Hallo liebe Leute, kann mich jemand aufklären wegen KU?
Der Vater meinen bald kommenden Baby ist bereits gegenüber einem 6-Järigen Kind unterhaltspflichtig. Er hat ein mal vom JA ein Titel gehabt, hat KU bezahlt, dann aber die Arbeit verloren, ob die Frau dann wieder UV beantragt hat, weiss ich nicht.
Ich brauche (sorry unsere Kind ) eigentlich sein Unterhalt gar nicht, weil ich hoffe bald mit meinem Studium fertig werden und selbst genug zu verdiene. Es geht nur um einen kurzen Zeitraum, ca. 1 Jahr, bis ich fertig werde und eine Arbeit finde. Und zwar werde ich und unsere Kind sozialhilfebedürftig sein. Wenn ich dann keine Unterhaltsanspruche gelten mache, dann wird die SH für unsere Kind einfach gekürzt.
Jetzt die Fragen:
1. Wenn Vater unseres Kindes immer noch keine Arbeit hat, ob man dann trozdem den UV zu beantragen wäre?
2. Er hat eine Arbeit, aber dann kann man davon ausgehen, daß über Selbstbehalt höchstens 170 euro verbleiben, d.h. nicht ein mal Regelbetrag der unterste Unterhaltstufe. Wird unsere Kind dieses Betrag mit dem seinem ersten Kind teilen, oder bekommt sein erstes Kind 170 euro und ich muß UV beantragen, oder wird das geteilt und wir beide UV zu beantragen haben?
Sorry, daß so viele fragen auf einmal
vielen dank und liebe grüße Mari
Hallo Mari,
mit echten Namen redets sich doch gleich viel besser 😉
Der Vater meinen bald kommenden Baby ist bereits gegenüber einem 6-Järigen Kind unterhaltspflichtig.
Dann ist er bald zwei Kindern zu Unterhalt verpflichtet. Beide sind gleichberechtigt.
Ich brauche (sorry unsere Kind ) eigentlich sein Unterhalt gar nicht, weil ich hoffe bald mit meinem Studium fertig werden und selbst genug zu verdiene.
Dein Ansinnen in allen Ehren, doch darfst du nicht auf KU verzichten. Wenn du auf deinen Unterhaltsanspruch verzichtest ist das ok, kann dir aber zum Nachteil werden. Deinem Optimismus bzgl. Job nach Studium wünsche ich den Weg in die Realität und deinem Kind, dass es in dieser Zeit versorgt ist.
Du musst mit dem KV reden und er hat einen Unterhaltstitel beim JA zu zeichnen. Macht er das nicht, musst du Klage erheben. Kann er nicht den Unterhalt nach Stufe 1 der DT zahlen, so greift die Magelfallberechnung. Soll heißen, jedes Kind bekommt seinen Anteil an der Verteilungsmasse gem. seinem Anteil am Regelunterhalt.
Wenn der Unterhalt nicht nach Stufe 1 der DT geleistet werden kann, so hast du evtl. Anspruch auf UV, jedoch wird der gezahlte KU darauf angerechnet. Machst du deine Ansprüche bzw. die deines Kindes gegenüber dem KV nicht geltend, bekommst du auch keinen UV.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi DT, vielen dank für deine Rückmeldung,
Es ist fast hundertprozentig, daß von der Mangellfall ausgehen kann und das ist im besten fall!!
Wenn ich richtig verstanden habe, jede von uns wird Anteil für das Kind an Verteilungsmaße bekommen, und alles, was bis zur Regelsatz der niedrigster U.-Stufe fehlt, wird vom UV aufgestockt?
Jetzt andere Frage : theoretisch wird gehen, bis die Kinder 12 Jahre sind?
Ich bin auch dafür, dass die Kinder angemäßen versorgt werden. Aber wenn ich genug verdiene, dann ist mein Kind schon angemäßen versorgt. Du hast natürlich Recht: überflüssiges Geld gibt es nicht. Aber mir ist wichtiger, daß zw. KV, unserem Kind und seinem Halbbruder ein gutes und unbelastetes Verhältniss besteht. Außerdem wenn ich den Unterhalt verlange, obwohl wir beide gar nicht nötig haben, fürchte ich, würde es bei dem Kind unpädagogische Anreize setzen. Und zwar es wird in Glauben aufwachsen, zuerst abchecken zu müssen, was er von anderen rauszuholen kann.
Aber du hast natürlich Recht, wenn ich sehe, daß der Unterhaltsverzicht zu der Nachteilen für unseren Kind führt, werde ich darauf natürlich nicht verzichten.
liebe Grüße mari
wir haben das mit dem Vater meiner Stieftochter dermassen geregelt, dass er Unterhalt in der untersten Stufe zahlt und etwas weniger (er hat kein Einkommen). Dafür ist er da wenn die Tochter ihn braucht. Nebenher unterstützt er uns mit seiner Hilfe. Auf gut Deutsch, wir haben Frieden miteinander und meine Tochter zwei Väter die sie gerne mag.
Einen Titel empfinden wir als nicht notwendig.
Nebenbei (keiner hats gemerkt): Wenn wir nachweisen können, dass er seinen Unterhalt nicht bezahlt oder nicht regelmäßig (tut er nachweislich nicht, trotz Mahnungen) braucht Töchterchen auch nicht später für ihren Vater aufkommen. Dann sind erstmal die anderen Kinder und Verwandten dran. Ich denke das ist ein gutes Agreement für Jetzt und in Zukunft.
Beim Mangelfall ist das bei uns so, dass schlicht der Rest, den der Vater über dem Selbstbehalt hat unter den Kindern aufgeteilt wird. Komischerweise wird er nicht genötigt zu arbeiten, sondern darf munter sein ?40? semestriges Studium weiterführen. Aber wo kein Kläger, dort kein Richter.
[Editiert am 11/3/2004 von bigbaer]
