Hallo,
vielleicht kennt sich ja einer von euch hier mit aus: Ich lebe von meiner Frau getrennt. Unsere gemeinsame 17 jährige Tochter ist jetzt von ihrem Freund schwanger. Die beiden wollen zusammenziehen, aber nicht heiraten. Muß ich trotzdem weiterhin für sie Unterhalt zahlen?
Puh knifflig, ich versuchs mal aus meinem Verständnis heraus zu beantworten.
Die Pflicht zur Zahlung von KU besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Danach nur, wenn eine Ausbildung oder vergleichbares aufgenommen wird. In diesem Fall dürfte das nicht möglich sein. Wenn deine Tochter allerdings mit ihrem Freund zusammen zieht (was ich persönlich ja klasse finde, dass der KV sich so bekennt), dann haben sich die Eltern den Unterhalt von 600 € zu teilen im verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit. Die indirekte KU-Zahlung des KV an deine Tochter ist bei ihr nicht als Einkommen anrechenbar, ebenso nicht das KG.
Nun kann ich mir aber auch wieder nicht vorstellen, dass du noch so lange zahlen musst, bis das Kind in einem Alter ist, dass deine Tochter arbeiten gehen kann. Ist knifflig. Ich habe keine absolute Meinung dazu.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Dann sollte ich wahrscheinlich besser zum Anwalt gehen und mich dort beraten lassen, oder? Übrigens, wahrscheinlich zieht meine Tochter und ihr Freund bei meiner Ex-Frau mit in die Wohnung. Also werde ich wohl auch weiterhin den Unterhalt alleine zahlen müssen.
Das ist sicherlich nicht die schlechteste Idee, hingegen kostet das Beratungsgespräch auch Geld.
Je nach dem wie euer Verhältnis zueinander ist, würde ich das Gespräch mit ihr suchen oder einfach bis zu 18. Geburtstag weiter zahlen, die Zahlung dann einstellen und abwarten, was passiert.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
