hallöchen,
ich hatte mit meiner Ex letztes Jahr nach der Trennung eine Beurkundung beim JA machen lassen,daß ich nur 140 Euro zahlen muß. Nun ist die kleine i der Schule, KM hat nen neuen Partner, und nun will die Mutti schon mehr Geld.
Da ist Sie aufs JA und hat angegeben daß die Lebenshaltungskosten gestiegen sind und daß Sie auf den gesetzlich geregelten Unterhalt zurückgreifen möchte.JA hat mir gleich ein Schreiben(12.9.) gemacht-wo ich jetzt ab 1.9. 229 Euro zahlen soll. Können die das auf einen halben Monat rückwirkend machen,obwohl ich noch keine Beurkundung gemacht habe?
Dann noch eine Frage,mein Selbstbehalt ist nicht gewährleistet, liegt bei 812 Euro und müssten aber 820 Euro sein.
Nun schreibt JA daß dies ein Mangelfall sei wegen anteilliger Kindergeldberechnung. Ist das so richtig?
Nun noch eine Frage-habe durch einen Kollegen efahren,daß ich meinen Selbstbehalt um 5 % erhöhen kann( berufsbedingte Aufwendungen)-stimmt das-kann mir da jemand zustimmen?
Wer hat ne Ahnung ob ich wegen Schulden evtl weniger zahlen müsste?
Noch eine Frage, wer weiß ob der Selbstbehalt nun endlich mal an die alten Bundesländer angepaßt wird-die Mieten etc in Dresden sind ja nun wirklich nicht günstiger wie z.B. in Hannover-bloß ein Bsp.-kenn da viele.
Lg Marius
Hallo und Willkommen!
Hört sich ja etwas hmmm an, Dein Wunsch.
Also einmal ist das richtig, dass Kinder in der Schule sehr viel mehr kosten. Büchergeld, Kopiergeld, Bücher teilweise selber kaufen, Schultasche, ecetera ecetera ...
Das ist auch Dein Kind! Ist hier egal, ob ein Next Deiner Ex existiert, für das Kind bist Du (logischerweise und selbstveständlich!) zuständig.
Und Du hast auch eine gesteigerte Erwerbspflicht, wenn Du den Mindest-KU nicht zahlen kannst - sprich Du musst Dir z.B. nen anderen Job suchen, usw. usw.
Grüße *nichtaufgeber*
P.S.: Es handelt sich doch um Deine Kleine?
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Hallo,
Dein SB im Osten ist tatsächlich 820€ zzgl. berufsbedingte Aufwendungen 5% oder nach Nachweis.
Des Weiteren können ehebedingte Schulden anerkannt werden. Bei Mangelfällen immer schwierig...bei mir hat es aber geklappt.
Aber, du bist verpflichtet Deinem Kind den rechtsmäßigen KU zu zahlen evt. unter Hilfe einer weiteren Arbeitsaufnahme.
Dieses ist aber von dem jeweiligen Einzelfall abhängig und richtet sich auch nach Deiner Tätigkeit + Zeitaufwand + Zustimmung durch Deinem jetzigen AG.
Noch eine Frage, wer weiß ob der Selbstbehalt nun endlich mal an die alten Bundesländer angepaßt wird-die Mieten etc in Dresden sind ja nun wirklich nicht günstiger wie z.B. in Hannover-bloß ein Bsp.-kenn da viele.
Darüber brauchst du Dich nicht aufzuregen...bringt nix...
Wenn Dein Einkommen derzeit es nicht zuläßt, dass du einen höheren KU zahlen kannst, dann kannst du Deine Unterlagen dem JA zukommen lassen und hoffen, dass die Ruhe geben oder du gehst zum RA.
Mfg
papi74
PS. Wenn ich Dich richtig verstanden habe besteht ein Titel... Eine Abänderung geht nur in beidseitigen Einverständnis oder im Streitfall über das Gericht.
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo nichtaufgeber,
Ja ist meine kleine-zahle auch gerne für Sie,aber was nützt es wenn ich an mein existensminimum gehe und dann mit Ihr nicht mal in den Urlaub fahren kann (denn von 814 kann ich mir nicht viel weglegen-ist ja logisch)und die Exe weiß net wohin mit der Kohle :dankeschoen:.Ist doch bisl unfähr-aber so ist das nun mal. Würde gerne einen Job annehemen wo ich mehr Kohle bekomme-wer würde das nicht wollen,aber sieht nun mal bißchen schlecht aus hier im Osten mit Arbeit-kann ja auch ins Ausland gehen-mein Kind würde das mit Sicherheit nicht verkraften! Oder ich studiere nochmal-vielleicht bekomme ich dann irgendwann mal mehr-aber kann jetzt nichts zahlen,
Ja einen Titel gibt es-mit den 140 Euro-Sie hat mir damals die 89 Euro monatlich geschenkt weil Sie ganz gut verdient, und damit ich das Geld für Unternehmungen/ Urlaube(mit Tochter) verwenden kann-was ich auch habe.
Bei 820 Euro kann :ausgezeichnet:ich ja nicht mal mit der kleinen auf den Rummel gehen-das ist zum Wohle des Kindes??
