Soll ich nach der S...
 
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Soll ich nach der Scheídung weiter Unterhalt zahlen?

 
(@muelheimer)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebes Forum!
Ich habe folgende Frage:
Im Dezember 13 habe ich die Scheidung beantragt, ich bin seit April 16 geschieden.
Wir waren sieben Jahre verheiratet und haben ein 6 jähriges Kind, welches in eine ganztags-Schule geht.
Das Kind betreuen wir seit drei Jahren erfolgreich im sogenannten echten Wechselmodell.
Ich habe ein Netto Gehalt von 2680€ bei einer 39 Stundenwoche / Ex-Partner ein Gehalt (Anerkennungsjahr als Erzieher) bei einer 30 Stundenwoche in Höhe von 1000€ zuzüglich 250€ Wohngeld.
Ex hat zudem vorher ein Germanistik-Studium abgeschlossen.

Für das Kind würde ich sagen wir mal freiwillig 200€ Unterhalt zahlen.
Müsste ich auch nachehelichen Unterhalt zahlen?
Diesen haben wir im übrigen per Ehevertrag von 2007 ausgeschlossen.

Vielen Dank für eure Hilfe!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2016 12:38
(@funsurfer77)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn Nachehelicher Unterhalt im Ehevertrag ausgeschlossen ist, musst Du auch nichts zahlen.

Und wenn jeder das Kind zu 50% betreut wüsste ich auch nicht, warum Kindsunterhalt gezahlt werden sollte.

Und Betreuungsunterhalt kommt bei einer Ganztagsschule auch nicht in Betracht.


AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2016 13:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ganz einfach funsurfer.

Bei einer 50/50 Betreuung fällt KU nicht automatisch weg, sondern richtet sich danach, ob einer der beiden ET mehr oder weniger Einkommen hat.

Zur Berechnung werden beide ber. Nettoeinkommen zusammengezählt und in der DDT eingeordnet. Das KG abgezogen und danach wird der Zahlbetrag nach den Einkommensverhältnissen gequotelt.

Dann lässt sich leicht herauslesen, wer gegen wen noch einen Ausgleichsanspruch hat. Dabei natürlich nicht vergessen, dass das KG ja nur an einen ET ausgezahlt wird und deshlab beim anderen noch hälftig berücksichtigt werden muss.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2016 14:05
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

in Ergänzung zu midnightwish, Betreuungsunterhalt ist in der Regel bis zum 3. Lebensjahr des Kindes zu zahlen, länger nur bei kindbezogenen Gründen, die ich hier nicht sehe, da es ein gesundes, 6 Jahre altes Kind ist. Es ist kein Betreuungsunterhalt zu zahlen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2016 14:34
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Muelheimer,

was ist denn seit April gezahlt worden ?

Grundsätzlich würde ich bei Ganztagsbetreuung Susi beipflichten, dass Betreuungsunterhalt sich nur schwerlich begründen lassen dürfte.

Für ausgeschlossen würde ich Nachehelichen Unterhalt dennoch nicht halten (ein Anwalt ließe sich sicherlich begeistern), denn aus der studierten Germanistin wäre ohne Kind mit Sicherheit eine erfolgreiche Politikerin geworden.

Ein vorgeburtlicher Ehevertrag aus 2007 ist nicht das Papier wert, auf dem er steht, wenn dort nachehelicher Unterhalt pauschal ausgeschlossen wird, ohne etwaige erziehungsbedingte Auszeiten und damit verbunden eheliche Nachteile zu berücksichtigen.

Wie steht sie denn zu den 200 EUR Kindesunterhalt ?

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2016 11:11