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Schulgeld rückwirkend gefordert

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(@ebonymoon)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

ich habe ja mein "Schicksal" schon im Zweitfrauenthread geschildert. Jetzt möchte ich mal konkret werden. Ein großes Problem ist, dass ich vor ein paar Jahren eine Unterschrift getätigt habe, damit meine Tochter, die bei meiner Exfrau wohnt in eine besondere Schule gehen kann. Ich kann mit dieser Schulform nix anfangen und habe das meiner Ex auch kommuniziert. Des lieben Friedens Willen habe ich letztlich unterschrieben, allerdings mit der Ansage, dass ich mich aus den schulischen Belange meiner Tochter damit rausnehme und auch nicht bereit bin, für diese Schulart etwas zu bezahlen.

Riesenfehler, wenn man jemandem vertraut, dass er sich an mündliche Abmachungen hält.

Natürlich kommt die Ex unlängs ums Eck, dass sich ihre finanzielle Situation geändert hat (ihr wollt garnicht wissen, warum) und ich jetzt auch für die Schule mitzahlen soll. Darauf habe ich nicht reagiert, woraufhin sie mir mit dem Anwalt kam. Das ging dann monatelang hin und her bis meine Ex plötzlich ausrichten lassen hat, dass sie jetzt erstmal nichts mehr unternimmt.

Jetzt hab ich meinen Anwalt so verstanden, dass sie ab jetzt jederzeit die Kohle rückwirkend einklagen kann und es ist für mich nicht akzeptabel, jetzt von ihrer Laune abhängig zu sein. Am Ende kommt sie mit einer Klage in ein paar Jahren ums Eck und ich darf tausende Euro Schulgeld nachzahlen.

Wie würdet Ihr euch verhalten?

lg
Moon

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2021 18:28
(@wasserfee)
Registriert

Moin,

du hast unterschrieben. Meine Oma hätte jetzt gesagt: "mitgehangen - mitgefangen".
Ich würde aktiv auf deine Ex zukommen und mich mit ihr auf einen Betrag x einigen.
Von welchen Dimensionen reden wir?

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2021 19:51
(@ebonymoon)
Schon was gesagt Registriert

Die Dimensionen sind nicht so extrem, vielleicht 200 € pro Monat, aber es geht mir auch garnicht primär ums Geld, wenn es eine Schule wäre, die was bringt, dann würde ich mir das vielleicht sogar eingehen lassen, aber leider wir das Kind immer (sorry) dümmer durch die Schule. Und für sowas zu zahlen widerstrebt mir einfach. Das klingt jetzt vielleicht herzlos, aber ich habe alles mögliche getan, der Ex Alternativen aufzuzählen und Alles wird blockiert. Momentan ist ihr die Kohle ja anscheinend wieder nicht wichtig. Aber ich habe einfach keinen Bock, da auf glühenden Kohlen zu sitzen, bis sie es dann einklagt. #Damoklesschwert

Ganz davon abgesehen, dass es mir in der Seele weh tut, zu sehen, dass das Kind immer mehr abbaut.

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Themenstarter Geschrieben : 29.06.2021 19:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Erstmal die FRage:

Hast du den Schulvertrag mit unerschrieben oder hast du deine Ex nur ein Schriftstück unterschrieben, in dem du dein Einverständnis zu dieser Schulform gibst?

Das kann durchaus einen Unterschied machen.

Dann wäre noch die Frage, ob du ihm Rahmen dieses Mehrbedarfs überhaupt leistungsfähig wärst.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2021 20:10
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Mehrbedarf kann nicht rückwirkend gefordert werden. Der KM ist es bekannt, sie hat ihn sogar über einen Anwalt eingefordert und dann darauf verzichtet. Damit kann sie nach meiner Auffassung diesen nicht in einigen Jahren nachfordern.

Im Übrigen. Auch der Mehrbedarf wird gequantelt udn sie muss dann ihr Einkommen offenlegen, damit die Quote berechnet werden kann. Es bedeutet also nicht, dass Du mit einer hälftigen Summe herangezogen werden kannst.

Ich würde mich entspannt zurück lehnen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 29.06.2021 20:13
(@ebonymoon)
Schon was gesagt Registriert

Bist du sicher, dass sie ihn nicht bis rückwirkend zu der Email, in der sie die Kohle gefordert hat einfordern kann? Ich muss nochmal mit meinem RA reden, aber er hat sich so angehört, als könnte sie dass. Sie hat auch von ihrem Anwalt verlautbaren lassen, dass sie ihre Forderung "vorerst" zurückstellt. Das klingt für uns eben so, als wären wir ihr ebenbürtig. Leider habe ich den Schulvertrag unterschrieben und dass ich die Zahlung machen muss halte ich auch für sehr wahrscheinlich. Dass sie ihre Kohle auch offenlege muss, ist mir bewusst und da wird sie vermutlich eine böse Überraschung erleben #fiktivesEinkommen und so, aber dass es zu so einem Mist überhaupt kommen muss. Ich glaube, das mit der Kohle war eher eine Finte, um mir das schulische Sorgerecht aus der Rippe zu leiern, denn es ging im AW Schreiben recht schnell nicht mehr um die Kohle und ich hatte sogar das Angebot von ihr, dass sie mich aus dem Vertrag rauslässt, wenn ich ihr das geben, aber plötzlich wollte sie das nicht mehr.... total strange.

