Neues aus der Klappse.
Das Jobcenter will jetzt, das ich die bestehenden Unterhaltstitel angreife.
Man beruft sich da auf ein Urteil aus diesem Jahr. LSG NDS-Bremen, Az. L11 AS 1373/14
Das passt auf meinen Fall gar nicht. Ich bin familiengerichtlich zu diesem Unterhalt verurteilt worden und der Typ aus dem Urteil hat freiweillig eine notarielle Vereinbarung mit seiner Exfrau getroffen, monatlich mehr zu zahlen, als er überhaupt
finanziell in der Lage ist.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Leider weiss ich auch nicht, was man da tun kann.
Ich habe mir das Urteil angesehen und es geht immer um Verpflichtungen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind und das ist bei Dir nicht der Fall. Aber mehr kann ich leider auch nicht dazu sagen.
VG Susi
Neues aus der Klappse.
Treffende Bezeichnung auf viele Bereiche.
Das Jobcenter will jetzt, das ich die bestehenden Unterhaltstitel angreife.
Man beruft sich da auf ein Urteil aus diesem Jahr. LSG NDS-Bremen, Az. L11 AS 1373/14
Haben die Dir diesen Schwachsinn schriftlich gegeben?
Wenn ja, dann würde ich diese in einem freundlichen Schreiben an das Familiengericht (und nicht als Antrg formulieren), mit der Bitte des damaligen Richters, das hierzu eine Stellungnahme schreibt. Ob er das macht, keine Ahnung, aber einen Versuch ist es wert.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
der Richter wird das nicht machen, das ist nicht seine Aufgabe. Aber es muss doch eine Beschluss geben. Vielleicht hilft das ja. Ansonsten kann man vermutlich nur das JC verklagen. Leider keine Ahnung.
VG Susi
Die Sache ist eigentlich ganz einfach: VKH-Antrag stellen, der kostet nichts und liefert ein einigermaßen aussagekräftiges Ergebnis. Bei Leistungsbezug sollten die wirtschaftlichen Voraussetzungen ja gegeben sein.
Gruss von der Insel
So einfach ist die Sache ja nicht immer. Der Anwalt will wieder Geld sehen. Jedenfalls dann, wenn VKH abgelehnt wird.
Der Anwalt muß ja eine Berechnung für eine Begründung des Abänderungsbegehrens vornehmen. Also wird er auch tätig.
Meine Idee ist folgende:
1.) Mutter mündlich fragen, ob sie mit einer Unterhaltsabsenkung einverstanden ist.
2.) Wenn Mutter den Antrag ablehnt, teile ich dem JC das mit.
3.) Wenn JC dann verlangt, das ich den Gerichtsweg gehen soll, beantrage ich bei dem JC eine Kostendeckungszusage
4.) Lehnt das JC die Kostendeckung ab, widerspreche ich der Ablehnung.
5.) Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, klage ich die beantragte Leistung bei dem Sozialgericht ein.
Das kostet einen Hilfebedürftigen im Gegensatz zu einem Familiengerichtsverfahren nichts (der sich dann per VKH verschulden darf). Es bringt dann aber auch ein konkretes Ergebnis.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
So einfach ist die Sache ja nicht immer. Der Anwalt will wieder Geld sehen. Jedenfalls dann, wenn VKH abgelehnt wird.
Den VKH-Antrag kann man kostenfrei selber stellen und einen Taschenrechner solltest Du selbst haben. Ich würde mich dabei nicht mal grossartig anstrengen, eine Ablehnung des Antrags wäre ja das beste was passieren kann - gegenüber allen Beteiligten.
Dein Weg ist natürlich auch ok.
Gruss von der Insel
Hallo Inselreif,
ich bin davon ausgegangen, daß in Unterhaltssachen Anwaltspflicht herrscht und eine Partei ohne anwaltliche Vertretung nichts beantragen kann. Wenn das im VKH Verfahren nicht gilt, auch ok. Das Gericht wird dann natürlich wegen §118 Abs. 2 ZPO die Mutti anschreiben und um ihre geschätzte Meinung bitten. Dann platzt hier natürlich wieder die Bombe. Den Weg halte ich mir mal offen, ich habe ja noch etwas Zeit.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Ich habe dem JC mal geschrieben, daß sie mir bitte einen Vorschlag für einen Unterhaltszahlbetrag
machen sollen, bei dem die Umgangskosten berücksichtigt sind. Damit ich eine Zahl habe, die ich der Mutter unterbreiten kann. Es gibt da auch ein paar sozialrechtliche Urteile, aus denen hervorgeht, daß der Leistungsträger den Leistungsempfänger auch in die Lage versetzen muß, seine (vermeintlichen) Rechte in Anspruch zu nehmen. Natürlich habe ich auch nicht unterwähnt gelassen, daß wir mal über die Prozesskosten reden müssen, wenn man mich in einen Rechtsstreit mit der Mutter zwingen will. Mit einem Hinweis auf VKH lasse ich mich nicht abspeisen.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Mit einem Hinweis auf VKH lasse ich mich nicht abspeisen.
