Tochter bekommt eig...
 
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Tochter bekommt eigenes Kind

 
(@norwegen6)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
ich bin unterhaltspflichtiger Vater einer 21jährigen Tochter.
Sie studiert und lebt mit ihrem Freund in einem Haushalt. Dieser hat einen eigenen Laden und verdient sehr gut.

Nun werde ich Opa, da die Tochter schwanger ist, worüber ich mich sehr freue.

Trotzdem stellt sich die Frage, wie lange bin ich nun noch unterhaltspflichtig? Ändert die Geburt ihres Kindes etwas an meiner Pflicht oder ist nun der Freund verantwortlich?
Sollte sie das Studium unterbrechen, muss ich dann noch Unterhalt zahlen?

Im www bin ich nicht so richtig fündig geworden, deswegen frage ich bei euch nach. Wer kann mir mit einer Antwort weiterhelfen?

Gruß


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2011 22:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

erstmal der einfachste Fall.

Sie unterbricht ihr Studium. Dann bist du vorläufig nicht mehr Unterhaltspflichtig. Den Unterhalt schuldest du nur, wenn sie ihre Ausbildung absolviert. (Es können zwar dann andere Stellen fordern, aber auch da wäre erst der Baldvater dran)

Mit Geburt des Kindes ist der Vater des Kindes auch der KM ggü. zu Unterhalt verpflichtet. Im Fall ,das sie ihr Studium um´nterbricht, ist er dann allein zuständig.

So und nun machen wirs kompliziert. Sie studiert weiterhin. Dan n hat sie dir und ihn ggü einen Anspruch. Da ist die Frage, sind diese gleichwertig oder ist einer vorrangig.
Dir ggü hat sie einen Anspruch auf 670 € - 184 KG (btw. Warum zahlst du alleine? Warum zahlt die KM keinen Unterhalt?)
Dem Vater ggü hat sie einen Anspruch von 770 €.
Natürlich nicht aufaddiert, sondern immer gesondert betrachtet.

Ich gehe davon aus, das sie vorrangig den KV um Unterhalt bitten muß. Kann dieser nicht mindestens 486 € zahlen bist du wieder im Boot.

Aber mal ab von den rechtlichen Gegebenheiten. WIe ist euer Verhältnis? Würdest du ihr anbieten den Unterhalt weiterzuzahlen ,wenn sie nach der Geburt sofort weiterstudiert und ihre Ausbildung zügig beendet? Und ja, man kann jedes Studienfach auch mit Kind weitermachen und die meistens Unis haben ganz tolle Krabbelgruppen für Babys und Kleinkinder (selsbt in Anspruch genommen und gute Erfahrungen gemacht)

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2011 22:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kleine Ergänzung:

Kann dieser nicht mindestens 486 € zahlen bist du wieder im Boot.

Zusammen mit den 3 anderen Großeltern.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2011 23:18
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Beppo,

ich glaube eher nicht. Worauf du anspielst ist ja die Ersatzhaftung der Großeltern in Bezug auf den KU, wenn beide Eltern nicht für den Unterhalt des Babys aufkommen können.

Hier geht es aber ja nicht um den Unterhalt des Babys, sondern um den der KM. Und da sind es m.M. 2 Verpflichtete, Der Vater der KM und der Vater des Kindes.

Aber ich lasse mich gerne eines anderen belehren  😉

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2011 23:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, du hast natürlich recht.  :genau:


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2011 08:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ehrlich gesagt würde mich in unserem Familienrecht gar nichts mehr wundern, auch nicht das der nette Nachbar von nebenan zahlen solkl, nur weil er mal nett gegrüßt hat  :phantom:


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2011 08:31
(@norwegen6)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antworten, aber so richtig schlau bin ich nicht daraus geworden. Ist kein Vorwurf an Euch, ich denke ich werde das eine, jährliche, freie Beratungsgespräch beim Anwalt in Anspruch nehmen. Dann weiß ich bescheid und gut is.

Die KM zahlt nicht, weil sie noch 3 Kinder hat und alles etwas verworren ist und ich es auf die knallharte Rechentour nie gemacht habe.

VG


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2011 16:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Danke für die Antworten, aber so richtig schlau bin ich nicht daraus geworden.

das könnte vor allem daran liegen, dass es (glücklicherweise!) nicht für jeden denkbaren Spezialfall einen eindeutigen Paragraphen gibt, der sinngemäss sagt "bei Vorliegen von Faktum A ergibt sich Folge B."

Wie zwei konkurrierende Unterhaltspflichten in welchem Fall bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung gewichtet würden, weiss heute noch nicht einmal der Richter, der ein solches Urteil sprechen würde - woher sollte es dann ein Internet-Forum wissen?

Deshalb wird Dir auch kein Anwalt mit einer Patentantwort weiterhelfen können. Sinnvollerweise solltest Du Dich mit den Eltern Deines Enkels zusammensetzen und über die Zukunft reden anstatt ihnen gleich mit einem Anwalt zu kommen. Manche Probleme löst man nun einmal nicht mit Hilfe von Paragraphen, sondern mit einem Tisch und ein paar Stühlen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2011 16:22