Hallo,
ich habe 3 Fragen zu Unterhaltsrecht.
1.)
Mein Großer (wird im Juli 18) beginnt am 1. April mit Bundesfreiwilligendienst. Er wohnt bei mir, seine Mutter ist Unterhaltsverpflichtet.
Beim BuFDi gibt es ein Taschengeld sowie Verpflegungskosten in Höhe von insgesamt 352 €. Kann sie dieses Taschengeld auf den Unterhalt anrechen?
2.)
Wie läuft es mit der Unterhaltsberechnung wenn er 18 ist? Hier würde ich mich auch über einen link hier im Forum freuen, wo ich das nachlesen kann...
3.)
Ab 1. September beginnt er eine Ausbildung. Ab welcher Höhe der Ausbildungsvergütung erlöschen die Unterhaltsverpflichtungen der Eltern? Ach hier würde mir ein link genügen.
Danke und LG Horschti
Hi,
zu 1.)
Derzeit ist es wohl so, dass bei FSJ oder BFD kein Unterhaltsanspruch besteht. Ausnahme, wenn dies der Vorbereitung für die Ausbildung/Studium dient und von daher notwendig ist.
zu 2.)
Link hab ich grad keinen. Aber grob: ber. Einkommen mama + ber. Einkommen papa = Bedarf nach Altersstufe 4 der DDT Tabelle. Zahlung: Bedarf minus KG. Der Rest nach Einkomemnsverhältnis gequotelt.
zu 3.)
Tja. Wenn er nicht mehr zuhause lebt, dann hat er einen Anspruch auf 670 €. Davon wird das KG (das an ihn weitergeleitet werden muss) mindernd abgezogen. Wenn das um 90 € reduzierte Ausbildungseinkommen darüber leigt gibts von den Eltern nix mehr, liegt es darunter wird gequotelt (s.o.)
Lebt er noch daheim wird der Bedarf nach zu 2.) berechnet und dann eben geschaut
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
<a href="http://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/>" Hier </a> ist ein gute Übersicht über den Unterhalt für volljährige Kinder.
VG Susi
Derzeit ist es wohl so, dass bei FSJ oder BFD kein Unterhaltsanspruch besteht. Ausnahme, wenn dies der Vorbereitung für die Ausbildung/Studium dient und von daher notwendig ist.
...er beginnt ab 1.9. eine Ausbildung zum Altenpfleger in der Einrichtung in dem er den BuFDi machen will..., aber ob das notwendig ist...?
gegenwärtig hat er ein Halbjahr Fachgymnasium hinter sich, was er aber zum 1.4. abbrechen wird.
Also muss KM ab 1.4. evtl. keinen Unterhalt zahlen?
Hm, das ist jetzt ne gute Frage.
In dem Fall ist es evtl. eine Frage der Verpackung.
Nur die andere Frage. Für den BuFDi gibt es ja ein Taschengeld. Meist so um die 300 €, zusammen mit dem KG liegt er dann bei 484 €. Zahlt die KM derzeit mehr als das? Wenn nicht, dann lohnt sich sicher ein Streit nicht
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Zahlt die KM derzeit mehr als das? Wenn nicht, dann lohnt sich sicher ein Streit nicht
...sie zahlt 334 €. Ich denke aber sie zahlt ´ne Stufe zu niedrig. Habe keine Gehaltsnachweise gefordert, da ich Jahrelang für meine 3 Großen weniger als den Mindestunterhalt zahlen konnte und ich nicht so ´nen Zeck wie sie machen wollte. Seid der Große bei mir wohnt zahle ich nun für die anderen beiden den Mindestunterhalt...
Mal sehen, was nun passiert. Sie wird sicher schon ihre Anwältin befragt haben. Ich lass mich mal überraschen.
Ich hatte halt gedacht, da er noch nicht 18 ist und sich das extra "Taschengeld" nennt, würde es quasi als Ferienarbeit oder so gelten und nicht mit reinfallen. Immerhin arbeitet er für diese 352 € auch 40 h in der Woche...
