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Abgetrennt: Kosten für Kindergarten, falsche Einkommengrundlagen

 
(@flyhigher)
Schon was gesagt Registriert

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Hi All,

der Beitrag hat mir für meinen Fall schon ganz gut weitergeholfen.  :thumbup:

Ganz konkret habe ich bei mir folgende Frage.
Bei unserer Trennung hat sich meine Ex den Beistand vom JA geholt. Nun ist es so, dass seit unserer Trennung Sie wieder bedeutend (60%) mehr arbeitet.
bei der Beistandschaft wurde offensichtlich das alte Gehalt (40%) berücksichtigt. Mit der Folge, dass ich für fast den kompletten Betrag der Kindergrippe verdonnert wurde.
Sehe ja ein, dass die Krippen teuer sind. Auch das Mann sich daran beteiligen kann/sollte. Aber in meinem Fall geht unser Sohn nun mehr Zeit in die Krippe, was höhere Kosten aufwirft, Sie aber gleichzeitig mehr verdient. Und das ganze soll von mir wegen veralteter Zahlen getragen werden.
Ich fühle mich hierbei ziemlich über den Tisch gezogen.

Ich habe vor mich mit dem JA in Verbing zu setzten. Wie seht ihr die Chancen das das auf ein vernünftiges Maß geregelt wird? Hat jemand damit erfahrung?

Vielen Dank


Anm. Admin: Forenregeln beachten (Nr. 5)


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2011 22:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Flyhigher,

naheliegendste Frage: hast Du über die Anpassung Deiner Kostenbeteiligung schon mit der Mutter Eures Sohnes geredet? Das wäre eigentlich sinnvoller als sich gleich Hilfe von irgendeinem "grossen Bruder" zu holen...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2011 22:25
(@flyhigher)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

das habe ich noch nicht getan. Ich möchte mich erst einmal informieren.
Eine Einigung für den Unterhalt war ohne Besitandschaft nicht möglich ich hatte mir damals für den Unterhalt die Düsseldorfer Tabelle zu Rate gezogen, mich eingeordnet und netterweise 100€ draufgeschlagen. Das war ihr nicht genug.

Daher sehe ich hier wenig chancen für eine Einigung mit der KM.
Werde es versuchen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2011 22:51
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Ehm - um eines nochmal klar zu stellen: Die Beistandschaft kann niemanden zu gar nichts verdonnern.
Diese hat in dieser Hinsicht genau so wenig Befugnisse wie der Bäcker von nebenan.

Gibt es einen Titel der die Betreuungskosten umfasst, oder werden die freiwillig bezahlt. Wenn letzteres, dann einfach auf den korrekten Betrag kürzen.


AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2011 15:50
(@flyhigher)
Schon was gesagt Registriert

Hi habakuk,

danke für den Hinweis.

Leider bin ich bei der KM auf kein Verständnis gestossen. Leider habe ich nur äußerst ungenaue Angaben was ihr aktuelles Gehalt beträgt. Und da diese von der KM kam und um Finanzen geht, ist das generell fraglich ob die Information korrekt ist. Daher wird es schwierig den Betrag zu bestimmen.
Bei einem Anteil von 92% von mir und einer merklichen Einkommenssteigerung jenseits des Selbstbehaltbetrages sollte dies doch offensichtlich sein, dass das nicht ganz richtig ist.

Wie auch immer. Das LA hat das über WinFam berechnet. Einen Titel oder Paragraphen hat diese Position nicht. Das läuft unter Hortkosten.

Danke schon mal für die Unterstützung.
Danke an Admin für die Abtrennung meines Beitrages. Werde in Zukunft versuchen die Regeln nicht zu missachten.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2011 20:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Leider bin ich bei der KM auf kein Verständnis gestossen. Leider habe ich nur äußerst ungenaue Angaben was ihr aktuelles Gehalt beträgt. Und da diese von der KM kam und um Finanzen geht, ist das generell fraglich ob die Information korrekt ist. Daher wird es schwierig den Betrag zu bestimmen.

Na das ist doch mal ein ganz wundervoller Anlass, Madame auch mal zu einer offiziellen Einkommensauskunft aufzufordern.
Selbstverständlich mit Belegen.

Anderenfalls gibt es garnix!

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2011 20:35
(@flyhigher)
Schon was gesagt Registriert

HI,

also, in der Zwischenzeit habe ich nun folgende Informationen.

Der Anruf beim JA war interessant. Der Anruf diente nur zur Information meinerseits zur Lage des Mehrbedarfs.

Im Grunde war das JA einsichtig. Im weiteren Gespräch wurde ich jedoch darauf hingewiesen, dass das JA die Einkünfte bis zum 3Lebensjahr der KM nicht berücksichtigen müsste. Als Fazit "Mann kann nicht erwarten bei beiden Berechnungen begünstigt zu werden".

Da ich wohl beim JA nicht weiter komme, werde ich nochmal das Gespräch mit der KM suchen.

Mir wurde ein Termin zur Beurkundung vorgeschlagen. Was ist das genau? Wenn ich die Urkunde ausstellen lasse, verpflichte ich mich damit auf die berechneten Zahlungen des JA?

MfG


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2011 00:14
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Flyhigher!

Was ist das genau? Wenn ich die Urkunde ausstellen lasse, verpflichte ich mich damit auf die berechneten Zahlungen des JA?

Mit einer Beurkundung wird Deine Pflicht, KU zu leisten, amtlich dokumentiert.
Solltest Du aus welchen Gründen auch immer nicht dieser verpflichtung nachkommen, kann gepfändet werden.

Du bestimmst, was beurkundet wird (Zahlbetrag, Befristung bis zum 18. Lebensjahr, etc.). Ist das JA damit nicht einverstanden, lässt Du bei dem Notar Deines Vertrauens den KU beurkunden und schickst eine Kopie dem JA zur Kenntnis.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2011 10:07