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Sozialamt will Unterhalt zurück

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 Sadi
(@sadi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forum,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe mich in 2010 von meiner Ex-Frau getrennt. Während der Trennungsphase hat sie Unterhaltszahlungen vom Sozialamt für unsere beiden Kinder bekommen (3 Monate). Danach habe ich regelmäßig Unterhalt gezahlt. Jetzt kommt das Sozialamt darauf, dass ich denen 3 Monate Unterhalt aus 2010 schulde (Meine Ex-Frau bezieht Sozialhilfe). Alle zwei Jahre muss ich denen meine Einkünfte offenlegen, damit die den Unterhalt berechnen können, den ich zu leisten habe.

Damals habe ich die gemeinsamen Verbindlichkeiten übernommen und ihr den gesamten Hausrat etc. überlassen. Wir hatten uns geeinigt, dass ich einen bestimmten Betrag an Unterhalt zahle und das so beibehalten wird. Jetzt kommt das Sozialamt und sagt mir, dass unsere Einigung (zwischen mir und meiner Ex) nichts wert ist und dass ich das zu zahlen habe, was das Sozialamt vorgibt und man hat mir noch eine Rechnung ausgestellt, wonach ich dem Amt 2.300 € für die 3 Monate schulde...

Das unsere Vereinbarung wohl nichts gilt, muss ich wohl akzeptieren. Aber die nächste Frage, die sich mir stellt ist die, ob die Forderung des Amtes von 2.300,- € verjährt ist oder nicht ?

Wenn die mir das auch abziehen...naja, dann habe ich gar nichts mehr für mich...

Ich würde mich sehr freuen, wenn man mir hierzu Tipps geben könnte. Vielen Dank.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2014 17:20
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo Sadi,

Unterhalt kann i.d.R. für die Vergangenheit nicht gefordert werden. Aus der Hüfte heraus geschossen, würde ich sagen, das Ding ist verjährt.
Ich würde Dir aber raten, Deine Unterlagen genau durchzugehen, wann sich wer mit welcher Forderung bei Dir gemeldet hat.

Du hast denen also alle zwei Jahre Auskunft erteilt ohne dass sie was wollten und nun plötzlich diese Forderung in 2014 aus dem Jahre 2010?

Check das mal genau.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2014 17:42
 Sadi
(@sadi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Mux,

ich verliess damals Mitte 2009 die gemeinsame Wohnung und war 3 Monate außerstande auch nur irgendetwas zu zahlen. Da ist sie dann zum Sozialamt. In 2010 bekam ich ein Schreiben, wonach festgesetzt wurde, was ich zu zahlen habe. Heute hat mir das Sozialamt gesagt, dass ich damals mit gleicher Post diese Forderungsaufstellung und Angebot zur Ratenzahlung bekommen hätte. Ich kann mich nicht daran erinnern (war ne harte und unbeständige Zeit (keine gescheite Bleibe, kein Geld etc). Danach bekam ich in 2012 wieder Nachricht, dass ich meine Einkünfte melden sollte. Habe ich auch gemacht. Und jetzt kam wieder eine Mitteilung, dass ich die Einkünfte melden muss. Ich rief da an und hatte eine Frage. Da sagte mir der Sachbearbeiter, dass ich noch Geld schulde und ich jetzt entweder eine Ratenzahlung machen muss oder der Gerichtsvollzieher kommen wird...

LG Sadi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2014 17:55
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sadi,

dass ich noch Geld schulde und ich jetzt entweder eine Ratenzahlung machen muss oder der Gerichtsvollzieher kommen wird...

Hast Du seinerzeit irgend etwas unterschrieben ?

Mitte 2009 die gemeinsame Wohnung und war 3 Monate außerstande auch nur irgendetwas zu zahlen. Da ist sie dann zum Sozialamt. In 2010 bekam ich ein Schreiben

Hat man Dich tatsächlich erst in 2010 für einen Zeitraum in 2009 erstmalig angeschrieben ?

