Stiefkind und KU
 
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Stiefkind und KU

 
(@rumpelstilzchen)
Schon was gesagt Registriert

:mahlzeit:
Hab da mal eine Frage:
Ich habe ein leibliches Kind, bin von der Mutter getrennt u. muss KU zahlen
Ich bin neu verheiratet und meine Frau hat ein Kind. Ist also mein Stiefkind, adoption ist erst beantragt, meine Frau bekommt für das Kind keinen KU-vorschuss mehr weil wir verheiratet sind und keinen richtigen KU, weil der Vater kein geld hat. Sie hat das alleinige Sorgerecht. Sie verdient sehr wenig und das heißt ich muss sie und ihr Kind mit versorgen (es ist auch wie mein eigenes für mich, nur mal nebenbei, spielt ja rechtlich keine Rolle). Nun meine Frage, ich wurde bei der KU Berechnung in der Tabelle eine Stufe höher gesetzt, weil ich nuir ein Kind und eine Frau habe und nicht 2 Kinder. Zählt mein Stiefkind denn gar nicht?  Schließlich ist ja der KU-vorschuss auch gestrichen weil wir verheiratet sind und ich das Kind lt. Gesetz jetzt mit versorgen muss oder?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2007 15:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, dein Stiefkind zählt nicht. Es sei denn die Adoption geht durch, denn dann gilt dein Stiefkind ja auch als dein leibliches kind. Erst ab diesem zeitpunkt wird es in die berechnung miteinbezogen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2007 15:55
(@rumpelstilzchen)
Schon was gesagt Registriert

Echt? Toller staat, kein KU-vorschuss mehr zahlen, weil ich das Geld ja jetzt zusteuern kann, aber bei meinem KU wird das Kind nicht berücksichtigt...  😡
Danke für die schnelle Antwort

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2007 15:58
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na, DERVATER aka PAPPILEIN. Nett und gleichermaßen verwunderlich, dass du doch noch mal reinschaust.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2007 16:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Angesichts der Tiraden, die User "Rumpelstilzchen" hier noch letzte Woche unter anderem Namen abgelassen hat - insbesondere gegen Deep Thought - finde ich es echt "sportlich", hier noch einmal aufzuschlagen und Fragen zu stellen.
Zitat "Rumpelstilzchen" (nomen est omen... :rofl2: :rofl2: :rofl2:) vom 29. März 2007, 15:16:22:
"Das war mein letzter Besuch hier, ist doch echt zum kotzten!  :gunman:
UND TSCHÜß"

Warum stellt er seine Fragen nicht einfach einem Rechtsanwalt, der dafür am besten fette Gebühren - hübsch wären 200 EUR pro Stunde aufwärts - nimmt? Der lässt sich für die viele Kohle sicher auch gerne beschimpfen, wenn dem Herrn Mandanten die Antworten nicht passen...

Verständnislos
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2007 18:17
(@PhoeniX)

Moin

Trotzdem mal:

Wenn du nachweisen kannst, das du für das Stiefkind nicht leistungsfähig bist, greift wieder der UVG.

Gruß

Martin

*die Hoffnung stirbt zuletzt*

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2007 01:27
 sky
(@sky)
Registriert

Moin Phoenix,

Wenn du nachweisen kannst, das du für das Stiefkind nicht leistungsfähig bist, greift wieder der UVG.

meine Frau bekommt für das Kind keinen KU-vorschuss mehr weil wir verheiratet sind

Bei Heirat der Mutter? Das wäre mir neu. Woher hast Du das?

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2007 10:45
(@PhoeniX)

Moin sky

:redhead: Wer lesen kann ist klar im Vorteil  :redhead: (schäm)

Richtig müßte es heißen: "Wenn du nachweisen kannst, das du für das Stiefkind nicht leistungsfähig bist, greift wieder der Staat." Sprich SGB II

Sorry.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2007 19:38