LG Horschti
Hallo,
so lange er noch nicht volljährig ist (also bis einschliesslich Juli), gelten andere Regeln. Bis zur Volljährigkeit besteht Unterhaltsanspruch nach DDT, das Einkommen wird angerechnet, aber analog zur Lehrlingsvergütung würde ich davon 90 Euro abziehen.
Außerdem mindert das Einkommen den Unterhalt von Vater und Mutter, d.h. 352 - 90 = 262 und davon Hälfte = 131 Euro würden den Unterhaltsanspruch gegen Deine Ex mindern, die anderen 131 Euro stehen Dir zu.
(siehe <a href="http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/eigene-einkuenfte/index.php>" hier </a>.)
Ob die 90 Euro abgezogen werden können, kann auch strittig sein.
Eine Interpretation als Nebentätigkeit eines Schülers setzt voraus, dass er noch Schüler ist, dann könnte er aber kein BufDi sein.
Dass das Einkommen "Taschengeld" heisst hat juristische Gründe, es darf ja kein Lohn/Gehalt sein, ansonsten würden ganz andere gesetzliche Regeln gelten, siehe z.B. Mindestlohn.
Wenn er ab 1.9. sowieso eine Ausbildung anfängt, bleibt also nur noch der August übrig und da würde ich damit argumentieren, dass es sinnvoll für die weitere Ausbildung ist. Gerechnet werden müsste dann aber anders und ab Ausbildungsbeginn sowieso. Sich um eine Stufe mit Deiner Ex dann zu streiten macht keinen Sinn, weil das Taschengeld bestimmt nicht niedriger als die Ausbildungsvergütung ist.
VG Susi
Hallo,
anbei ein kleines Feedback und eine ergänzende Frage.
Da ich nicht sicher war, ob die 90,00 € wirklich abziehbar sind, habe ich erst mal die Füße still gehalten und KM kommen lassen.
Sie hat dann genau so...
...aber analog zur Lehrlingsvergütung würde ich davon 90 Euro abziehen.
Außerdem mindert das Einkommen den Unterhalt von Vater und Mutter, d.h. 352 - 90 = 262 und davon Hälfte = 131 Euro würden den Unterhaltsanspruch gegen Deine Ex mindern, die anderen 131 Euro stehen Dir zu.
...gerechnet.
So weit, so gut. Nun hat er am 10.07. Geburtstag und sie will nur anteilig bis dahin allein bezahlen. Ist das so richtig oder schuldet sie den Unterhalt für den ganzen Monat?
Mich würde das nur so allgemein interessieren (Kommt bei mir noch zwei mal mit der Volljährigkeit - nur anders herum :))
Ansonsten will ich auch hier vorerst keinen lauten machen. Es sieht nämlich so aus, als wenn sie auch für den August Unterhalt leisten wollte und da will ich ihm mit kleinlichen Querelen nicht im Wege stehen.
LG Horschti
Moin Horschti,
So weit, so gut. Nun hat er am 10.07. Geburtstag und sie will nur anteilig bis dahin allein bezahlen. Ist das so richtig oder schuldet sie den Unterhalt für den ganzen Monat?
Das ist grundsätzlich korrekt (die veränderte Bedarfsermittlung und Quotelung gilt ab Volljährigkeit und nicht ab dem Folgemonat der Volljährigkeit).
Man kann sich dennoch wunderbar darüber streiten, da Unterhalt monatlich im Voraus zu zahlen ist, zu diesem Zeitpunkt Junior aber noch nicht volljährig ist (demzufolge noch kein Auskunftsanspruch zu Deinem EK besteht).
Das sind aber vergleichsweise Peanuts, über die sich m.E. kein Streit lohnt.
Insofern solltest Du "ok" geben (und ruhig auf die selbige Vorgehensweise für das spätere "Andersherum" hinweisen).
Gruß
United
Moin United,
ok, weiß ich Bescheid. Zahltag ist bei uns aus der Historie heraus eh der 25. des Monats.
Erst mal vielen Dank.
LG Horschti