Hallo Ihr lieben Väter und Juristen,
da bin ich wieder denn der Ärger mit der Kindsmutter hört nicht auf. Kaum sind 5 Jahre der Trennung vergangen, 2 Aktenorder gefüllt und 2 Gerichtsverfahren abgehandelt - SIE lässt nicht locker !!
Meine sehr wohlhabende EX Frau klagt ständig mit anwaltlicher Hilfe nach mehr Kindesunterhalt.
Natürlich komme ich meinen Verpflichtungen nach und zahle z.Zt. per Dauerauftrag den Mindestbetrag für 2 Kinder. Ich habe mich vor kurzer Zeit selbständig gemacht und aufgrund meines niedrigen Gehaltes und der Einstufung durch meinen Steuerberater war das bislang noch möglich.
Mit der Steigerung meines Gehaltes würde natürlich auch der Kindesunterhalt in die Höhe gehen. Das wäre ja auch in Ordnung wenn eine bedürftige Mutter das Geld für die Erziehung (und alles was damit zusammenhängt) unserer Kinder verwenden würde.
Die Kindsmutter ist wie gesagt sehr wohlhabend und dementsprechend leben die Kinder keineswegs in ärmlichen Verhältnissen. (Grundbesitz - Häuser, eigenes Haus mit Pool, mehrere Pferde, mehrere Autos etc. - )
Da nicht schon wieder einen Anwalt einschalten möchte ist meine Frage an das Forum.
1. Was kann ich unternehmen das Ihre Einkommen / Verdienstverhältnisse mit in die Waagschale geworfen werden um so eine gewisse Verhältnissmäßigkeit der Unterhaltszahlungen zu erhalten ?
2. Wie oft wird der Kindesunterhalt bei Selbstständigen angepasst - jährlich oder alle 2 Jahre ?
3. Wird der Kindesunterhalt dann ggfs. auch rückwirkend wirksam und ist dieser dann nachzuzuzahlen?
Wenn diese Fragen zu speziell sind , vielleicht gibt es ja bereits Beispiele hier im Forum die ähnlich geartet sind.
Es kann doch nicht sein das immer nur die Frauen die "armen" Geschöpfe sind. ;(
:yltype: haut in die Tasten
Gruß
Rawe
Hallo Rawe,
ich bin zwar weder Vater, noch Jurist...
1. Was kann ich unternehmen das Ihre Einkommen / Verdienstverhältnisse mit in die Waagschale geworfen werden um so eine gewisse Verhältnissmäßigkeit der Unterhaltszahlungen zu erhalten ?
U.U. kann die Unterhaltsspflicht des Pflichtigen gegenüber minderjährigen Kindern wegfallen oder reduziert werden, wenn das Einkommen des betreuenden Elternteils das 2-3 fache des Einkommens des Pflichtigen beträgt.
Wohlgemerkt, es geht dabei nicht um Vermögen, sondern um das Einkommen durch, wie auch immer geartete, Arbeit oder Vermietung. Dieses müßtest du allerdings dann erstmal nachweisen und wohl gerichtlich klären lassen.
2. Wie oft wird der Kindesunterhalt bei Selbstständigen angepasst - jährlich oder alle 2 Jahre ?
Das kann man pauschal nicht sagen. Grundsätzlich gilt das nur alle 2 Jahre Auskunft über das Einkommen verlangt werden kann (unabhängig ob angestellt oder selbständig). Es wurde allerdings eine Ausnahme eingebaut, die besagt, das eine Auskunft auch dann verlangt werden darf, wenn sich das Einkommen um mehr als 10% ändert.
Der Unterschied liegt in der berechnung des KU. Bei selbständigen werden die letzten 3 jahre zur berechnung herangezogen, um "Schwankungen" etwas "anzupassen".
3. Wird der Kindesunterhalt dann ggfs. auch rückwirkend wirksam und ist dieser dann nachzuzuzahlen?{/quote]
KU (erhöhung) wird immer erst ab Inverzugsetzung fällig, also mit Auffiderung mehr zu zahlen oder neu berechnen zu lassen. Dabei muß IMO auch die Formulierung Inverzusetzen bzw. ein Datum ab wann dieser neue KU gefordert wird, im Schriftverkehr auftauchen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke für die prompte Auskunft.
Da kann ich ja schon mal was mit anfangen. Der 2-3 Faktor sollte locker von Ihr erreicht werden. Also bin ich für dieses Jahr noch auf der sicheren Seite mit meinem Mindestunterhalt.
Gruß RAWE :thumbup:
Moin,
Also bin ich für dieses Jahr noch auf der sicheren Seite mit meinem Mindestunterhalt.
