Ergebnis ist aber das selbe. Also fast. Ich komme auf 12 Euro.
Wir liegen alle falsch. Ich habe 150 Euro genommen.
Kommt aber immer irgendwie nix raus.
Der SB gegen mama ist der notwendige, derzeit 1000Euro.
Gruss,
Michael
Ich bins nochmal.
Ich war doch schon heute beim Rechtsanwalt, und habe einen wirklich kompetenten Menschen erwischt. Ich habe mich zwar groß aus den Informationen aus euren Beiträgen vorbereitet, gebraucht habe ich diese allerdings gar nicht.
Lange Rede kurzer Sinn, es sieht sehr stark nach einem TU in Höhe von NULL aus!
Ich fühle mich, als wäre ich zehn, und wir hätten Weihnachten. 😉
Tausend und ein Dank nochmals an euch, denn ihr wisst gar nicht, wie sehr ihr mich gestern mit euren Postings und Berechnungen beruhigen konntet.
Gruß
Robert
Lange Rede kurzer Sinn, es sieht sehr stark nach einem TU in Höhe von NULL aus!
Ich fühle mich, als wäre ich zehn, und wir hätten Weihnachten. 😉
Da wäre ich z.Zt noch vorsichtig! Der Staat ist nämlich Pleite und geht deshalb gerne bei den AE-Vätern ein wenig "mopsen". Mit 100,- € für den Dienstwagen stehst Du ja noch nicht einmal schlecht da! Mir rechnet man beim OLG 450,- € an, ohne Fahrtkosten gegen zu halten. Rechnet man die Lohnsteuer für die 450,- € hinzu und rechnet die fehlende Kilometerpauschaale bei der Steuererklärung mit ein, kostet mich die Karre netto 700,- € ! Schau Dir mal mein OLG-Urteil an. Dann siehst Du, was man alles mit AE-Vätern anstellen kann!!
LG Uli
Dann siehst Du, was man alles mit AE-Vätern anstellen kann!!
AUTSCH!
Ich warte mal den Freitag ab, da sollte ich das Ergebnis bekommen. Mein RA kennt glücklicherweise die Dame bei der ARGE, hat öfters schon mal mit ihr zu tun gehabt, und angeblich kann man sie relativ leicht "gegen die Wand reden". Ich hoffe mal nicht, daß die ganze Geschichte beim OLG landet.
Gruß
Robert