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Jugendsamturkunde und Volljährigkeit

 
(@snowflake)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich habe mal dringende Fragen. Die Situation ist folgende:
mein Verlobter zahlt für zwei Söhne Unterhalt. Dieser Unterhalt wurde vom Jugendamt durch eine Urkunde geregelt. Nun wird der älteste Sohn am 30.09. 18 Jahre alt. Seit Juni haben wir uns bemüht mit Schreiben ans Jugendamt und Telefonaten die Unterhaltshöhe ab diesem Monat festlegen zu lassen. Erst jetzt haben wir erreicht, dass sein Einkommen und das der Ex berechnet wird.
Für diesen Monat haben wir keinen Unterhalt gezahlt, weil aus unserer Sicht der neue Unterhaltssatz gezahlt werden muss und der Sohn und nicht die Ex das Geld bekommt.
Nun droht die Ex mit Lohnpfändung usw.
Ist es korrekt, das diesen Monat schon der neue Unterhalt fällig ist?
Ist es auch korrekt, dass man zu viel gezahlten Unterhalt nicht verrechnen kann?
Und die wichtigste Frage: kann die Ex pfänden?
Ist die Urkunde noch gültig, obwohl wir seit Juni auf Berechnung drängen?
Es geht nicht darum, dass er nicht mehr zahlt!!!!

Vielen Dank für Antworten.
Snowi


Für manche Exemplare meiner Spezies muss man sich wirklich schämen!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2007 19:14
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

vermutlich handelt es sich um einen unbefristeten Titel. Damit hat die Ex recht, dass sie die sofortige Pfändung einleiten kann, ABER ...

da Junior die Volljährigkeit erreicht hat, ergeben sich ein paar entscheidene Änderungen. Nicht mehr die KM ist der Ansprechpartner, sondern Herr Sohnemann, damit kann die KM ohne entsprechende Vollmacht keinerlei Aussagen treffen. Der Unterhalt ist mit befreiender Wirkung nur auf ein Konto zu zahlen, welches der Sohn angegeben hat. Kontruierter Fall: KV zahlt an KM, Sohn sagt er hat nichts bekommen und lässt pfänden. KV muss nun zahlen und den falschen Betrag von KM wiederholen .... die hat vielleicht nicht soviel und diesen bereits ausgegeben.

Folgende Schritte sind zu unternehmen:
- Den Sohn zur Herausgabe des Titels auffordern. Gibt er diesen nicht freiwillig heraus, ist Abänderungsklage zu stellen, welches auf Kosten des Sohnes erfolgreich durchlaufen wird.
- Gegen evtl. Pfändungsversuche muss Vollstreckungsschutzklage eingereicht werden.
- Wenn Sohn weiterhin Unterhalt haben will, so muss er seine Bedürftigkeit nachweisen ... z.B. durch Schulbescheinigungen, Ausbildungsverträge.

Ohne Auskünfte des Sohnes, keinen Unterhalt.

Wisst Ihr was er gerade macht?

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2007 20:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

meine Meinung nach müßte im September noch der alte Unterhalt normal gezahlt werden, das Junior erst am 30.9. 18 Jahre alt wird.
Das heißt: September wie bisher, Oktober nach neuen Regeln.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2007 21:49
(@snowflake)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kaspar,

erst mal danke für die Antwort.
Genau das ist mein Problem!! KM verhindert nämlich seit einiger Zeit Kontakt zum Sohn.
Wir haben Sohn schon im Juli gesagt, dass ER zum Jugendamt gehen soll, weil wir nicht auf das Konto der Mutter überweisen werden!
Gerade hat mein Ex mal wieder versucht die neue Handynummer vom Sohn zu bekommen, aber da rennt er bei ihr gegen eine Mauer!
Ich denke es bleibt nichts anderes, als morgen den Sohn von der Schule abzuholen.  Wir haben keine Lust das mit ihr weiter zu diskutieren. Sohn soll Geld bekommen (vielleicht auch mehr als geregelt wird) ABER nur der Sohn! Er macht ein schulische Ausbildung im Bereich Internetgrafik und Design.
Wir werden deine Tipps in die Tat umsetzen.
@ Lausebackesmama
Aber im anderen Fall, als der zweite am 24.08. 12 Jahre wurden, mussten wir für August auch schon den höheren Beitrag zahlen. Von daher verstehe ich das dann nicht ganz.

Es sei noch mal erwähnt, .... alles für die Söhne ... nichts für die KM.  😉 Es geht wirklich nicht darum, dass wir uns der Verantwortung entziehen wollen.

Danke für die Antworten.


Für manche Exemplare meiner Spezies muss man sich wirklich schämen!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2007 22:09
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

habt Ihr die Adresse des Sohnes?
Schreib ein nettes Schreiben, mit der Bitte um Herausgabe des Titels. Dann ist der Sohn am Zug. Ihr würde mir gelinde gesagt ein Ei darauf backen, ob der Mutter den Kontakt zulässt oder nicht. Sohn will Unterhalt, dann muss er kommen ... mit 18 werden die Karten neu gemischt ... auch Frau Mama wird BARunterhaltspflichtig (zwar nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten).

Den Einwand von LBM halte ich für nicht unberechtigt. Ihr lauft da unnötig ins offene Messer, könnt für den Oktober aber schonmal neue Voraussetzungen schaffen.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2007 23:42
(@snowflake)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

so Unterhalt bekommt heut der SOHN!  🙂 Natürlich auch ein nettes Schreiben mit der Bitte um Herausgabe der Urkunde.
Wieviel Unterhalt in diesem Monat fällig ist, dass ist mir noch ein Rätsel. Bei den Erhöhungen der Altersstufen, war der neue Unterhalt immer für den Monat fällig, in dem die Söhne die 6 bzw. 12 bekommen.
Angenommen ein Kind wird am 01. eines Monats und nicht wie bei uns zum Ende 18 Jahre, was dann? Egal.... um Nerven zu schonen zahlen wir erst mal den vollen Unterhalt.
Tja genau die Barunterhaltspflicht der KM ist ihr Problem. Sie verdient nämlich mehr als mein Verlobter, er hat noch Schulden und zahlt dann noch für den Jüngeren. Somit wird Sie ein böses Erwachen erleben, wenn die Berechnung raus ist.  :thumbup:
Wie das Ergebnis aussieht, sprich ab wann nun der neue Unterhaltssatz für Volljährige greift, werde ich auf jeden Fall posten. Vielleicht hat jemand ein ähnliches Problem.

Schönen Tag wünscht
snowi


Für manche Exemplare meiner Spezies muss man sich wirklich schämen!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2007 12:36