Bei einem titulierten Unterhaltsanspruch geht man gem. aktueller Rechtsprechung davon aus, daß Ansprüche nach 12 Monaten verwirkt sein können.
Aber auch m.E. könnte hier Verjährung vorliegen (Beginn Verjährungsfrist - Ende 2010, bei 3 Jahren wäre somit Ende 2013 Schluß).

Wichtig zu wissen wäre aber - wie von Mux erwähnt - ob Du in der Zwischenzeit wiederholt zur Zahlung aufgefordert wurdest.

Ferner interessant wäre, wie für 2 Kinder x 3 Monate 2.300 EUR zustande kommen ...

Hast Du jetzt etwas Schriftliches erhalten, aus dem die Forderung hervorgeht (oder war das nur der Anruf) ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2014 18:07
 Sadi
(@sadi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo United,

ich habe gar nichts unterschrieben.

soweit ich mich erinnern kann bekam ich vom Jugendamt in 2009 die Summe genannt, die ich zu zahlen hatte. Das habe ich auch gemacht. In 2010 kam dann die erste Aufforderung vom Amt, meine Einkünfte nachzuweisen (lt. dem Amt kam auch die Forderung zu dem Zeitpunkt). Ich musste dann 752 € monatlich zahlen. Zwischenzeitlich hatte ich mich mit meiner Ex darauf geeinigt, dass ich immer 752 € zahle, dafür ihr alles überlasse und die Verbindlihckeiten behalte. In 2012 kam die zweite Aufforderung und der Betrag erhöhte sich um 4 €. Von der Forderung kam da aber nichts bzw. wurde gar nicht erwähnt. Jetzt kam eigentlich auch nur die Aufforderung wegen dem Einkommensnachweis. Am Telefon hat er mir aber gesagt, dass meine Akte gerade auf seinem Tisch liegen würde wegen der Forderung. Er sagte, er hätte mir damals auch telefonisch mitgeteilt, dass eine Forderung bestünde. Schriftlich habe ich aber nichts.

Ich habe mir gedacht, ich bitte jetzt darum, dass er mir den ganzen Schriftverkehr postalisch zukommen lässt. Ich werde sagen, dass durch die vielen Umzüge Unterlagen verschütt gegangen sind. Dann weiss ich ja ganz genau, wie das damals alles gelaufen ist.

LG Sadi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2014 18:24
(@maltew)
Rege dabei Registriert

Hallo Sadi,

soweit ich das kenne, machen die im Regelfall eine Rechtswahrungsanzeige. Damit lösen die das Problem, dass für die Vergangenheit nichts gefordert werden kann. Ist ein gelber Brief mit Zustellnachweis. Überleg doch mal, ob die Dir damals sowas geschickt haben.

Viele Grüße

MalteW

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2014 20:10
 Sadi
(@sadi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Freunde,

also ich habe jetzt alles dazu herausgesucht:

Am 01.09.2010 bekam ich per Postzustellungsurkunde eine Zahlungsaufforderung. Darin steht, dass man meine wirtschaftl. Verhältnisse geprüft hat und dass ich ab 01.10.2010 752,- € ( 647 € für meine Kinder und 105 € für meine EX) monatlich zahlen müsse. Seit dem 25.05.2010 hätte meine Ex-Frau Sozialhilfe bezogen. Für die Monate Juni bis August hätte ich 752 € zahlen müssen. September hatte ich 647 € gezahlt (das Jugendamt hatte diesen Betrag errechnet).

somit würde ich dem Amt schulden: 752 + 752 + 752 + 105 (für Sept.) = 2.361 €

Ich solle den rückständigen Betrag überweisen oder Ratenvereinbarung treffen. Dann steht da noch:

wir machen Sie ausdr. darauf aufmerksam, dass gegen diese Zahlungsaufforderung kein Widerspruch eingelegt werden kann, weil es sich nicht um einen Bescheid handelt. sollte es nicht zu einer Enigung kommen, werden wir bei dem zuständigen Amtsgericht Unterhaltsklage einreichen.