Sollte die Ex das 3-fache deines Einkommens erzielen, wärest du aus der KU-Pflicht raus. Jaja, KU ist heilig und man fühlt sich besser, gell.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Sorry wenn ich mich hier mal einklinke aber gibt es da irgendwo Urteile oder Regelungen wo so was schwarz auf weiß steht, dass der KU ggf heruntergesetzt werden kann wenn der betreuende Elternteil finanziell so gut darsteht? In meinem Fall erzielt meine Ex zusammen mit ihrem jetzigen Mann, plus KG plus KU ca. das 2,5 - 2,7 fache meines Einkommens.
nrwdad
Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.
Moin nrwdad,
In meinem Fall erzielt meine Ex zusammen mit ihrem jetzigen Mann, plus KG plus KU ca. das 2,5 - 2,7 fache meines Einkommens.
das Einkommen des neuen Partners ist bei solchen Überlegungen unerheblich. Und Kindergeld/KU zählen ebenfalls nicht zu einem Einkommen, mit dem man anschliessend ein Vielfaches des eigenen Einkommens einwenden könnte. Solange Deine Ex also nicht durch eigene Erwerbs- oder Kapitaleinkünfte ein Mehrfaches Deines Einkommen erzielt: Vergiss alles in dieser Richtung.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke für die schnelle Antwort Martin - damit hat sich die Sache erledigt (wäre ja auch zu schön gewesen wenn das so einfach wäre 😉 ).
nrwdad
Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.
Sorry wenn ich mich hier mal einklinke aber gibt es da irgendwo Urteile oder Regelungen wo so was schwarz auf weiß steht, dass der KU ggf heruntergesetzt werden kann wenn der betreuende Elternteil finanziell so gut darsteht?
Hallo nrwdad,
ich war/bin in gleicher Situation. Ich bekomme von der Mutter meiner Kids keinen KU, da ich mehr als das 3-fache von dem verdiene, was Madame (angeblich) verdienen könnte.
Maßgeblich ist hier BGB §1606 (3): Mehrere gleich nahe Verwandte haften anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Der Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes.
Wichtig ist hier der klitzekleine Zusatz "in der Regel". Dieser bezieht sich mitnichten auf den Menstruationszyklus der Unterhaltspflichtigen, sondern liefert den Spielraum für entsprechende Rechtsauslegungen (Umkehr der Barunterhaltspflicht).
Meine Unterhaltsbeistandschaftsstelle schreibt hierzu: "Nach herrschender Rechtsmeinung und Rechtsprechung liegt keine Barunterhaltspflicht vor, wenn der betreuende Elternteil doppelt oder dreimal soviel Einkommen als der eigentlich barunterhaltspflichtige Elterteil hat!"
LG, Uli
Edit: Tipfehler korrigiert
Hallo ,
da fühlt man sich doch schon ganz anders mit diesen Informationen.
Sollte der Unterhalt ganz wegfallen wenn die KM das 2-3 fache verdient (in monitären Mitteln natürlich) habe ich natürlich einen ganz anderen Verhandlungspielraum.
Bislang wurden immer Nachzahlungen eingefordert als ich einmal den Altersprung der Kleinen von 11 auf 12 Jahre um 2 Monate nicht erhöht hatte. Zuszüglich bekommt die KM (gesetzlich natürlich die Kinder) mehr seit die Gesetzesänderung im Jahre 2008 eingeführt wurde.
Glück für diejenigen die Unterhalt an die Ex Frauen zu zahlen haben :), Pech für diejenigen die dann den erhöhten Unterhalt an die Kinder zu leisten haben :exclam:. Das Geld geht natürlich auch an die K-Mutter , rechte Tasche - linke Tasche.
Ich möcht damit nicht den Eindruck erwecken das ich nicht für den Unterhalt meiner Kinder mit aufkommen möchte, es sollte aber immer auf die Verhältnismäßigkeit gedacht werden.
Bei der nächsten Nachforderung werde ich dann kontern können. Danke 😉
Gruß Rawe
da fühlt man sich doch schon ganz anders mit diesen Informationen.
Sollte der Unterhalt ganz wegfallen wenn die KM das 2-3 fache verdient (in monitären Mitteln natürlich) habe ich natürlich einen ganz anderen Verhandlungspielraum.
Vorsicht! Nicht zu euphorisch an die Sache herangehen. Dies ist lediglich eine Argumentationshilfe für Dich.
Wir wissen alle hier, dass die Rechtsauslegung geschlechterspezifisch ist. Was bei meiner Ex Recht ist, muss bei Dir nicht billig sein.
Es käme im Zweifel also immer auf die Entscheidung des Richters an und hier fällt es offenkundig leichter, einem AE-Papa den KU alleine aufzubürden und ggf. noch einen EU oben drauf zu setzen, als einer AE-Mama die Kohle zu nehmen!
LG, Uli
