Hallo Ihr Lieben,
verglichen mit anderen hier bin ich noch ganz gut dabei, im Moment. Ich möchte auch langfristig gelassen bleiben und darum würde ich mich freuen, wenn mir die Gemeinde hier ein paar Anregungen geben könnte.
Seit fünf Jahren bin ich mit einer lieben Frau verheiratet. Unser Sohn wird auch bald fünf. Unsere Ehe ist, besser war eher eine WG welche ich ausschließlich finanziert und haupsächlich betrieben habe, von wegen Hausarbeit usw. Mehr als in paar Tage haben wir nie durchgehend zusammen verbracht, im beiderseitigen Wunsch. Ich hatte und habe eine zweite Wohnung. Mehr ging nicht, siehe das folgende.
Vor knapp einem Jahr Jahr hat sich meine Frau von mir getrennt. Ich erscheine also gar nicht mehr in der Wohnung, wir haben kaum Kontakt bis auf die Verabredungen per SMS zur Kinderbetreuung welche auch meine Eltern mit übernehmen. Kurze Zeit nach der Trennung hatte sie einen Nervenzusammenbruch und ist seit dem dauerhaft ganztägig ambulant oder auch stationär in der Psychatrie. Die Diagnose ist eine unheilbare Geistesstörung. Eine reguläre Berufstätigkeit, gar alleinerziehend, ist unmöglich. Die Krankheit war wohl schon immer vorhanden, ist dann durch die Zusatzbelastung Kind verstärkt, durch mich als stabilierenden Partner wiederum kompensiert worden. Ich weg > Krankheit voll da.
Nun wäre ich (Mitte 30) grundsätzlich lebenslänglich verpflichtet meine Frau zu unterstützen. Das will im Moment weder sie noch ich. Es ist notwendig, dass ich die Kinderbetreuung weitgehend allein übernehme um meine Frau zu entlasten. Das macht Änderungen in meinem Job erforderlich was wiederum zu erheblichen finanziellen Einbußen führt, evtl. ist der Job ganz weg.
Wir haben überlegt uns scheiden zu lassen um meiner Frau so den Zugang zu staatlicher Unterstützung zu ermöglichen. So einfach ist das aber nicht (z.B. google XII ZR 144/04). Vielleicht verzichtet meine Frau auch gar nicht wenn es hart auf hart kommmt. Da müsste ich direkt kämpfen und nicht später gegen ein Amt.
In der Rechtsprechung werden häufig ehebedingte Nachteil thematisiert. Bei uns sehe ich die eigentlich nicht. Meine Frau hat vor der Ehe Ausbildungen angefangen und abgebrochen, ebenso nach der Ehe. Unser Kind war seit 3 Monate alt bei Tagesmüttern oder Kita. Ich habe bei Haushaltsführung und Kinderbetreuung immer alle weitere Unterstützung angeboten (auch früher schon eine Änderung meines Jobs dafür) sofern ich es ohnehin nicht schon überproportional getragen habe.
Wenn ich mir hier so einige Forumsbeiträge ansehe scheint das alles einen Richter im Scheidungsverfahren gar nicht sonderlich zu interessieren sofern ein Ehegatte krank ist. Dann heißt es pauschal ein Leben lang zahlen. An der Krankheit habe ich wenig Zweifel, wird sich sicher wieder bessern aber wohl nie reichen für eine selbständige Existenz. Habe ich jetzt wirklich den Schwarzen Peter gezogen? Welche Möglichkeiten seht Ihr aus der Sache langfristig raus zu kommen?
lb
Hallo lobodobo,
willkommen!!!
Hört sich wirklich nicht gut an was Du da schreibst. Deine Befürchtungen die DU hier schon erkannt hast, können so auch eintreten. Ich musste diese Erfahrung auch machen. Meine einzigste Chance sehe ich nun darin, mich weiterzubilden und in ein paar Jahren durch die Qualifikation einen Arbeitsplatz zu finden in dem ich deutlich mehr Geld bekomme.
So traurig das klingt, Du warst zu gut für diese Welt. Leider wird das nicht hornoriert.. Und erst recht nicht, wenn ein Partner staatliche Leistungen bekommen wird(soll).
Kann nur für Dich hoffen, dass andere Mitglieder für Dich aufbauende Worte finden. Denke nun an Dich und Euer Kind und versuche noch etwas aus Deinem Leben zu machen. Du bist noch jung!!
Gruß
Sven
P.S warte aber so lange etwas neues in Deinem Leben an zu fangen - bis Du geschieden bist. Sonst will der Staat davon auch noch was haben.......
