Hallo zusammen,
ich habe mal ein Urteil gelesen, nach dem sich die Höhe des Ehegattenunterhalts nach der Höhe des Einkommens während der Trennung/Scheidung bemißt. Ich kann das Urteil leider nicht wieder finden. Könnt ihr mir helfen?
Liebe Grüße und danke im Voraus
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
@Andrea:
so kann man das nicht sehen.
Wenn der Mann durch in der Ehe angelegter Ausbildung einen Karrieresprung macht und somit mehr Gehalt bekommt, wird der zur Berechnung des EU herangezogen.
Also eine Gehaltssteigerung kann also schon zur Erhöhung des EU führen.
Gruß
Melly
Hallo Melly,
danke für deine Antwort. In unserem Fall ist mein Mann selbständig und hat nennenswerte Mehreinkünfte durch die Fortbildung "Controler im Handwerk". Ist mir ein Rätsel, wie die das rechnen wollen. Die alte Firma gibts ja noch. Naja, mal sehen...
Aber danke für deine Hilfe 🙂
Liebe Grüße
Andrea
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Dalai Lama
