Selbstbehalt
 
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Selbstbehalt

 
(@komatsu)
Schon was gesagt Registriert

tach auch,
wie ist das denn mit dem Selbstbehalt kann der noch reduziert werden (unter 840€)
wenn das Einkommen des Unterhalspflichtigen nicht fur KU+MU+SB reicht ?

Sind es wirklich nur max. 3 Jahre MU bei unverheirateten nicht zusammenlebenden Eltern oder verlängert sich das je nach Situation der Mutter?

Wird der MU immerwieder neu berechnet zb. jedes Jahr oder ist der 1x berechnet fix ?

Danke fürs Interesse

[Editiert am 10/2/2005 von komatsu]


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2005 17:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Selbstbehalt kann reduziert werden, wenn du arbeitslos bist. Dann geht der Staat davon aus, das du keine so hohen Ausgaben hast und deshalb auch keine 840.- € braucht sondern nur 780.- (glaub ich müsste nochmal nachschauen) brauchst.

Ob die Mutter damit zurechtkommt ist dabei unerheblich, das hat nur mit deiner Arbeitssituation zu tun.

Bei unverheirateten sind es max. 3 Jahre und auch max. eine Höhe von 1500.- €, hängt aber nicht nur von deinem Einkommen ab, sondern auch davon was sie vorher verdient hat. Die Situation der Mutter hat damit nix zu tun. Danach muss sie selbst sehen wie sie zurecht kommt

Alle 2 Jahre oder wenn sich die Einkommensverhältnisse eklatant ändern kann der Unterhalt neu berechnet
werden. Das gilt für den KU und ich denke genauso für den MU.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2005 18:05
(@komatsu)
Schon was gesagt Registriert

Danke hast mir sehr geholfen !


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2005 18:08
(@slave_machinery)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,
es liegt aber auch schon eine Verfassungsbeschwerde beim BVG vor wonach die Dauer des Betreuungsunterhalts von 3 Jahren angehoben werden soll.
Aber was da noch bei rauskommen wird ist fraglich. Ich kann Deine Sorgen gut nachvollziehen, bin momentan in der gleichen Situation!
Gruß
Markus


¡No Pasarán!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2005 18:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich wär eher für ne Klage in anderer Richtung. Ehefrauen sollten im Unterhalt den Nichtehefrauen gleichgestellt werden und auch nur 3 Jaher Unterhalt bekommen. Warum können Ehefrauen denn nicht genauso arbeiten gehen wie das alleinerziehnde Müttern anscheinend zu tausenden können...


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2005 19:47
 ts31
(@ts31)

Es soll auch Diskussionen geben, in denen besprochen wird nicht heiraten zu müssen...

Der teuerste Vertrag den man derzeit abschliessen kann. Er versichert nichts, rein gar nichts, nur unter Umständen den Staat vor unsinniger Forderungen.


AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2005 22:17
(@RAMSCH)

---------------
Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]


AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2005 22:46
(@slave_machinery)
Zeigt sich öfters Registriert

Jedenfalls ist das deutsche System an sich sehr ungerecht.
Klar, auch von 840 Euro kann man leben. Es gibt Leute, auch Familien, die kommen mit weniger aus. Nur "wie" ist die Frage. Wenn man vorher Kredite aufgenommen hat die noch abbezahlt werden müssen reduziert sich faktisch auch der SB. Auch wenn man aus allen möglichen Anlässen seine Unterhaltsschulden nicht zahlen kann so kann auch bis zur Höhe des Dispos das Konto gepfändet werden. Und dann sitzt man richtig in der Schuldenfalle...
Aufpassen heißt es da... rechtzeitig in eine billigere Wohnung umziehen (so weit ich weiß sind im SB 325 Euro für Miete enthalten), unnötige Ausgaben reduzieren, nicht mehr Ausgehen, kein Abend beim Italiener...

Und die Mutter? Angenommen der Vater verdient 1700 Euro netto - davon bei einem Kind 192 Euro Kindesunterhalt, der Rest dürfte dann bis auf den SB für den Unterhalt der Mutter drauf gehen. Macht summa summarum an die 860 Euro...

Die KM bekommt Erziehungsgeld (300 Euro), Kindergeld von 154 Euro und kann ihren Anspruch auf Erziehungsgeld auch behalten wenn sie bis zu 30 Stunden monatlich arbeitet...

Rechnen wir das zusammen kommen wir auf 1414 Euro! Und das de facto steuerfrei.
Auch davon kann man mit Kind noch gut leben... erst recht wenn die KM nach der Geburt zur Oma zieht...