Zumal dies immer nur eine Hilfe ist, die u.u. zurück gezahlt werden muss. Als Beispiel, Du erziehlst in den nächsten 4 Jahren ein Einkommen, so das Du die VKH zurück zahlen musst, dann tust Du dies für einen Rechtsstreit den Du 1)nicht wolltest und 2) auf Veranlassung eines Dritten bestritten hast.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo.
War jetzt Ende November letzten Jahres mit der Mutter beim Jugendamt. Es wurde eine unterhaltsrechtliche Beratung durchgeführt. Natürlich für Mutter und Kinder. Ich durfte nur so dabeisitzen und meine Papiere abgeben. Nun ist die Berechnung für den Unterhalt fertig. Ergebnis: Ich soll 300 Euro mehr zahlen als bisher. Habe der Beiständin auch das Schreiben vom Jobcenter dagelassen. Ist die mit keinem Wort in der Unterhaltsberechnung drauf eingegangen. Ich nehme jetzt diese Berechnung, packe meine ganzen Verdienstnachweise und die der Tochter in Ausbildung dazu und dann lasse ich das Jobcenter rechnen. Habe die heute im Jobcenter angerufen und die frohe Botschaft aus dem Jugendamt verkündet. Jetzt soll denen meine Papiere und das vom Jugendamt schicken und die rechnen dann auch. Jetzt wird es langsam interessant.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Die Bombe ist geplatzt. Mutti will klagen und beantragt VKH. Ein Rechtsanwalt hat ihr Mindestunterhalt für 4 Kinder in Aussicht gestellt. Eine Ansicht, die ich nicht teile. Der hat einfach mein Netto genommen, 1080 Euro davon abgezogen und den Rest auf die 4 Kinder als KU verteilt. Keine Bereinigung, keine Umgangskosten, gar nichts.
Ich habe der Mutter mehrfach angeboten, für den streitgegenständlichen Zeitraum eine Berechnung durch das Jugendamt durchführen zu lassen und deren erstellte Titel zu zeichnen. Zuletzt habe ich mein Angebot vor 4 Tagen erneuert. Antwort:
"Habe keine Lust acht bis neun Wochen auf die Berechnung zu warten und dann auch noch zweimal dafür hinzufahren."
Und weil Madame keine Zeit und keine Lust hat, soll der Steuerzahler den Gerichtsservice jetzt schneller und gratis anbieten?
Denke, das kann man dem Gericht schon nahe legen, daß die beabsichtigte Rechtsverfolgung von der Ex mutwillig ist.
Für das schnarchlahme Jugendamt und ihre Bequemlichkeit kann ich ja nix.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Hallo,
ich denke nicht, dass die Rechtsverfolgung vom Gericht als mutwillig angesehen wird. Es ist eben irre kompliziert.
Man sollte eher Dir die Daumen drücken, dass das Gericht einen sinnvollen Unterhalt ausurteilt. Wird nicht einfach werden.
VG Susi
Mutwillig ist da nichts - wenn sie Dich zuvor aufgefordert hat, genau den jetzt eingeklagten Unterhalt zu titulieren?!
Da Du das aber eh nicht willst / solltest, kann man sich diese potentielle Schleife auch gleich sparen.
Du kannst Dich doch entspannt zurücklehnen. Das Gericht bestimmt einen Unterhalt und der ist für das JC bindend.
Gruss von der Insel
Guten Abend.
Der VKH Antrag von meiner Ex ist von dem Amtsgericht abgebügelt worden. Sinngemäß hat das Gericht dem Anwalt von der Ex seine Faulheit vorgehalten, daß er eben so gar nix dazu vorgetragen hat, was sich zwischen dem bestehenden Titel und heute verändert hat. Er hätte sich in die Entstehungsgeschichte des bestehenden Titels einarbeiten müssen, um die damaligen Verhältnisse mit denen von heute zu vergleichen. Es wäre nicht Aufgabe des Gerichts oder des Antragsgegners, ihm das abzunehmen.
Es reicht nicht aus, einfach mal zu sagen, der Pflichtige verdient jetzt halt mehr. Die Ex hat jetzt 4 Wochen Frist zur Beschwerde beim OLG. 😀
Das war übrigens der 2. Anlauf von dem Anwalt. Beim ersten mal hat er die Mutter als Antragstellerin für den Kindesunterhalt angegegeben. Das war schon formal falsch.
Tja. Eine Mangelfallberechnung mit fünf Kindern macht eben Mühe. Und dafür nur VKH? Da reisst sich kein Anwalt ein Bein aus.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Na ja, bei 300 Euro Differenz im Monat, also Gegenstandswert 3.600 sind die Gebühren für VKH noch identisch mit der Regelgebühr. Die Absenkung geht erst bei 4.000 los.
Die Gegenseite hat die Beschwerde zurückgenommen. Damit ist dieses Verfahren zu Ende.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Anfang Juni hat die Mutter es noch mal über ihren Anwalt versucht. Neuen VKH Antrag gestellt.
War aber genauso dünn formuliert wie der erste. Wieder vom AG abgelehnt. Gericht hat den Kopp geschüttelt über ihren Anwalt, der nix aus dem ersten Verfahren gelernt hat. Für mich ist er ein Segen. Hoffentlich behält sie
den noch eine Weile. 🙂
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)