Danach passierte nichts mehr.

Am 30.07.2012 kam die nächste Zahlungsaufforderung per Postzustellungsurkunde. Dort stand nur drin, wie der neue Betrag errechnet wurde, den ich monatlich zu zahlen habe.

Und jetzt kam dann die neue Aufforderung, dass ich meine Gehaltsunterlagen einreiche, damit der Unterhalt neu berechnet wird. Daraufhin rief ich an, weil ich eine Frage hatte. Da hat er mich dann mit dem Rückstand konfrontiert.

Also seit dem 01.09.2010 habe ich keinerlei Schriftverkehr von denen, aus dem hervorgeht, dass ich denen etwas schulde...

Was soll ich nun machen ?????

LG Sadi

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Themenstarter Geschrieben : 04.06.2014 15:44
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sadi,

wenn das wirklich alles ist, dann lehne Dich entspannt zurück ...

sollte es nicht zu einer Enigung kommen, werden wir bei dem zuständigen Amtsgericht Unterhaltsklage einreichen.

An eine Unterhaltsklage würdest Du Dich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erinnern.

Was soll ich nun machen ?

Du kannst den JC-Mitarbeiter gerne nochmal fragen, auf welcher Grundlage er Dir einen Gerichtsvollzieher vorbeischicken möchte.

Alternativ kannst Du auch eine Rechnung aufstellen, aus der hervorgeht, daß Du dem JC viel zu viel überwiesen hast und ihm ebenfalls mit dem Gerichtsvollzieher drohen.

Ansonsten s.o.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2014 16:10
 Sadi
(@sadi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo United,

also ich wüsste nicht, dass ich dem Amt zuviel gezahlt habe. Das Geld ging ja auch immer an meine Ex.

Ich weiß halt nicht, ob diese Sache der dreijährigen Verjährungsfrist gem. BGB unterliegt, oder da eine schweinische Verjährungsfrist gilt, weil es mit dem Staat zu tun hat ?

Eine Klage gab es ja nicht. Ich habe seit dem ersten Schreiben immer pünktlich und in voller Höhe gezahlt. Bis auf diesen Rückstand mit dem die jetzt kamen.

Wenn das definitiv verjährt ist, dann hast du Recht. Dann verweise ich auf die Verjährungsfrist. Aber im Sozialrecht kenne ich mich nun gar nicht aus. Das wurde mir jetzt auch bitter bewusst, nachdem ich den Sachbearbeiter darauf hingewiesen habe, dass ich mich mit meiner Ex auf einen bestimmten Zahlbetrag geeinigt habe und dafür gemeinsame Verbindlichkeiten übernommen und den kompletten Hausrat ihr überlassen habe. Er hat mir gesagt, das würde das Amt überhaupt nicht interessieren und die Einigung hätte gar keine Auswirkung auf den Zahlbetrag. Diesen könnten nur sie bestimmen. Die Vereinbarung ist somit auch für die Katz. Wenn ich dumm sei könnte er ja nichts dafür 🙂

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Themenstarter Geschrieben : 04.06.2014 16:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Öhm,

mal ne Zwischenfrage:

also ich wüsste nicht, dass ich dem Amt zuviel gezahlt habe. Das Geld ging ja auch immer an meine Ex.

Hast du denn nun ans Amt gezahlt oder direkt an die Ex überwiesen?

Hatte das JC eine Überleitungsanzeige gemacht und angegeben, dass alle Gelder an das JC zu zahlen sind?

Evtl. könnte es sein, dass du an deine Ex direkt gezahlt hast, das JC das nicht wusste und ebenfalls an deine Ex gezahlt hat und du deshalb nun an das JC zurückzahlen sollst.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2014 16:59




 Sadi
(@sadi)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

also ich habe immer an meine Ex gezahlt. Aber da sie beim Amt vorstellig wurde und Sozialhilfe erhält, hat sich das Amt eingeschalten und gibt mir vor, was ich an Unterhalt direkt an meine Ex zu zahlen habe.