Ich will nichts schönreden - auch die Mutterpflichten sind alles andere als einfach.

Gruß

[Editiert am 10/2/2005 von slave_machinery]


¡No Pasarán!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2005 23:09
(@alexa)
Rege dabei Registriert

Hallo sklave maschinery
So ganz richtig ist das nicht was du schreibst.
Wenn du vorher Kreditverpflichtungen hattest, müssen die auch weiter berücksichtigt werden.
Zum Beispiel du hast 17oo Euro. Davon ist bei Arnbeitenden Unterhaltspflichtigen 840 Euro als Selbstbehalt anzusehen. Solltest du zum Beispiel laufende Kreditraten haben, sagen wir mal 200 Euro, so muss das auch berücksichtigt werden.Dann kommt der Kindesunterhalt und dann ist der Rest für die Mutter.
Handelt es sich um sogenannten Mangelunterhalt, kann die Mutter nicht so einfach noch 30 Stunden nebenbei arbeiten gehen. Das Geld würde zwar nicht auf das Erziehungsgeld angerechnet, aber dafür wird bei Mangelunterhalt auch das Einkommen der Mutter aus sogenannter unzumutbarer Tätigkeit zu Hälfte angerechnet und es würde sich dadurch der Unterhalt für sie vermindern.
Noch etwas. Ist zum Beispiel der Unterhaltspflichtige aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und konnte nicht die Möbel mitnehmen die zum normalen Gebrauch gehörten(Küche, Bett ,Kleiderschrank u.s.w.) Darf der Unterhaltspflichtige sich diese Sachen auch auf Ratenzahlung anschaffen und der Unterhalt mindert sich erst mal solange bis die notwendigen Möbel abgezahlt sind.
Nur halt neue Kredite werden nicht berücksichtigt.
Gruß Alexa


Beurteile einen Menschen nie nach seinem Lächeln.... manche Lachen nur um nicht weinen zu müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2005 01:29
(@slave_machinery)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Alexa,
wie ist es dann mit Krediten, die während der gemeinsamen Zeit aufgenommen wurden wobei der Kindsvater alleine als Kreditnehmer im Vertrag steht? Ich rede hierbei im Übrigen von unverheirateten Eltern!
Soweit ich weiß finden diese Kredite dann keine Berücksichtigung...
Gruß


¡No Pasarán!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2005 14:06




(@alexa)
Rege dabei Registriert

Hallo Du
Also, soweit ich informiert bin werden auch diese Kredite berücksichtig, wenn sie schon vorher liefen. Ist da sogar unerhblich wofür sie waren. Aber deine laufenden Verpflichtungen muss man berücksichtigen, weil du sonst ja unweigerlich in eine Schuldenfalle geraten würdest.
Alexa


Beurteile einen Menschen nie nach seinem Lächeln.... manche Lachen nur um nicht weinen zu müssen.

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Geschrieben : 12.02.2005 03:19
(@juli1a)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich hab grad' diesen Beitrag hier gefunden und eine (Zwischen-)Frage zu der Aussage mit den Krediten:

Also, soweit ich informiert bin werden auch diese Kredite berücksichtig, wenn sie schon vorher liefen. Ist da sogar unerhblich wofür sie waren. Aber deine laufenden Verpflichtungen muss man berücksichtigen, weil du sonst ja unweigerlich in eine Schuldenfalle geraten würdest.
Alexa

Und was ist mit Krediten die nach der Trennung/Scheidung aufgenommen wurden? Werden die bei der KU/EU-Berechnung auch berücksichtigt? Denn die können einen ja auch - nicht nur finanziell - gewaltig belasten!

juli1a

[Editiert am 22/2/2005 von juli1a]


Ich kann nicht sagen ob es besser werden wird, wenn es anders wird. Aber so viel kann ich sagen: es muß anders werden wenn es gut werden soll.
(Georg Christoph Lichtenberg)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2005 22:00
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo juli1a

Und was ist mit Krediten die nach der Trennung/Scheidung aufgenommen wurden? Werden die bei der KU/EU-Berechnung auch berücksichtigt? Denn die können einen ja auch - nicht nur finanziell - gewaltig belasten!

Die Schulden müssen eheprägend gewesen sein. Bei KU müssen die Kredite zusätzlich dem Kind zugute gekommen sein. Es gibt davon nur ganz wenige Ausnahmen.

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2005 00:55