Kürzung von Unterha...
 
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Kürzung von Unterhalt nach Anhäufung von Schulden

 
(@kiki77)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

dies ist mein erster Beitrag,  bzw. meine erste Frage an dieses Forum. Evtl. benötige ich deshalb noch ein wenig Unterstützung.
Folgende Situation ist bei mir eingetreten:
Ich bin seit Anfang April rechtskräftig geschieden. Die Kommunikation zwischen meiner Ex und mir ist ok.
Im Vorfeld der Scheidung haben wir besprochen, wer welche Darlehen für die gemeinsame Immobilie, in der bis dato noch meine Ex mit unserem gemeinsamen Sohn lebt, bedient.
Jetzt hat mir der Banker eröfnet, dass meine Ex seit einiger Zeit keine Zahlungen mehr geleistet hat. Inzwischen sind ca. 12.000 Euro an Verbindlichkeiten aufgelaufen. Ich allerdings habe meine Verpflichtungen erfüllt.
Da das haus zum Verkauf steht ist meine Frage nun folgende:
Wie verhält es sich nach dem Verkauf der Immobilie, wenn eine Restschuld verbleibt. Habe ich dann die Möglichkeit den Kindesunterhalt (meine Ex ist voll berufstätig und bekommt keinen eigenen Unterhalt) zu kürzen? So wie ich die Lage einschätze meint meine Ex sicherlich, dass die Schulden geteilt werden. Das ist grundsätzlich sicherlich richtig. Was aber ist mit diesen 12.000 Euro. Diese Schulden hat sie doch alleine zu tragen, oder?

Für die Antworten möchte ich mich bereits im Vorfeld recht herzlich bedanke.
Viele Grüße
Christian


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2007 13:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo kiki und herzlich willkommen.

Erste Frage: Wieviel KU zahlst du denn derzeit und sind bei der Berechnung schon die die Hypothekenlast der Immoblilie irgendwie berücksichtigt?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2007 13:53
(@kiki77)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

das ging ja schnell!!! Vielen Dank.

Derzeit zahle ich 430 € monatlich. Da die Darlehen zu gleichen teilen bedient werden und der Wohnvorteil meiner Ex bei der Aufteilung mit eingerechnet wurde fanden die Darlehen keine Berücksichtigung.

Viele Grüße
Christian


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2007 14:11
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie alt ist der Sohn?

Der Wohnvorteil und was deine Ex verdient ist für den KU eh unerheblich. U.U wird die reine Tilgung bei der Berechnung des KU berücksichtigt werden. Dabei ist aber auch nur das abziehbar was du tatsächlich zahlst. Ob das noch geht, wenn aus dem Verkauf Schulden bleiben, da bin ich überfragt.

Was deine Ex zahlt oder eben nicht wirst du im Innenverhältnis von ihr holen müssen, da die Bank sich ja dann erstmal komplett an dich wenden wird. Allerdings frag ich mich scvhon wie sich so ein Haufen anhäufen kann ohne das du etwas mitbekommen hast. Über welchen Zeitraum hat sie denn nicht mehr gezahlt?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2007 14:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin kiki,

die Immobilienschulden haben mit dem KU nichts zu tun; hier gibt es ein so genanntes Aufrechnungsverbot.

Der Banker wird sich bei Dir als Gesamtschuldner schadlos halten, wenn Ex nicht bezahlen kann. Darf er auch; dann ist Deine Ex Dir zwar im Innenverhältnis zum Ausgleich verpflichtet, aber wenn bei ihr nichts zu holen ist, nützt das nicht viel.

Nur wie gesagt: Vermische das Ganze nicht mit Deinen KU-Zahlungen; das gibt vorhersehbaren und vermeidbaren Ärger!

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2007 14:21
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

hinzuzufügen wäre vllt. noch, wenn das Haus verkauft wird, dann hat er ja -wahrscheinlich- mehr Geld zur Verfügung.
Genau dieses Geld wird evtl. zu EU-Zahlungen herangezogen werden. Dann ist dies wieder verrechenbar.

Verrechenbar sind die 12K u.U. auch, wenn ein relativ hoher Betrag vom Verkaufserlös herauskommt.
Dann ist ja was zu holen.

@kiki auch wenn deine EX voll berufstätig ist, könnte es sein das sie EU bekommen könnte.

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2007 14:27