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Themenstarter Geschrieben : 30.06.2021 09:25
(@wasserfee)
Registriert

@Kasper
aber unabhängig vom Thema "Mehrbedarf" hat er einen Vertrag mit der Schule geschlossen. Und die wird sich - sollte KM die Kohle nicht zahlen oder Transferleistungen beantragen (dann stellvertretend das JC) - die Kohle schon von ihm holen.

MbWN war der Drops in dem Moment gelutscht, als er den Schulvertrag unterschrieben hat.

WF

nicht mein Zoo
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Geschrieben : 30.06.2021 09:56
(@ebonymoon)
Schon was gesagt Registriert

Da hast Du  Recht, Wasserfee. War auch, wie oben schon geschrieben ein Riesenfehler. Aber was ich wirklich skandalös ist, dass man aus so einem Vertrag nicht mehr rauskommt, wenn die Ex nicht auch zustimmt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2021 10:04
(@wasserfee)
Registriert

Das findest du skandalös? Das ist ein Vertrag, den du unterschrieben hast.

Ohne dir zu nahe treten zu wollen: du bist ein  erwachsener Mann und bist verantwortlich für das, was du unterschreibst. Und es ist klar, dass beide haften und Vertragspartner sind, wenn beide unterschreiben.
Ist doch dasselbe bei jedem Mietvertrag, den man mit dem Partner zusammen unterschreibt. Da kommst du auch nicht vorher raus ohne Einverständnis/Kulanz mindestens vom Vermieter. Alternativ Mobilfunk, Fitnessstudio..
ERwartest du von all den Vertragspartnern, dass die dich vorzeitig aus dem Vertrag entlassen wenn dir danach ist?

Da seh ich die Verantwortung ausschließlich bei dir.

WF

nicht mein Zoo
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Geschrieben : 30.06.2021 10:18
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Man kommt auch aus einem Mietvertrag raus, den beide (Mann und Frau) unterschrieben haben. Bspw. bei Überlassung nach Scheidung. Ich denke du solltest da nicht zu schnell aufgeben und trifftige/gute Gründe finden. Nun ja, du hast unterschrieen unterstützt aber dieses Schulmodell nicht. Schon skurill.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2021 11:16




(@wasserfee)
Registriert

@Brave:
ja, natürlich kommt man aus allen möglichen Verträgen raus, man ist halt  auf die Mitwirkung/Kulanz der anderen Beteiligten angewiesen.
Wenn man da aber kein Entgegenkommen hat wird es schwer,
Und es will mir nicht in den Kopf, wieso der TO erst im anderen fred über die LM schreibt:

"und sich selber als Opfer darstellt, wo es ihr gerade passt. "

und jetzt genau dasselbe macht.

ER empfindet es als reine Schikane, dass er womöglich zahlen soll, hat aber unterschrieben.

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 30.06.2021 11:22
(@maxmustermann1234)
Registriert

Guck mal in den Schulvertrag nach. Meistens steht in den Verträgen drinnen, dass ein Elternteil, der mitunterschrieben hat, Willenserklärungen für beide Elternteile auch alleine abgeben kann. Wenn dem so ist: Kündigung einreichen.

Wenn es gut läuft, schließt die Ex danach einfach selbst den Vertrag ab. Wenn es schlecht läuft, wird ein Gericht dazu verurteilen, dass du weiter mit haftest und den Mehrbedarf direkt titulieren.

Am Ende bleibt richtig: man sollte sich nicht einlullen lassen und nichts unterschrieben, wo man nicht hinter steht.

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Geschrieben : 30.06.2021 11:23
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich denke du mußt darlegen - falls es dann vor Gericht geht - warum diese Schulform eben nicht das richtige ist für euer Kind. Nur so kannst du eine Kündigung (vor Gericht) erfolgreich begründen.