Hallo Marius293,
naja, also auf den Rummel kann ich mit meinem Zwerg auch nicht gehen, das können auch viele Elternpaare, die nicht getrennt sind, ihren Kindern nicht ermöglichen. Auch Urlaub... wie buchstabiert man das?? 😉
Rein rechtlich ist es so, Deine Tochter hat einen Anspruch auf den nach Deinem Gehalt berechneten Unterhalt, unabhängig davon, was Mutti verdient. Das heißt, wenn jetzt bei der konkreten Berechnung hervorgeht, dass Du mehr zahlen könntest, wird wohl auch eine Klage der Mutter durchgehen.
Du mußt moralisch außen vor lassen, warum die Mutter erst auf einen Teilbetrag verzichtet hat und warum sie das jetzt nicht mehr kann. Versuch den KU so zu sehen, dass Du eine Leistung an Deine Tochter bewirkst, die die Mutter nur mangels Geschäftsfähigkeit des Kindes für diese entgegennimmt und für sie einsetzt.
Ich würde den Unterhalt berechnen lassen (da kann man dir auch hier helfen) und dann ggf. freiwillig den Titel ändern (und auf Befristung bis zum 18. Geburtstag achten!).
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ja werde das auch machen-mir ist das ja letztendlich auch egal was die KM verdient-möchte eben nur den Selbstbehalt haben-und der ist nun mal unterschritten-da ist mir das egal was das JA schreibt-freiwillig mache ich das natürlich nicht-da muß Sie sich schon kümmern-wie wird denn der Unterhalt berechnet und wie ist das nochmal mit den 5% berufsbedingten Aufwendungen?
Hallo!
Dann mal zu den Fakten:
- Exe weiss net wohin mit der Kohle? Wieviel verdient sie? (Kann sich auch auf den KU auswirken)
- Was verdienst Du? Besteht die Möglichkeit, einen Nebenjob anzunehmen? Kann man in einen Randbezirk umziehen?
- Handelt es sich um ehebedingte Schulden?
Was mich a bissl wundert, wo ist denn Deine Grenze zum Westen? Dachte wir hätten gar keine mehr ...
(Dein Zitat: "Würde gerne einen Job annehemen wo ich mehr Kohle bekomme-wer würde das nicht wollen,aber sieht nun mal bißchen schlecht aus hier im Osten mit Arbeit-kann ja auch ins Ausland gehen...")
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
ja gut die Grenze gibt es nun nicht mehr,dann eben die alten bundesländer-gibt es ja nun doch Unterschiede,wie z.b. Selbstbehalt. Ich habe ca 1050 netto-so wie es das Jugendamt ausgerechnet hat-aber da geht ja Weihnachtsgeld,Urlaubsgeld,Feiertagszuschläge etc mit rein-das habe ich ja nicht jeden Monat raus.
Einen Nebenjob erwünscht mein AG leider nicht-läßt sich auch blöde machen,da ich in schichten arbeite und die fast täglich wechseln. Auch am wochenende und Feiertags bin ich arbeiten (Krankenhaus). Ist die Urkunde die ich letztes Jahr unterschrieben habe-der Titel? Da steht bloß Urkunde drauf.
Ich wohne schon relativ günstig-glaube nicht dass es noch viel billiger geht,momentan wohne ich auch in einer WG,bin aber oft bei meiner Freundin-wo ich aber nicht hinziehen kann und möchte.
Nun aus der WG muß ich auchn irgendwann mal raus,denn wenn ich meine kleine habe,dann besitze ich nur einen Raum mit einem Bett-und Sie wird auch älter-ist nun schon 7 Jahre und schläft immer noch bei mir im Bett-irgendwann geht das nicht mehr-möchte ja auch Ihre Privatsphäre haben.
Kann ich nun die 5 % auf den Selbstbehalt drauf hauen-das würde mir schon reichen. Weiß nicht was die Exe hat-führt aber einen Pflegedienst-der gehts nicht schlecht.
Zitat:Würde gerne einen Job annehemen wo ich mehr Kohle bekomme-wer würde das nicht wollen,aber sieht nun mal bißchen schlecht aus hier im Osten mit Arbeit-habe nicht geschrieben dass es noch eine Grenze gibt-habe nur geschrieben
Osten und Westen-das gibt es nun mal-so auch Norden und Süden! :redhead:
Hallo marius,
Weiß nicht was die Exe hat-führt aber einen Pflegedienst-der gehts nicht schlecht.
Das heißt ja noch lange nicht das sie damit Unmengen Geld verdient. Auf den KU hätte es eh nur Einfluß, wenn sie das 3-4 fache deines Einkommens hätte.
Da du derzeit ja unter der DDT Stufe 1 bist, wird das JA wohl kaum mitmachen das du da nochmal 5 % berufbedingte Aufwendungen abziehst.
Ist die Urkunde die ich letztes Jahr unterschrieben habe-der Titel? Da steht bloß Urkunde drauf.
Ja, ist sie.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
Da du derzeit ja unter der DDT Stufe 1 bist, wird das JA wohl kaum mitmachen das du da nochmal 5 % berufbedingte Aufwendungen abziehst.
Mmh... ich bin auch Mangelfall und mir wurden die berufsbedingten Aufwendungen genehmigt >5%.
Auch wenn man Mangelfall ist, so gilt doch der SB im Regelfall als "feste Grenze" zzgl. die Aufwendungen die durch die Arbeit entstehen.
Sicherlich kann man bei der Altersvorsorge streiten aber auch die wurden mir mit 4% zugebilligt.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
