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Änderung KU nach Kindergelderhöhung?

 
(@skygirl237)
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Hallo,
mein Mann zahlt KU für seine 10 und 6 Jahre alten Kinder.
Zahlbetrag Kind 10 Jahre = 229 € und für Kind 6 Jahre = 175 €.
Es bestehen demnach 2 Unterhaltstitel.
In diesen heisst es "Ich verpflichte mich nunmehr, unter Abänderung des vorgenannten Schuldtitels vom ...... an 116,20% des jeweiligen Regelbetrages nach den Alterststufen gemäß §2 Regelbetragsverordnung zu zahlen, rückständige Beträge sofort.
Auf den Unterhalt ist das hälftige Kindergeld für ein 1.Kind anzurechnen, soweit dieses zusammen mit dem Unterhalt 135% des Regelbetrages übersteigt.
Ich wurde darauf hingewiesen, dass dieser Betrag bis zum Wechsel in die nächste Alterstufe oder bis zur nächsten Kindergeld- bzw. Regelbetragsänderung 223€ (bei Kind 10 Jahre als Beispiel) ausmacht."

223€ ergaben sich damals aus 258 € - 35€ Kindergeld!
Nun bin ich mir unsicher, ob sich zum Januar 2009 da was am Zahlbetrag ändert (5€weniger zahlen?)?
Kann mir da eventuell jemand weiterhelfen? Wäre echt klasse....!
Vlg skygirl237


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2009 14:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Skygirl,

da würde ich bei diesen relativ kleinen Beträgen, ehrlich gesagt, nicht dran rütteln.

Selbst wenn das formaljuristisch ok wäre, könnten die eingesparten 5,-€ durchaus als Anlass genommen werden, doch mal wieder seine Einkommenssituation zu durchleuchten und das Unterhaltsniveau "modernen" Standards anzugleichen.

Das würde ich nicht riskieren.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2009 15:15
(@skygirl237)
Zeigt sich öfters Registriert

Ja ok verstehe....allerdings sind Neuberechnungen ziemlich zwecklos, da dies beide Kindesmütter vergangenes Jahr schon versuchten und nachdem wir über alles Auskunft gegeben haben, meinte das JA, dass keine Änderung erfolgen kann, da mein Mann bereits unter seinem SB liegt (worüber die Mütter nicht gerade erfreut waren)....also von der Seite her.
Wir wollten eben nur wissen, ob sich überhaupt was ändert und wenn was genau?
VlG skygirl237


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2009 15:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Schlüssel zum Glück liegt hier in der DT 2009 bzw. in der dran hängenden Erklärung zur Umrechnung alter Titel. Vielleicht kannst du das in Relation zu eurem Titel setzen.

Ich halte diese Formulierung

Auf den Unterhalt ist das hälftige Kindergeld für ein 1.Kind anzurechnen, soweit dieses zusammen mit dem Unterhalt 135% des Regelbetrages übersteigt.

aber, wie fast alles in der Familieninquisition für Auslegungsfähig. Und damit stehen Nutzen und Risiko für mich in keinem gesunden Verhältnis.

Vielleicht findet sich ja noch ein Erleuchteterer als ich. Oldie z.B.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2009 15:28
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi skygirl1237

@Beppo, Du hast es erkannt. Aber ich zitiere den Satz noch mal.

Auf den Unterhalt ist das hälftige Kindergeld für ein 1.Kind anzurechnen, soweit dieses zusammen mit dem Unterhalt 135% des Regelbetrages übersteigt.

Meine Interpretation für Kind 10 Jahre:
Mindest-KU = 'Regelbetrag' = 322 Euro -> dann sind 322 * 135% - 164 (KG) ~ 271 Euro. Damit unterschreitet der derzeitige Zahlbetrag von 229 Euro den geforderten Betrag.
Beim kleineren Kind sieht es wahrscheinlich ähnlich aus, habe das jetzt nicht geprüft.

Es kann nicht angehen, das neue KG einzusetzen ohne auch dabei auf die aktuelle DDT zu schauen. Es heisst eindeutig Regelbetrag, und der hat sich ebenfalls geändert.
Was mich wundert: Ein 6J und ein 10J altes Kind sind in der gleichen Altersstufe - woher also die unterschiedlichen Zahlen?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2009 15:51
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Skygirl

Beim nochmaligem Lesen des Beitrages fallen mir die Prozentzahlen auf, ebenso die Klausel der eingeschränkten Anrechnung des KG. Die stammen doch noch aus alten Zeiten, also vor 2008. Da ist eine Korrektur notwendig.

Danach müsste zuerst eine Anpassung der Prozentsätze erfolgen.

Prozentumrechnung:  (229€ + 77€) * 100 / 322€  = 95%   
Gegenrechnung:          0.95 * 322€ - 77€                = 229€  Zahlbetrag aufgerundet
ab 01.01.2009:             0.95 * 322€ - 82€                = 224€  Zahlbetrag aufgerundet

Hintergrund ist, dass seit 01.01.2008 das KG immer hälftig angerechnet wir. Gilt nur, solange der Titel bei der Bemessungshöhe nicht geändert wird und der bisherige Zahlbetrag den Stand der letzten Regelbetragsanpassung vom Juli 2007 hat.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2009 15:27
(@butzemann)
Rege dabei Registriert

Hallo,

auf Bild.de ist folgendes zunter der Überschrift "So lesen Sie die Tabelle" zu lesen:

"Dazu kommt für Kinder unter 18 der Anspruch auf das halbe Kindergeld. Der Unterhaltsanspruch beträgt damit 314 +   82 = 396 Euro."Das ist aber doch nicht richtig? KG wird doch nicht dazu sondern abgezogen!


AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2009 16:31
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Butzemann

auf Bild.de

ohne Worte

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2009 16:43
(@derkraf)

.... kann ich mich nur anschließen: auf  :gunman: BL D.de  :knockout:, denen glaub ich nichtmal das Datum

derkraf


AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2009 16:52