Moin Simi,
8) An welcher Stelle Ihrer Berechnung haben Sie die notwendige Kaufkraftbereinigung (Erostat) vorgenommen?
Damit bei der Dame keine falschen Suggestionen geweckt werden: Der Laden heißt Eurostat.
Auf was für ein bereinigtes EK ist die Arge denn gekommen ?
Der Bedarf Eurer gemeinsamen Kinder (sowie des 9jährigen) scheinen ja irgendwie berücksichtigt, ansonsten wäre das KG irrelevant.
Gruß
United
Hallo United
ups.... Buchstabe vergessen. wird natürlich noch korrigiert. 😉
Das Jobcenter geht von 2397 EUR aus und nehmen diesen Betrag als Berechnungsgrundlage für den KU.
Der Selbstbehalt ist nicht ersichtlich. (wie hoch ist der eigentlich bei seiner Ex, die unverheiratet ist, 3 Kinder im Haushalt hat - 19.16 und glabe 9 jahre alt und in einem Eheähnl. Beziehung lebt?)
Es gibt 4 Kinder (19 jahre; geht zur Schule; 16, 4 und 2 Jahre) und mich (aber mich lasse ich ohnehin aussen vor).
Mein Mann lebt ja in der CH und bekommt CHF 4621 raus, davon geht dann Steuer und KV (Grundsicherung) ab.
Dann sollte das Einkommen noch bereinigt werden, in EUR umgerechnet und die Kaufkraftbereinigung gemacht werden.
Anhand der Unterlagen der RAin, die wegen dem Titel tätig ist, sehen wir, das eigentlich max ein Betrag um die 200 EUR raus kommen sollte, bzw. weniger, da ja das Kindergeld ab 18 voll abgezogen wird und nicht mehr nur hälftig.
Liebe Grüsse
Simi
Moin nochmal,
eigentlich max ein Betrag um die 200 EUR raus kommen sollte, bzw. weniger, da ja das Kindergeld ab 18 voll abgezogen wird und nicht mehr nur hälftig.
Nur zur Erläuterung:
Die Anwältin wird eine Mangelfallberechnung gemacht haben, dabei ist das Kindergeld schon korrekt berücksichtigt (es sei denn die Große war noch nicht volljährig).
Die Zahlbeträge Mindestunterhalt der (gleichrangigen) Kinder liegen bei:
225 (2)
225 (4)
334 (16)
304 (19)
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1.088 EUR
Bei 2.397 EUR hätte Dein Mann 2014 eine Verteilmasse (oberhalb 1.000 EUR SB) von 1.309 EUR und wäre somit ohne Gefährdung seines eigenen Selbstbehalts in der Lage den Mindest-KU zu zahlen.
Seine Anwältin wird vermutlich irgend etwas um die 1.700 EUR ermittelt haben (und hat auf Basis dessen auf die Kinder verteilt).
Finde das Antwortschreiben gut, würde lediglich Punkt 6 ergänzen:
6) Welcher Selbstbehalt wurde der Berechnung zu Grunde gelegt und wie wurden weitere Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt?
<Ironie on>
Bei so vielen Fragen wird die Bearbeitung dieses Mal vermutlich nicht so schnell von statten gehen ...
<Ironie off>
Gruß
United
Mein Mann lebt ja in der CH und bekommt CHF 4621 raus, davon geht dann Steuer und KV (Grundsicherung) ab.
Aus dem Grund solltet ihr auch aufhören, diesen Betrag als NETTOeinkommen zu bezeichnen. Das ist es eben nicht.
Wenn man das schweizer System überhaupt mit den deutschen Begriffen in Relation setzen kann, dann als Bruttogehalt.
Das versteht diese Leuchte nämlich sonst nicht.
Die hält ein schweizer Nettogehalt von 4.261,- CHF für ein Vermögen. Jedenfalls nicht in der Schweiz.
Das ist es aber nicht und deswegen sollte man das auch nicht suggerieren.