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Geschrieben : 30.06.2021 11:28
(@wasserfee)
Registriert

@Max
dass ein ET ohne Einverständnis/Vollmacht des anderen ET eine Willenserklärung für beide angeben kann halte ich für rechtlich schlicht unmöglich.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Privatschule,-Vertrag-wurde-von-beiden-Eltern-unterschrieben,-wer-traegt-die-Kosten--f59841.html

https://www.justanswer.de/arbeitsrecht/8fplo-kann-ein-schulvertrag-mit-einer-privatschule-von-einem-der.html

@Brave
solte es dem Kind aber gut gehen mit dieser Schulform und es auch akzeptable Leistungen bringen halte ich das für schlicht nicht erfolgsversprechend.

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 30.06.2021 11:29
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

@Wasserfee, er schreibt vorher irgendwo, dass das Kind seit dem Aufenthalt an dieser Schule stark abbaut. Daher mein Einwand hierzu.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2021 11:48
(@maxmustermann1234)
Registriert

@Wasserfee: i.A: ist das richtig, aber in vielen Verträgen steht eben drin, dass ein Elternteil auch alleine entscheiden kann. Bspw. müssten sonst immer wieder beide Unterschriften eingeholt werden, wenn etwas am Vertrag geändert werden soll. In der KiTa der Tochter meiner Partnerin steht bspw. drin: "Willenserklärungen, die diesen Vertrag betreffen, können von allen Vertragspartnern auch einzeln im Namen aller abgegeben werden."

Findet sich diese Passage so im Vertrag, könnte er ggf. kündigen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2021 12:36
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi @MaxMustermann1234,

@Wasserfee: i.A: ist das richtig, aber [...]
In der KiTa der Tochter meiner Partnerin steht bspw. drin: "Willenserklärungen, die diesen Vertrag betreffen, können von allen Vertragspartnern auch einzeln im Namen aller abgegeben werden."

Findet sich diese Passage so im Vertrag, könnte er ggf. kündigen.

Fett: der Teufel steckt da wohl im Detail....
Zumindest für mich läßt sich aus dem Fett unterstrichenen nicht zwangsläufig(!) herauslesen, dass diese Willenserklärung des Einen gegen den Willen (gemeint auch ohne Einverständnis) des Anderen "im Namen Aller" abgegeben werden kann....

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

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Geschrieben : 30.06.2021 14:48
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Unterhalt und damit auch Mehrbedarf muss zeitnah gefordert werden und wenn auch vorübergehend nicht gemahnt wird, muss nachgewieen werden, dass die Forderungen immer wieder angemahnt wurden. Passiert das nicht, dann kann der Unterhalt/Mehrbedarf/Schulgeld auch nicht nachgefordert werden.
Hintergrund ist, dass Unterhalt den Lebensunterhalt bzw. hier den Schulbesuch sichern soll, wenn das aber erledigt ist kann man eben nicht nach 5 Jahren kommen und sagen, dass man das Schulgeld will. Unterhalt/Mehrbedarf ist kein Sparschwein.
Mit Volljährigkeit kann auch nur noch das Kind fordern.

Ansonsten wäre die Frage, wenn die KM nicht mehr soviel Geld hat inwieweit das nicht auch das Schulgeld verringert. In vielen Fällen hängt es eben auch vom Einkommen ab.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2021 15:03
(@maxmustermann1234)
Registriert

@Kakadu: Doch, ich war damals im Vorstand der (Betriebs-)Kita und wir haben dir Verträge durch unsere Rechtsabteilung erstellen lassen. Eine Kündigung ist die einseitige Willenserklärung einer Vertragspartei. Besteht eine Vertragspartei aus mehreren Personen müssen diese eine übereinstimmende Willenserklärung abgeben (sich also einigen). Wenn man das eben nicht will, erlaubt man jeder Person einer Vertragspartei auch für alle zu sprechen. Gemeint ist hier also: egal welcher Elternteil gerade spricht, er spricht auch immer für den anderen Elternteil mit.

Manche KiTa hat auch eben keinen Bock auf Kinder, wo sich die Eltern nicht auf den Besuch oder eben Nicht-Besuch einigen können. Ebenso an Schulen gibt es das auch. Also eröffnet man die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2021 15:32
(@ebonymoon)
Schon was gesagt Registriert

Wasserfee geht hart mit mir ins Gericht, aber das ist ja auch ok, es regt zum Nachdenken an. Ich denke allerdings, es ist ein Unterschied, ob ich jemandem vertraue und dann ins Gesicht geschlagen werde, oder ob ich jemanden blöd anmachen und mich dann über Gegenwind beschwere. Aber das muss jeder für sich selber entscheiden. Ansonsten komme ich aus jedem Vertrag zumindest nach einer gewissen Zeit auch wieder raus, nur bei der Schule darf sich eine von zwei Parteien anscheinend nicht dagegen entscheiden, wenn sich herausstellt, dass die Schule Grütze ist. Das ist mein Problem.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2021 20:46




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