Titel zeitlich begr...
 
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Titel zeitlich begrenzen?

 
(@eric69)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
habe bisher ein wenig mitgelesen und denke, dass ich hier das Richtige gefunden habe.
Kurz die Grunddaten:
- Sohn aus vorheriger Beziehung, 8 Jahre, kein GSR (Verfahren ruht), Umgang 5 von 14 Tagen + halbe Ferien
- Seit 2007 neue Partnerschaft, Sie hat 2 Kinder (15 +8) mit in die Beziehung gebracht
- Seit 4/2010 leben wir zusammen in meinem Haus
- Im September 2011 wurde unser gemeinsamer Sohn geboren (GSR vor Geburt vereinbart)
- Für meinen älteren Sohn besteht ein dynamischer Titel mit unbegrenzter Laufzeit

Jetzt meine Frage:
Ich habe das Jugendamt kontaktiert um den Titel für meinen älteren Sohn abzuändern, da ich nun gegenüber 2 Kindern unterhaltspflichtig bin.
Gemäß Düsseldorfer-Tabelle rutsche ich hierdurch eine Stufe tiefer.
Die nette Dame vom Amt drängt mich dazu den Titel wieder unbefristet zu vereinbaren. Nachdem was ich hier gelesen
habe möchte ich den Titel jedoch lieber bis zum 18. Lebensjahr begrenzen. Am Dienstag habe den Termin bei ihr.
Könnt Ihr mir helfen mit welchen Argumenten ich den Titel möglichst fallstrickfrei vereinbare?

Schon mal Danke im voraus

Eric


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2011 10:15
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Eric

Du brauchst keine Argumente. Die Dame hat zu titulieren was du willst.
Wenn sie das nicht will kannst du auch einen Titel beim Notar erstellen lassen.

Gruß Gerhard


Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2011 11:56
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Wenn sie das nicht will kannst du auch einen Titel beim Notar erstellen lassen.

Vorsicht: zuerst muss dafür gesorgt werden, dass der bestehende Titel
a) abgeändert (einverhehmlich oder gerichtlich) oder
b) für den Fall eines notariellen Titels zuvor heraus gegeben wird. Ohne Herausgabe des ersten ist dieser nämlich weiterhin zu bedienen...egal was im zweiten Titel stünde.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2011 12:39
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

... wenn sich die Dame weigern sollte würde ich nicht zu einem Notar gehen, sondern zum Vorgesetzen der entsprechenden MA.
Dieser weiss ganz genau das das JA das titulieren muß was der Unterhaltspflichtige will.

Ein Notar geht zwar auch, nur will der dafür halt Geld sehen ....


AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2011 15:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kinners, einen bestehenden Titel bekommt man nicht so einfach über das JA weg.
Wenn die bereit sind, den bestehenden Titel auch ohne Gerichtsverfahren zu senken und das auch noch bei der Mutter durchzusetzen, würde ich das annehmen. Auch wenn er dann weiterhin unbefristet bleibt, denn die tut heute noch nicht weh.

Ich würde die Senkung jedenfalls nicht daran scheitern lassen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2011 20:45
(@eric69)
Rege dabei Registriert

@beppo: Du meinst Titel um eine Stufe senken und gut ist?
Ohne ein weiteres Fass für die Begrenzung aufzumachen?
Das wäre zur Zeit der erreichte Stand der Dinge.

Danke für die schnellen Antworten + Gruß

Eric


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2011 21:08
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das wäre zur Zeit der erreichte Stand der Dinge.

Ebend!
Du hast die Alternative eine Senkung beim JA zu titulieren und sofort weniger zu bezahlen.
Oder übers Gericht zu versuchen eine Befristung und die Senkungen durchzuklagen.

Gruß, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2011 21:17
 elwu
(@elwu)

Ich habe das Jugendamt kontaktiert um den Titel für meinen älteren Sohn abzuändern, da ich nun gegenüber 2 Kindern unterhaltspflichtig bin.

Hallo,

die essentielle Frage ist: wie lautet dieser Titel *konkret*?

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2011 21:34
(@eric69)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

kurze Info vom heutigen Termin beim Jugendamt:
Es wurde eine Urkunde über die Abänderung erstellt - eine Stufe niedriger
und (!) eine zeitliche Begrenzung bis zum 18. Lebensjahr auf meinen beharrlichen
Wunsch aufgenommen.
Die Dame vom JA hat die Mutter kontaktiert welche sie gebeten hatte auf
mich einzuwirken den Titel nicht zu ändern.
Dafür habe ich mich breitschlagen lassen die geänderte Unterhaltssumme
nicht rückwirkend ab Geburt sondern ab dem 01.12. anzupassen.

noch mal Danke für die schnellen Antworten
und viele Grüße

Eric


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2011 14:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Donnerwetter!
Das ist ein ausgesprochen gutes Ergebnis.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2011 15:13