Und warum willst du dich aus der Berechnung raus nehmen?
Du hast ein 2-jähriges Kind und deswegen auch Unterhaltsberechtigt.
Wenn ihr schon um Geld kämpfen wollt, dann aber auch richtig.
Quatsch. Ist ja ein Mangelfall.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo nochmal 🙂
Das Problem liegt ja darin, das die Dame vom Jobcenter keine Kaufkraftbereinigung gemacht hat. Klar das dann ein schönes Sümmchen bei raus kommt. Und ja, da wird sie eine Weile brauchen alles zu berechnen.
Die Anwältin hat eine Mangelfallberechnung gemacht. Abzüglich Kindergeld (hälftig) kam sie für die beiden Kinder aus erster Ehe auf 160 EUR pro Kind. Sie hat allerdings alle Schulden mit rein genommen (die fallen eh raus und die habe ich auch nicht abgezogen). Das Jobcenter hat Schulden aus erster Ehe mit abgezogen und auch mehr berufsbedingt Aufwendungen als die Anwältin. Die Anwältin hat in Euro umgerechnet und eine Kaufkraftbereinigung gemacht.
Der Betrag sollte also ähnlich hoch ausfallen.
Liebe Grüsse
Simi
Beppo, stimmt. Sollte mich nicht immer ausklammern. 😉
Liebe Grüsse
Simi
Das hatte ich eben schon revidiert.
Im Mangelfall zählst du nicht!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich weiss, Beppo. 😉
Auf jeden Fall bin ich dankbar für die Hilfe, die ich hier bekomme.
Der Widerspruch geht auf jeden Fall raus. Die sollen es schon richtig berechnen. Nach Rechnung vom Jobcenter würde ich übrigens 81 EUR Unterhalt bekommen. Ich weiss aber. Das es nicht stimmt. Bekomme 0 EUR, wenn sie das mal korrekt berechnen.
Liebe Grüsse
Simi
Hallo
Nun hat mein Mann vom Jobcenter eine Standartschreiben bekommen, das besagt, das der Widerspruch zur Berechnung vom Jobcenter nicht anerkannt wird.
Es wird mit keiner Silbe auch nur auf einen der bemängelten Punkte eingegangen. Ich stelle mir da schon die Frage, ob sich dort überhaupt ein MA mal die Mühe gemacht hat die ursprüngliche Berechnung zu prüfen. Zumal hier auch geschrieben wird, das man kein Anrecht auf einen Widerspruch habe. Man muss also eine falsche Berechnung schlucken. Hmmmm....
Nun die Frage - Wie soll hier weiter verfahren werden? Hat Jemand einen Rat?
Ich danke schon mal für die Hilfe.
Liebe Grüsse
Simi
Liebe Grüsse
Simi
Moin Simi,
Nun die Frage - Wie soll hier weiter verfahren werden? Hat Jemand einen Rat?
Da ein Titel existiert, bleibt nunmehr nur der Weg der Abänderungsklage.
Gruß
United
Hallo United,
also ist es dem Jobcenter total egal, wie die Lage ist. Die Tochter ist ja 19. Die orientieren sich am Titel und fertig?
Aber was ist, wenn dieser sich ändert? Muss das Jobcenter neu berechnen, auch rückwirkend?
Liebe Grüsse
Simi
Liebe Grüsse
Simi
Moin Simi,
Die orientieren sich am Titel und fertig?
Nein, die haben selbst gerechnet.
... und nach deren Rechnung ist Dein Männe leistungsfähig für den Mindest-KU.
Da sie keine Lust haben, Eure Fragen zu beantworten, können sie sich auf den Titel berufen und pfänden.
Wäre kein Titel da, müssten sie (vor dem Familiengericht) klagen.
Mit Titel ist der Handlungsbedarf bei Deinem Mann.
Gruß
United
Hallo 🙂
Nachdem ich hier wirklich sehr viel Hilfe erhalten habe, möchte ich euch noch über den Ausgang der ganzen Geschichte berichten.
