Gruß an alle im Forum,
Ich bin momentan im Trennungsjahr und ab 01.01.08 habe ich Lohnsteuerklasse 1. Meine Ex will an die Steuerrückerstattung ran, die mir in 2007 zugeflossen ist.
Darf Sie das? Ich zahle Beiträge für einen L.St. Verein und muss für Lohnsteuererklärung auch einen Betrag „n“ abdrücken.
Mfg
falx
Servus falx!
Hierzu ein paar Fragen:
1. 2007 zugeflossen heisst Erklärung für 2006? Falls ja:
2. Hat EX 2006 auch ein zu versteuerndes Einkommen oder warst Du Alleinverdiener?
3. Wart ihr 2006 gemeinsam/getrennt veranlagt?
Ich zahle Beiträge für einen L.St. Verein und muss für Lohnsteuererklärung auch einen Betrag „n“ abdrücken.
Diese Kosten müßten in der Erklärung als einkommensmindernd eingeflossen sein...
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo 82Marco,
Danke für die rasche Antwort!
Das war sogar die L.St.Erklärung für 2005 (traurig aber wahr..., das Familienleben hat mir zuletzt so viel Kummer bereitet, dass Ich das fast übersehen habe und die Erklärung erst kurz vor Ablauf der Frist eingereicht habe). Wir waren natürlich zusammen veranlagt. Ich war die ganze Zeit Alleinverdiener.
Mfg
falx
Servus falx!
Mein RA hat es mir damals so erklärt, dass nur dem eine Rückerstattung zusteht, der diese auch "erwirtschaftet" hat.
Abgesehen davon würdest Du mit Sicherheit im Falle einer mögl. Nachzahlung diese alleine tragen müssen; da gehe ich jede Wette ein, dass EX sich nicht anbieten würde, einen Teil davon zu übernehmen...
Ich hatte ein ähnliches Spiel mit "meiner" EX ... ich sagte ihr damals nur, sie könne die Hand gerne aufhalten, aber freiwillig wird sie nix von mir kriegen!
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi falx,
bei mir gleiche Situation - bezüglich Trennungsjahr und LstK.
Meine Anwältin hat leider etwas anderes gesagt, als bei 82Marco.
Steuerstattung wurde zu meinem Jahresverdienst dazugerechnet und letztendlich auf den Monat umgelegt - diese Einkünften waren dann Grundlage für die Berechnung von KU und TU. Wurde also letztendlich behandelt wie Weihnachts- und Urlaubsgeld. Waren bei mir auch nur ein paar Euronen, deswegen nicht der Rede wert.
Anspruch auf Auszahlung der Hälfte hätte Noch-Frau aber nicht.
Greetings
galaxy878
Meine Antwort hat gereicht ... das Zähneknirschen konnte ich trotzdem noch lange hören!
Was BU oder TU anbelangt hat galaxy878 recht (zahlst a Mass?),bei mir was damals kein Thema, da nix zu holen war! 🙂
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Bei mir hat das der Richter genauso festgelegt (wie bei 82Marco):
Er hat mir meinen zweiten Wohnsitz am Arbeitsplatz als Privatvergnügen ausgelegt, mir dafür aber als Konsequenz die Steuererstattung gelassen.
Mein RA hat das auch für allgemein üblich erklärt . Scheint also gängige Praxis zu sein.
Ich habe jetzt absetzbare Kosten immer vom Brutto abgezogen und damit die Notwendigkeit meine Steuerklärung meiner Frau zu zeigen eliminiert.
Bis jetzt hält das.
@Galaxy hattest du denn die Kosten, die zur Steuererstattung führten, auch alleine getragen, oder ihr gemeinsam?
Davon hängt das nämlich ab.
Wenn z.B. Fahrtkosten als EU mindernd anerkannt sind, musst du den steuerlichen Nutzen auch mit ihr teilen.
Wenn du die Fahrtkosten nicht vor EU abziehen konntest, kannst du, den darauf entfallenden Anteil der Steuererstattung alleine behalten. Kompliziert aber logisch.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
Bei mir hat das der Richter genauso festgelegt (wie bei 82Marco):
bei mir auch 😡
Da kommt mir gerade eine Idee 😉
Steuererklärung abgeben ohne Werbungskosten etc.
