Hallo miteinander.
Vielleicht könnt ihr mir zu folgender Kontellation ein paar Infos geben, was den/die Unterhaltszahlungen angeht.
Tochter 13 Jahre möchte zur Mutter (lebt z. Zt. beim Vater). Die KM macht eine Ausbildung und verdient ca. 950 € Brutto.
Der Sohn 14 Jahre lebt beim Vater. Der Vater hat ein mtl Netto von ca. 3.000 €.
Wer muss zukünftig wieviel (in etwa) für welches Kind zahlen?
Freue mich auf eure Antworten.
LG,
Rohga
Moin,
die genauen Werte kannst du der Düsseldorfer bzw. Berliner Tabelle entnehmen. Wichtig ist hierbei nur, dass Unterhalt nicht aufgerechnet werden kann, der Rechtsanspruch erlischt damit NICHT. Vorsicht damit.
Von den Zahlen her dürfte die Mutter unterhalb des Sebstbehaltes liegen, mit einiger Wahrscheinlichkeit kommt von dort kein Unterhalt.
Der Vater dürfte Unterhalt zahlen müssen, kann sich aber für das bei ihm lebende Kind das gesamte Kindergeld anrechnen lassen, da kein Unterhalt gezahlt wird, sowie eventuell UVG beantragen (die deutschen Rechtsänderungen sind mir nicht mehr so geläufig).
Hoffe geholfen zu haben, Xe
Hallo,
die Mutter ist im Moment nicht leistungsfähig, wie lange dauert ihre Ausbildung noch?
Der Vater ist weiterhin zwei Kindern unterhaltspflichtig, einem barunterhaltspflichtig, einmal betreungspflichtig. Damit kann keine Hochstufung erfolgen.
Unterhaltsvorschuss gibt es nur bis zum 12. Lebensjahr.
D. h. der Vater zahlt regulären Tabellenunterhalt für das bei der Mutter lebende Kind. Die Mutter zahlt nichts, weil sie nicht leistungsfähig ist.
Sophie
Danke für eure bisherigen Antworten!
die Mutter ist im Moment nicht leistungsfähig, wie lange dauert ihre Ausbildung noch?
Der Vater ist weiterhin zwei Kindern unterhaltspflichtig, einem barunterhaltspflichtig, einmal betreungspflichtig. Damit kann keine Hochstufung erfolgen.
Die Ausbildung dauert noch ca. 2,5 Jahre.
Was meinst du genau mit "Hochstufung"?
Danke und Gruß,
Rohga
Die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus. Sind es mehr oder weniger kann eine Hochstufung um eine Tabellenstufe oder um eine Herunterstufung erfolgen.
Beispiel: nach Einkommen muss nach Stufe 5 gezahlt werden. Wenn nur ein Unterhaltsberechtigter vorhanden ist kann die Hochstufung auf Stufe 6 erfolgen.
Nach Einkommen muss nach Stufe 5 gezahlt werdne. Wenn drei Unterhaltsberechtigte vorhanden sind kann eine Herabstufung auf Stufe 4 erfolgen.
Sophie