Im Grossen und Ganzen ist es für meinen Mann am Ende gut gelaufen.
Entscheidung:
Tochter (fast 20)
- bekommt von November 2015 bis August 2016 100 EUR/Monat (hängt mit den Leistungen vom JobCenter zusammen)
- ab September 2016 gehen 100 EUR in 60 Raten ans Jobcenter, anschliessend werden alle noch bestehenden Forderungen als erledigt angesehen
- Verwirkung wurde bestätigt
Sohn (fast 18)
- bekommt 348 EUR pro Monat KU (Mündelkonto) und 50 EUR je Monat für die Rückstände
- Verwirkung bestätigt
Vollstreckungsgegenklage war auch erfolgreich.
Heute kann dann auch noch die Info, dass mein Mann doch die Prozesskostenhilfe erhält, womit ich nicht gerechnet habe. Das ich mich darüber freue, könnt ihr euch sicher denken. Bleibt nur die Frage was mit den bereits gezahlten Gerichtskosten (1332 EUR) und den bereits geleisteten Zahlungen an die Rechtsanwältin ist. Bekommt man diese dann zurück?
Ganz liebe und happy Grüsse
Simi
Liebe Grüsse
Simi
Bleibt nur die Frage was mit den bereits gezahlten Gerichtskosten (1332 EUR)
PKH wirkt nur für die Zukunft, die gibt es leider nicht zurück (oder aber aufgrund einer Kostenentscheidung ganz oder teilweise von der Gegenseite erstattet??)
und den bereits geleisteten Zahlungen an die Rechtsanwältin
bekommt man ganz legal zurück, wenn sie die Zahlungen als Sicherheitsleistung auf ihre noch nicht gestellte Rechnung behandelt hat. Bekommt man nicht ganz legal zurück, wenn die RA freundlich ist und eine eventuelle Vorschussrechnung / Rechnung storniert. Allerdings: da der Gegenstandswert etwas höher ist, entsteht eine Differenz zwischen den ermässigten PKH-Gebühren und den normalen Gebühren. Diese Differenz wird sie einbehalten, was auch ok ist. Müsst ihr mit der guten Frau reden.
Gruss von der Insel
Moin Simi,
- Verwirkung wurde bestätigt
Nur zum Verständnis:
Die Verwirkung bezieht sich auf Zeiträume vor 2013 (Versuch der Vollstreckung) bzw. 2012 (12 Monate vor Vollstreckungsversuch) ?
Die erwähnten Rückstände sind also von 2012 - Nov. 2015 ?
... und wenn Ihr damit leben könnt, dann Herzlichen Glückwunsch (verbunden mit einem "Danke" für die Rückmeldung, das ist nämlich leider nicht selbstverständlich).
Gruß
United
Hallo nochmal 😉
@United - Alle Forderungen von 2006 - Okt. 2012 sind als verwirkt bestätigt worden. Damit fällt eine mords Summe weg.
In Anbetracht der Tatsache, das mein Mann nichts gezahlt hat, ist das Ergebnis sehr zufriedenstellend. Der Richter muss auch sehr gut aufgelegt gewesen sein, offenbar auch auf Grund der Tatsache, das mein GöGa beim Termin anwesend war (wohl nicht selbstverständlich).
Im Grunde müsste er auch der Tochter noch mehr zahlen als es dann am Ende der Fall ist.
Seit Mai 2015 zahlt mein Mann ja bereits (wobei man ja eher *endlich* sagen müsste).
Und gern geschehen. Habe gerne berichtet. Bin äusserst dankbar für die viele Unterstützung in der Sache meines Mannes. Ohne diese Hilfe hier aus dem Forum wären wir/mein Mann quasi ins offene Messer gerannt, allein in Sachen Kaufkraftbereinigung.
@Inselreif - Eine Anfrage an die RAin ist raus, was das nun genau für die Kosten (gezahlte und noch offene) bedeutet.
Liebe Grüsse
Simi
Liebe Grüsse
Simi