Hallo lobodobo,
ich will das Thema mal wieder "hochholen", auch wenn ich nicht wirklich viel dazu weiss.
Prinzipiell gibt es nach der Unterhaltsreform noch zuwenig Erfahrungen, um hier eine Prognose abgeben zu können. Ich vermute aber, dass von den Begrenzungsmechanismen des neuen §1578b ( http://dejure.org/gesetze/BGB/1578b.html ) eher die Begrenzung nach Höhe als nach Dauer Bedeutung haben wird. Also durch eine Scheidung den Zugang zu Sozialhilfe öffnen, ich denke da liegst Du richtig, ist ein langer Weg.
Aber bei diesen Überlegungen musst Du vor allem den Versorgungsausgleich und ggf. den Zugewinnausgleich (Zugewinngemeinschaft?) einbeziehen. Das Ende des Versorgungsausgleichs ist ein starkes Argument für den Scheidungsantrag.
Welche Möglichkeiten seht Ihr aus der Sache langfristig raus zu kommen?
Es wäre wohl vorteilhaft, dokumentierte Verhältnisse bzgl. der Kinderbetreuung zu schaffen. In welcher Wohnung ist Dein Kind denn gemeldet, wer bekommt das Kindergeld? Mir fehlen zwar die Zahlen, aber ich würde mal vermuten, dass mit dem reduzierten Job und einem bei Dir lebendem Kind kein Raum für EU Zahlungen bleibt. Das ist genau der richtige Weg, um da raus zu kommen. Und einen ALG-II Antrag kann man auch stellen, wenn man verheiratet ist, wenn da an EU halt einfach nichts zu holen ist.
Aber bei diesen Überlegungen musst Du vor allem den Versorgungsausgleich und ggf. den Zugewinnausgleich (Zugewinngemeinschaft?) einbeziehen. Das Ende des Versorgungsausgleichs ist ein starkes Argument für den Scheidungsantrag.
Der Versorgungsausgleich wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens durchgeführt, also nach dem Antrag. Ich nehme an, Du willst ausdrücken, dass ein abgeschlossener Ausgleich in der Zukunft heute ein Argument für eine Scheidung ist. Beim Ausgleich geht es um Teilhabe meiner Frau an den von mir erworbenen Ansprüchen (Anwartschaften) gegen dritte. ALG II ist keine Anwartschaft. Interessant wäre das für eine BU Rente. Meine Frau hat keine BU Anwartschaft. Im Rahmen eines Versorgungsausgleichs würde Sie dann Teile meiner erhalten. Die Frage ist nun, ob die gesetzliche Rentenversicherung nicht letztlich genauso wie die ARGE erst mal nach EU Ansprüchen Ausschau hält oder zumindest die Kriterien besser sind als wenn die ARGE direkt klagt?
Es wäre wohl vorteilhaft, dokumentierte Verhältnisse bzgl. der Kinderbetreuung zu schaffen. In welcher Wohnung ist Dein Kind denn gemeldet, wer bekommt das Kindergeld? Mir fehlen zwar die Zahlen, aber ich würde mal vermuten, dass mit dem reduzierten Job und einem bei Dir lebendem Kind kein Raum für EU Zahlungen bleibt. Das ist genau der richtige Weg, um da raus zu kommen. Und einen ALG-II Antrag kann man auch stellen, wenn man verheiratet ist, wenn da an EU halt einfach nichts zu holen ist.
Das klingt ausgezeichnet. Meine Frau kann also mit Verweis auf die Trennung einen Antrag auf ALG II stellen. Die ARGE bittet um Offenlegung meiner Vermögens- und Einkommensverhältnisse. Sollte da unter Berücksichtigung der Freibeträge nichts übrig bleiben zahlt die ARGE an meine Frau. Habe ich das so richtig verstanden?
Moin,
Die Frage ist nun, ob die gesetzliche Rentenversicherung nicht letztlich genauso wie die ARGE erst mal nach EU Ansprüchen Ausschau hält oder zumindest die Kriterien besser sind als wenn die ARGE direkt klagt?
Die Frage kann nicht sicher beantwortet werden. Vermehrt gehen die ARGEs dazu über, eine fiktive EU-Vereinnahmung anzurechnen. Ob der EU dann tatsächlich fließt oder nicht, ist denen egal.
Sollte da unter Berücksichtigung der Freibeträge nichts übrig bleiben zahlt die ARGE an meine Frau. Habe ich das so richtig verstanden?
Jep.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
