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Titelabänderung: Wer ist zuständig, Gericht oder Jugendamt

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(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe im November eine Rechnung von meinem Anwalt bekommen, weil er seine Leistungen im
VKH Vorverfahren nicht über VKH abrechnen kann. Habe das Jobcenter aufgefordert, für mich die Rechnung zu bezahlen, schliesslich haben die mich dazu aufgefordert, gegen die bestehenden Titel vorzugehen. Nachdem man mir nicht geantwortet und auch die Rechnung nicht bezahlt hat, habe ich das Amt in Verzug gesetzt und Mitte Dezember Klage am Sozialgericht erhoben.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

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Themenstarter Geschrieben : 23.12.2019 00:09
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Klage ist Ende Dezember raus. Ich habe jetzt ein Aktenzeichen. Kann aber noch dauern, ist kein
Eilverfahren.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

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Themenstarter Geschrieben : 26.01.2020 01:06
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Und dafür nur VKH? Da reisst sich kein Anwalt ein Bein aus.

Warum eigentlich nicht ?

Kann mir das mal jemand näher erläuteren ?

Vermutung: Der bekommt über VKH weniger als wenn er über RVG abrechnen kann ? Nee, oder ??

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Geschrieben : 26.01.2020 12:47
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

VKH ist ja auch nur ein Darlehen.

Wirklich ?

Also meine Mutter musste ihre VHK nicht zurück zahlen. Ok, das war Ende der 80er Jahre. Vielleicht hat sich da ja was geändert ??

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Geschrieben : 26.01.2020 12:51
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

VKH kann als Darlehn oder auch ohne Rückzahlungspflicht (dann wird das Einkommen regelmäßig abgefragt bis 4 Jahre nach Ende der Gewährung) gewährt werden.

Wenn es nicht über VKH geht, dann kann der Anwalt auch mehr als Honorar vereinbaren, was die Motivation natürlich erhöht. Insbesondere wird es schwieriger einen engagierten Anwalt zu finden, wenn man "nur" VKH zu bieten hat.

VG Susi

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Geschrieben : 26.01.2020 13:40
(@inselreif)
Moderator

Vermutung: Der bekommt über VKH weniger als wenn er über RVG abrechnen kann ? Nee, oder ??

bei Streitwerten bis 4.000 ist die Vergütung identisch - danach steigt die VKH-Vergütung langsamer.

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Geschrieben : 26.01.2020 14:23
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Alles klar, danke für eure Infos.

Meine Ex hat ja diesen VKH Antrag gestellt, wird aber relativ üppigen Trennungsunterhalt und leider vermutlich auch nachehelichen Unterhalt bekommen, zumindest für eine Weile. Da dieser Unterhalt als Einkommen zählt, muss sie diese VHK also zurückzahlen, oder ?

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Geschrieben : 27.01.2020 01:00
(@wasserfee)
Registriert

hi,

das wird dann berechnet, wenn eine Überprüfuung erfolgt.
Sollte die Überprüfung ergeben, dass sie mobatlich Betrag x zurückzahlen kann muss sie das tun. Allerdings ist auch hier nach 4 Jahren Schluss. Sollte dann noch was offen sein, wird es ihr erlassen.

Und wenn dir die Gerichtskosten auferlegt werden muss sie gar nichts zurückzahlen, dann bist du am Zug.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 27.01.2020 09:58
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zusammen.

Das Jobcenter hat mir geschrieben.
Man hat mir angekündigt, meine Auslagen für den Rechtsanwalt zu erstatten. Dafür soll ich meine Klage vor dem Sozialgericht zurücknehmen. Ich denke, den Deal kann ich eingehen.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

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Themenstarter Geschrieben : 29.02.2020 01:38
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das Jobcenter hat mir geschrieben.
Man hat mir angekündigt, meine Auslagen für den Rechtsanwalt zu erstatten. Dafür soll ich meine Klage vor dem Sozialgericht zurücknehmen. Ich denke, den Deal kann ich eingehen.

Wenn es Dir ausschließlich um's Geld geht -ja.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 10.03.2020 21:58




(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Abend.

Naja, mir ist das Hemd näher als die Jacke. Ich könnte natürlich auch auf einen
Gerichtsentscheid pochen. Aber das kann bei der gegenwärtigen Überlastung der Sozialgerichte
Jahre dauern. Heute noch mit einem Bekannte telefoniert, der just gerade 6 Jahre nach Klagereinreichung eine
erstinstanzliche Entscheidung erhalten hat. Das Gericht könnte ja auch noch gegen meinen Antrag entscheiden.
So habe ich zwar keinen Gerichtsbeschluß und damit keine rechtliche
Sicherheit, aber wenigstens das beantragte Geld zurück. Da ist mir der Spatz lieber als die Taube auf dem Dach.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

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Themenstarter Geschrieben : 11.03.2020 00:07
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Verstehe. Danke.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 11.03.2020 01:37
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