Meine Ex hatte zu dem Zeitpunkt noch Zugriff auf mein Konto. Sie hat in gewisser Weise zweifach Geld bezogen...aber was solls, es war eine schlimme und schwere Zeit und sie ist die Mutter meiner Kinder. Ich kann ihr da keinen Vorwurf machen und werde jetzt entweder die Kröte schlucken oder ich habe unwahrscheinliches Glück und kann die Zahlung umgehen. Ich müsste halt nur in Erfahrung bringen, ob das nun verjährt ist oder nicht.

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Themenstarter Geschrieben : 04.06.2014 17:16
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sadi,

also ich wüsste nicht, dass ich dem Amt zuviel gezahlt habe.

Du weißt auch nicht, daß Du zu wenig gezahlt hast.
Wenn Du nicht zugestimmt hast und kein Richter etwas beschlossen hat, dann hat das JC Dir lediglich einen Vorschlag gemacht.

Dann verweise ich auf die Verjährungsfrist.

Du solltest auf gar nichts verweisen.

Du willst schließlich nichts.

Er will was und dann hat er auf etwas zu verweisen.

Und irgendeine Berechnung ist etwas anderes als ein Unterhaltstitel (den man ggf. vollstrecken kann).
Die - nicht ganz ernst gemeinte - Gegenforderung sollte Dir das lediglich vor Augen halten, das ist auch nur irgendeine Berechnung.

und werde jetzt entweder die Kröte schlucken oder ich habe unwahrscheinliches Glück und kann die Zahlung umgehen.

Und wenn Du aktuell daran denkst, diese Kröte zu schlucken, dann kriegst Du noch eine weitere Berechnung und noch eine Kontonummer von mir.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2014 17:23
 Sadi
(@sadi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo United,

vielen Dank. Hast mich beruhigt und zum Lachen gebracht  :rofl2:

Du hast recht. Ich muss warten, bis er sich wieder rührt.

Ich habe halt etwas Angst bekommen, als er mir sagte, dass dann der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen wird. Und ich will nicht, dass meine Lebensgefährtin da mit hineingezogen wird.

Wenn ich es mir recht überlege, müsste ich zuerst einen Mahnbescheid erhalten, bevor er Klage einreichen oder einen Gerichtsvollzieher schicken kann.

LG Sadi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2014 17:32
(@psoidonuem)
Registriert

Ich kapier's nicht.

Die setzen Dir in dem Schreiben fest (wobei die mMn nix festzusetzen haben), was Du ab 1.10. zu zahlen hast und JETZT möchten sie plötzlich Geld für die Zeit VOR dem 1.10. in gleicher Höhe? Oder fordern sie den rückwirkenden Betrag schon in dem damaligen Schreiben?

Vllt wäre der genaue Wortlaut ganz gut.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2014 12:45
 Sadi
(@sadi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

also in dem ersten Schreiben von 2010 teilte man mir am 01.09.2010 mit, dass meine Ex im Mai 2010 Sozialhilfe beantragt hätte. Im gleichen Schreiben hat das Amt den von mir ab 01.10.2010 zu zahlenden Unterhalt an die Kinder und die Ex berechnet. Dann haben Sie noch geschrieben, dass sie ja für die Monate Juni-August in Vorlage getreten seien, da ich in dem Zeitraum offiziell keinen Unterhalt bezahlt habe. Den habe ich nämlich erst ab September gezahlt, weil mir das Jugendamt das aufgetragen hat.