Steuerbescheid abwarten, und Einspruch einlegen, weil man ja die Werbungskosten
vergessen hat.
Der erste Steuerbescheid dient dann für die EU-Verhandlung.-Anpassung 😉
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hi Beppo,
ich glaube soweit sind falx und ich noch nicht, da die Steuerstattung in der Ehezeit erwirtschaftet wurde - und da gilt ja: Was mein ist, ist auch dein - ich denke erst ab Trennung oder Scheidung kann so argumentiert werden.
Ciao
Hi Babbedeckel, gute Idee,
könnte gefährlich werden, wenn einer einen genau fragt ob das auch die einzige wahr? Was sagt man dann?
@Galaxy, bei mir hat das Richter sogar für das gemeinsam veranlagte Trennungsjahr so festgelegt aber das ist wahrscheinlich wirklich untypisch.
Und geschieden bin ich auch noch nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
könnte gefährlich werden, wenn einer einen genau fragt ob das auch die einzige wahr? Was sagt man dann?
hmmm... gute Frage.
ABER
...da ich die EU-/TU- Verhandlung eher wie einen türkischen Basar ansehe, dann würde ich sagen ... :phantom: 😉
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Würdest du auf die konkrete Frage lügen?
Halte ich für Riskant.
Zumal wir sowas ja eh nie tun würden! :redhead:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Steuerstattung wurde zu meinem Jahresverdienst dazugerechnet und letztendlich auf den Monat umgelegt - diese Einkünften waren dann Grundlage für die Berechnung von KU und TU. Wurde also letztendlich behandelt wie Weihnachts- und Urlaubsgeld.
so auch bei mir
einziger unterschied, es waren nachzahlungen
und das gleich für drei jahre :redhead:
gemeinschaftlich in "guten zeiten" verbraten
und nach der trennung allein gelatzt,
(das FA hätte durchaus beide ansprechen, hat es aber nich, warum wohl? :mad:)
"vorteil", es machte mich TU-leistungsunfähig
lg
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Hallo zusammen,
prinzipiell ist es so, dass einmalige hohe Nachzahlungen normalerweise nicht in die Unterhaltsberechnung einfließen - die Unterhaltsberechnung soll ja zukünftige Unterhaltszahlungen regeln - Gerichte entscheiden da aber durchaus unterschiedlich.
Richtig ist auch, dass die Nachzahlungen bei gemeinsamer Veranlagung steuerrechtlich demjenigen zustehen, der die auch "erwirtschaftet" hat; dies ist normalerweise derjenige, der mehr Steuern bezahlt hat.
Gruß
Martin
Hallo Schmusepapa,
hättest Du vielleicht so etwas wie eine §Nummer im Gesetz "soundso" oder eine Regelung wo so etwas stehen würde?
Es wäre zumindest leichter für mich in dieser Situation zu argumentieren....
Mfg
falx
Hallo falx,
ein Gesetz etc. dazu gibt es nicht. Der Anwalt meiner "Ex" hat mehr Unterhalt gefordert begründet u.a mit einer hohen Steuererstattung. Das Gericht hat ausgeführt, dass dass diese Steuererstattung ein "einmaliges Ereignis" war und kein Grund besteht, diesen Sachverhalt für die Zukunft fiktiv festzuschreiben.
Gruß
Martin
Hallo falx,
es ging um nachehelichen Unterhalt. Ich hatte damals die Steuererklärung auch erst in "letzter Minute" (=31. Dezember) fertiggemacht und eingereicht. Wir waren damals schon getrennt, aber für die entsprechenden Jahre mussten wir ja noch gemeinsam veranlagen, mit der Folge, dass auch "Ex" eine Kopie des Steuerbescheides bekam.
Warum sollte die Argumentation der "fiktiven Fortschreibung" denn nicht auch für den TU gelten? Schließlich dauert es ja normalerweise Jahre, bis man geschieden ist.
Gruß
Martin
mit der Folge, dass auch "Ex" eine Kopie des Steuerbescheides bekam.
Dann funktioniert wohl der Trick von Beppo im Fall des Trennungsunterhaltes nicht ....Schade!