Hallo zusammen!
Habe ja nun schon ein wenig im Forum herumgeschnüffelt und auch einiges in Richtung "Titel durch schriftlich Bestätigung des Kindsunterhalts" gelesen. In den Fällen ging es aber hauptsächlich um das Jugendamt.
Bei mir ist folgendes der Fall: Das Sozialamt möchte von mir eine schriftliche Bestätigung des von mir zu zahlenden Ehegattenunterhalts (angeblich zur Berechnung der der KM zustehenden Hartz IV-Unterstützung).
Kann aus dieser Bestätigung auch ein Titel werden?
Falls dem so ist, kann man vielleicht durch eine "Ausschlußklausel" in der Bestätigung (so nach dem Motto: "Diese Bestätigung dient nur als Sachstandsfestestellung und nicht als Titel oder als Grundlage zur Erringung eines solchen.") so etwas verhindern?
Hoffe, die Frage klingt nicht zu "dumm" (und ich habe nichts im Forum übersehen ... ).
Danke schonmal für die Antworten
Gruß
Martin
Moin Martin,
es geht dem Sozialamt um die Kürzung des ALG II um den von dir geleisteten EU. Anscheinend bringt die Ex die geforderten Unterlagen nicht bei.
Du solltest nichts anderes machen, als den Zahlungsnachweis liefern in Form einer Kopie über die Einrichtung des Dauerauftrages (wenn vorhanden) und des letzten Kontoauszuges. Die auf dem Kontoauszug evtl. noch weiteren Zahlungsvorgänge, die Salden und deine Kontonummer schwärzt du natürlich. Sofern du schwärzt, musst du natürlich davon eine Kopie machen, sonst schimmert es durch.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ok, also scheinbar kein Titel ... Das beruhigt schonmal ..... Danke für die schnelle Antwort!
Das merkwürdige ist, daß das Sozialamt nicht mal eine Auszug-Kopie oder eine Dauerauftragsbestätigung möchte. Die verlangen ledigleich eine einfache schrifliche Erklärung von mir, daß und in welcher Höhe ich Unterhalt zahle ....
Gruß
Martin