Zeitschiene:

Anfang 2010: räumliche Trennung, gemeinsames Konto
Mai 2010: Ex geht zum Sozialamt und bezieht Sozialhilfe ( ich weiss von nichts, immer noch gemeinsames Konto)
August 2010: Jugendamt kontaktiert mich und sagt mir, was ich an Unterhalt für die Kinder zahlen muss (Konto jetzt getrennt)
September 2010: Ich zahle erstmals Unterhalt gem. Berechnung Jugendamt
September 2010: Sozialamt schaltet sich ein und berechnet Unterhalt neu und teilt mir mit, was ich ab Oktober zahlen muss und dass ich den Betrag rückwirkend ab Juni hätte zahlen müssen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2014 13:18
(@psoidonuem)
Registriert

... und dass ich den Betrag rückwirkend ab Juni hätte zahlen müssen

Steht da: "Sadi hätte zahlen müssen, mimimi" oder steht da, dass sie das explizit von Dir fordern? Denn wenn sie es schon damals nicht gefordert haben, brauchen wir uns über eine evtl rechtliche Grundlage keinen Kopf zu machen. Dann gucken sie mMn in die Röhre.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2014 14:54
 Sadi
(@sadi)
Schon was gesagt Registriert

Im Schreiben vom 01.09.2010 steht:

mit Schreiben vom 17.06.2010 übersandten wir Ihnen eine Bedarfsmitteilung und Rechtsübergangsanzeige (an beides erinnere ich mich nicht mehr und habe keine Unterlagen) und teilten Ihnen darin mit, dass Sie gegenüber den Kindern und Ihrer getrennt lebenden Ehefrau unterhaltspflichtig sind. Da die oben genannten Personen seit 25.05.2010 Leidtungen nach dem sozialgesetzbuich Teil 2 (SGB-II) beziehen, ist gemäß § 33 SGB-II der nach bürgerlichem Recht bestehende Unterhaltsanspruch bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf den Träger der Sozialhilfe, in diesem Falle Landeshauptstadt X, übergegangen.

wir haben anhand der vorliegenden Unterlagen Ihre wirtsch. Verh. geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass Ihnen die Zahlung eines Unterhaltsbeitrages in höhe von mon. 752 € zugemutet werden kann. Den Betrag überweisen sie bitte ab 01.01.2010 an Frau XX. Während des Zeitraumes Juni bis September 2010 ist ein Rückstand von 2361 € entstanden (unter der Voraussetzung dass sie, wie heute telefonisch besprochen- zum heutigen Tag 647 € an Kindesunterhalt für September 2010 gezahlt haben).

Dann kommt die Berechnung

Den Rückstand in höhe von 2361 €überweisen sie bitte an Konto .... Falls Sie per Raten bezahlen  wollen (100 €) kontaktieren Sie uns bitte.

Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass gegen diese Zahlungsaufforderung kein Widerspruch eingelegt werden kann, weil es sich nicht um einen Bescheid handelt. Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, werden wir bei der dem zuständigen Amtsgericht Unterhaltsklage einreichen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2014 15:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sadi,

eine Garantie dafür, dass die Forderung unrechtmässig ist (zum Beispiel wegen Verjährung oder falscher Berechnungsgrundlagen) und Du den Rückstand nicht bezahlen musst, kann Dir hier niemand geben; diese Entscheidung trifft im Zweifelsfall ein Richter, und wie sie ausgeht, ist ungewiss. Genauso kann Dir aber auch niemand in einem Internet-Forum mit Sicherheit sagen, dass sie rechtmässig wäre und Du auf jeden Fall bezahlen musst.

Bevor Du jetzt in vorauseilender Resignation bezahlst, kannst Du es ja auch einfach darauf ankommen lassen, ob eine Klage eingereicht wird: Dann ist immer noch Zeit genug, einen Anwalt aufzusuchen, ihn die Erfolgsaussichten prüfen zu lassen und dann zu entscheiden, ob Du das Ergebnis der Klage abwartest oder den ausstehenden Betrag nicht doch lieber vorher überweist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2014 16:39
(@psoidonuem)
Registriert

Das sieht schon so aus, als hätten die Dich formal korrekt in Verzug gesetzt. Ob die Forderung als solche rechtmäßig ist, vermag ich nicht zu beurteilen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2014 19:10
 Sadi
(@sadi)
Schon was gesagt Registriert

Ja, sie haben mich in Verzug gesetzt, aber in 2010, seither war gar nichts. Jetzt auch noch nicht, da er mir das ja erst telefonisch gesagt hat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2014 19:18




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