Trennung----wie lan...
 
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Trennung----wie lange und danach?

 
(@ralfk)
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Hallo,schönen guten Tag,

ich lebe nun schon fast 9 Monate getrennt und habe eine neue Partnerin,die wohnt allerdings weiter weg,sodass wir uns noch nicht täglich sehen können ausser bei gegenseitigen Besuchen.

Demnächst habe ich auch meine Güteverhandlung und dazu hätte ich gerne gewusst,ob die Trennungsgesetze ( also Unterhalt,vorzeitiger Zugewinnausgleich usw.) für die gesamte Dauer der Trennungszeit gelten,denn offenbar plant meine Noch-Ehefrau daraus ein Endlos-Ding zu machen und mein Anwalt will aber demnächst Scheidungsantrag stellen.

Ein paar Daten von mir : Ehe seit 1991,Trennung 20.Januar 2008,ich im Ehehaus mit Sohn 19 J.-besucht Schule-hat kein Einkommen,Tochter 12,5 J.wohnt mit KM in Mietwohnung. Trennungsunterhalt meinerseits etwa 1000 Euro für Kind u. KM. KM hat Einkommen,etwa 300 Euro pro M. Forderung Anwältin KM etwa 700 Euro mehr;das würde mich ruinieren,dagegen muss ich mich wehren.

Meine Fragen:

1.)Wie lange kann sie die Scheidung weiter hinauszögern,wenn diese eingereicht ist im November 2008?

2.)Bleibt der Unterhalt für die gesamte Zeit der Trennung,obwohl das Trennungsjahr schon rum ist,trotzdem gleich?

3.)Und ist es so,das der nacheheliche Unterhalt für die Ex-Frau nur bis zu 5 Jahren geht,oder kann das eine Sache ohne
    Ende werden,sprich zahlen für immer?

4.)Dann hätte ich noch gerne gewusst ob ich aufgrund meiner seit Jahrzehnten und nachgewiesener
    Psychosomatischer Störung,die schon körperliche Hinterlassenschaften hat,Anspruch habe auf Minderung der
    Zahlungsbelastungen.

Danke,falls ich eine Antwort bekomme und schönen Sonntag noch  🙂

Gruss,Ralf


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2008 16:04
(@papi74)
Registriert

Hallo,

zu 1.)

einvernehmliche Scheidungen gehen nach 1 Jahren Trennungszeitraum... bei strittigen nach 3 Jahren.
Nach oben ist allerdings keine Grenze gesetzt...

zu 2.)

Nein...sollten sich gravierende Einkommensverschiebungen geben, so wird der TU unter Umständen neu berechnet.
Da TU in der Regel höher als EU ist, wird die holde Ex natürlich die Scheidung versuchen raus zuverschieben.

zu3.)

Das kann Dir keiner genau beantworten... da das jüngste Kind bereits 12 ist könnte Sie Ihre Arbeitszeit ausdehnen...da sind aber viele ABER im Text.

zu 4.)

Solange du das Geld in gewohnter Höhe nach Hause bringst...wird sich nichts ändern. Es sei denn, Dein SB müßte aufgrund teurer Medikamente und Sonderausgaben erhöht werden.

Alle Änderungen bedürfen bei vorliegen eines Titels eine richterliche Abänderung. Sonst flattert Dir ggf. eine Pfändung ins Haus...

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2008 13:15